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1464 PAPIER-ZEITUNG alle verfügbaren Plätze vergeben sind. Wie viele und große Schätze die Briefmarkensammlungen vereinigen werden, darüber kann der Uneingeweihte sich schwer einen Begriff machen, aber umsomehr dürfte dieser besonders die Freunde des Briefmarken-Sammelns sowie die Geschäftswelt bzw. den Kaufmannsstand interessieren. König Georg von England wird die Serie der während der Be lagerung von Mafeking durch die Buren herausgegebenen Marken vom Kapp der guten Hoffnung ausstellen. Von den offiziellen Fest postkarten sei auf diejenige aufmerksam gemacht, die im Vierfarben druck die verschiedenen Transportmöglichkeiten für die Postsachen darstellt, t. Verlags-Vermerk auf Scherzkarten In der Woche vor Fastnacht wurde von zwei hiesigen Herren beiliegende Scherzkarte ausgegeben. Diese stellt zwei hiesige Fuß ballvereine dar, und ein Verein stellte Strafantrag, weil auf der Karte kein Verleger vermerkt ist. Wie Sie aus mitfolgendem Straf befehl ersehen, bin ich zu 10 M. verurteilt worden, desgleichen die beiden Herausgeber der Karte. Ich habe nur den Ladenverkauf der Karte übernommen. Gegen diesen Strafbefehl haben wir alle drei Einspruch erhoben, und Termin ist auf den 25. Mai gesetzt worden. Bei der Vernehmung habe ich rund 100 Karten vorgelegt, welche ebenfalls keinen Verleger enthielten, alles von anderen Fa briken. Weiter gab ich an, daß m: E. die Herausgeber von Karten den Verlag nur aus Reklamezwecken auf diesen vermerkten. Zu dem handelte es sich ja auch nur um ein Karnevals-Scherzkarte. Wird nach Ihrer Ansicht der Einspruch gegen die Strafverfügung Erfolg haben ? Buchhandlung Nach § 6 des Preßgesetzes muß auf jeder in Deutschland erscheinenden Druckschrift der Name und Wohnort des Druckers und, wenn sie für den Buchhandel oder sonst zur Verbreitung bestimmt ist, der Name und Wohnort des Verlegers oder beim Selbstvertriebe der Druckschrift der Verfasser oder Herausgeber genannt sein. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind die nur den Zwecken des Gewerbes und Verkehrs, dem häuslichen und geselligen Leben dienenden Druckschriften wie Formulare, Preis-' zettel, Besuchskarten und dgl. sowie Stimmzettel für öffentliche Wahlen. Vorliegende Karte war für den Vertrieb im Buchhandel bestimmt, deshalb mußte nach dem Gesetz der Verleger darauf vermerkt sein. Da dies nicht geschehen ist, wurde gegen das Gesetz verstoßen, und die Berufung erscheint aussichtslos. Daß Hunderte und Tausende von Karten und anderen Druckschriften vertrieben werden, ohne daß der Verleger darauf steht, und der Verleger trotzdem nicht bestraft wird, rührt daher, daß die Be strafung in der Regel nur dann beantragt wird, wenn jemand die Karte beanstandet. Wo kein Kläger ist kein Richter. Vor liegende Karte enthält eine Verspottung des andern Fußball vereins und wurde deshalb beanstandet. Sobald aber das Ge richt sich mit der Karte befaßt, prüft es auch, ob die Vorschriften des Preßgesetzes eingehalten sind. Späte Lieferung der Vorlagen Ich bestellte am 10. September bei der Firma X 12 000 Tief druckkarten und bestellte darauf bei einem hiesigen Photographen die nötigen Aufnahmen. Da jedoch dazu das Wetter nicht immer günstig ist, und es sich hier meist um Fernaufnahmen handelt, welche nur bei sehr klarem Wetter zu machen sind, da sonst die Karten trübe werden, verzögerte sich die Lieferung der Platten. Am 3. De zember erinnerte mich die Firma X an den ihr im September ge gebenen Auftrag und bat um die Vorlagen. Ich erwiderte am 4. 12: „Bei jetziger Witterung können keine guten Aufnahmen gemacht werden, und sobald ich im Frühjahr Aufnahmen machen lassen kann, geschieht dies sofort.“ Am 5. Mai erhalte ich folgendes Schreiben: „Ich halte die Maschine für Tiefdruckanfertigungen von 1913 nur bis Ende Mai frei, ich bitte darum um baldige Uebersendung der Originale, bei Vermeidung der Schadenersatzklage.“ Kann mich die Firma schadenersatzpflichtig machen, wenn ich bis Ende Mai»die Platten nicht eingesandt habe? Vor Mai lassen sich hier keine Aufnahmen machen, weil die Bäume noch nicht grün sind, und wenn es stets regnet wie jetzt, geht es auch nicht. Ich werde die Anfertigung der Platten nach Möglichkeit betreiben, damit ich die Karten in den Laden bekomme. Kann ich den Photo graphen für den Schaden ersatzpflichtig machen, weil er im Herbst noch verschiedene Aufnahmen hätte machen können ? Papierhändler Im Herbst gibt eshäufig klare Tage, und da sind die Bäume auch noch belaubt. Deshalb hätte Fragesteller die Aufnahme im September besorgen sollen. Wenn der Kartenlieferer bis Ende Mai wartet, so ist das von ihm sehr entgegenkommend. Fragesteller muß sich bemühen, bis dahin die nötigen Vorlagen zu schaffen, da sonst der Kartenlieferer von ihm Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern kann. Der Brief des Kartenlieferers vom 5. Mai kann nämlich als vorschriftsmäßige Einräumung einer Nachfrist gelten. Fragesteller könnte sich am Photo graphen nicht schadlos halten, da er diesen nicht zur schleunigen Lieferung unter Einräumung einer Nachfrist aufforderte, als dieser die Vorlagen nicht rechtzeitig lieferte. Kantate-Notizbuch Hübel & Dench, Königlich Bayerische und Königlich Rumä nische Hofbuchbinderei in Leipzig übersendet uns das diesjährige Kantate-Notizbuch, die einzige Gabe, die am Sonntag, den 10. Mai beim Kantate-Essen des Börsenvereins der deutschen Buchhändler im Auftrage des Ausschusses zur Verteilung gekommen ist. Das Buch ist aus besten Stoffen hergestellt. Die Entwürfe für den Auf druck sind von dem Leiter der kunstgewerblichen Abteilung ge nannter Großbuchbinderei, Herrn P. A. Demeter, ausgeführt. Das lOx 14 cm große Buch hat dunkelbraunen Leder-Einband mit zarter Goldpressung, eine auswechselbare Schreibeinlage, ein Kalendarium mit Bleistift und zahlreichen nützlichen Tabellen. Die Ausführung ist gediegen und geschmackvoll. Sommerausflug der Angestellten auf Kosten der Lieferer Wir stellen den einliegenden Brief zur Veröffentlichung und zur Kritik zur Verfügung, bitten aber alle Namen dabei wegzulassen. Schreibwaren-Fabrik Aus Ostdeutschland Der Unterzeichnete gestattet sich, Ihnen die ergebene Mit teilung zu machen, daß das Personal der Firma X, hier, am 29. Juni 1914 eine Sommerpartie nach P. (etwa 20 km von hier entfernt), einem kleinen malerisch gelegenen Villenort, zu machen beabsichtigt. Da wir nun diese Veranstaltung zum erstenmal ins Leben rufen, und daher keine Unterstützung seitens unserer Firma zu erwarten haben, so erlauben wir uns Ihnen die ergebene Bitte zu unterbreiten, unser Vorhaben durch geeignete Pfände, bzw. kleine Geldbeträge zu unterstützen. Wir hoffen zuversichtlich, daß Sie vorstehendes Anschreiben nicht zu einer bestimmten Kategorie von Briefen rechnen werden, da der Charakter des Unterzeichneten wohl dafür bürgt, daß Ihre evtl. Unterstützung auch für den genannten Zweck, dem das ganze Jahr hindurch in engen Druckerei- und Ladenmauern arbeitenden Personal einen frohen, gesunden, wohlfeilen, und wirklich freien Tag zu bereiten, verwendet werden wird. In der Hoffnung, keine Fehlbitte getan zu haben, zeichnen wir Mit Hochachtung Das Komitee zur Geschäftsführer Veranstaltung der Sommerpartie. P. S. Etwaige Sendungen belieben Sie gefl. an Frl Kassiererin im Hause .... zu richten. Der Absender dieses Briefes hat wohl nicht überlegt, daß der Inhalt als eine Art Erpressung empfunden wird, denn der Lieferer erhält den Eindruck, daß die maßgebenden Angestellten von ihm ein Geschenk wünschen und bei dessen Ausbleiben die Kundschaft des Geschäfts anderen Lieferern zuwenden könnten. Hoffentlich wird diese Veröffentlichung genügen, um andere Angestellte von der Absendung solcher Briefe abzuhalten. Probenschau Ansichtskarten „Berliner Kunst“, Verlag von G. Heuer & Kirmse, Graphische Kunst- und Verlagsanstalt in Charlotten burg 1. Die 12 Ansichtskarten sind trefflich gelungene Vier farbendrucke nach Werken der hervorragenden Berliner Künstler Klein-Chevalier, Susemihl, Weczerzick, Seeger, Koberstein, Kall morgen, Mehls, Schlabitz, Wolfthorn u. a. Derartige Verviel fältigungen führen der Postkarte aus dem Kreise Kunstliebender neue Freunde zu. Bierfilze der Holzstoff- und Pappenfabrik Kurprinz Georg Keil in Groß-Schirma in Sachsen. Diese Firma sendet uns eine Anzahl der von ihr hergestellten Bierfilze. Diese haben einen Durchmesser von 10 cm Knd bestellen aus fester, kräftiger Holz pappe mit zart genarbter Oberfläche, die sich für Druck und Prägung sehr gut eignet. Die Fabrik ist mit Druckmaschinen, die sich eigens zum Bedrucken und Prägen dieser Bierfilze eignen, gut versehen. Die Bierfilze werden teils von den Gast wirtschaften bestellt, und die Einholungen solcher Bestellungen ist ein guter Erwerbszweig für Papierhandlungen, teils werden sie von Brauereien oder anderen Unternehmungen, welche in großem Maßstabe Reklame machen, mit entsprechendem Auf druck bestellt und an die Gastwirtschaften umsonst gegeben. Diese Reklame dürfte sehr wirksam sein, da die Bierfilze vor Augen sehr vieler Leute kommen.