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1392 PAPIER-ZEITUNG Nr. 41/1914 Glace, Lloyd, Duplex usw. ist jede Qualität in den Schach teln für sich, aber in Farben durcheinander gepackt. lieber etwaige Fehler der Partieumschläge wird auf Anfrage Auskunft gegeben. 2. Bemusterung (ich bitte dringend, dies beachten zu wollen) a) von Ausschuß und Resten (Reste sind in Qualitäten und Farben gemischte Ueberschüsse regulärer Umschläge) erfolgt nicht durch Handmuster, sondern nur durch auf derVerkaufs- stelle erteilte Bestellung eines 5-Kilo-Postpakets für Sorte oder sortiert von ein- und derselben Fabrik verm. dessen Uebersendung von der Fabrik gegen Berechnung der Um schläge und des Portos durch die Verkaufsstelle. Solche Mustersendung zeigt nur den ungefähren durchschnitt lichen Ausfall der Ware, ohne Verbindlichkeit bezüglich Abweichung von der Probelieferung für Nachbestellungen; b) von Partiewaren erfolgt durch die Verkaufsstelle, wobei genaue Angabe gewünschter Partien aus der Liste nötig ist, oder durch die Fabriken. 3. Vorräte werden nur bei den Fabriken unterhalten. 4. Preise verstehen sich in deutscher Reichswährung für 1000 Um schläge und sind vom Verein festgesetzt. 5. Druck: Ausschußumschläge werden nicht mit Druck geliefert. Ueber den Druck von Partiewaren bestimmt die betreffende Fabrik tunlichst durch Vermittelung der Verkaufsstelle, bei welcher auch die Druckpreise zu erfahren sind. 6. Kisten werden mit 5 Pf. für 1000 Umschläge berechnet und nicht zurückgenommen. 7. Aufträge: Das Mindestquantum, welches abgegeben wird, ist 25 Mille von ein- und derselben Fabrik; diese Menge kann nach Wunsch aus deren Vorräten sortiert werden. Es ist Prinzip, Ausschußumschläge von der dem Besteller zunächst gelegenen Fabrik zu versenden; etwaigen Wünschen bezüg lich einer der Verkaufsstelle namhaft gemachten Fabrik wird nach Möglichkeit Rechnung getragen. 8. Verpackung ist neutral und in’Schachteln zu 1000 oder 500 Stück. 9. Versand erfolgt ab Fabrik für Rechnung und auf Gefahr des Käufers unter Kürzung der Fracht bis zur Station desselben, falls nicht kleinere Frachtvergütung bedungen ist. Bei Liefe rung über die Station des Bestellers hinaus wird nur die Fracht bis zu seiner Station, bei Sendungen nach näher gelegenen Stationen die Fracht nach diesen vergütet. 10. Rechnung über alle Sendungen in Ausschuß- und Partie umschlägen werden nur von der Verkaufsstelle ausgestellt. 11. Bezahlung der Rechnung hat in allen Fällen nur an die Verkaufs stelle in Köln zu erfolgen, und zwar kostenfrei und ohne irgendwelchen Abzug von Porto, Stempel, Ueberweisungs- kosten oder Kistenbetrag innerhalb 3 Monaten vom Tage der Rechnung in Bar oder verlustfreiem Scheck auf deutschen Bankplatz. Nur in den Fällen, wo solche Zahlung für meine Rechnungen, datierend vom 1. —14. eines Monats spätestens am 18. des nächstfolgenden Monats oder vom 15. bis 31. eines Monats spätestens am 4. des zweitfolgenden Monats bei mir eingeht, wird Skonto, und zwar zwei v. H. bewilligt, während, wenn die Zahlung irgendwie, wenn auch nur einen Tag später bei mir eingeht, keinesfalls irgendwelcher Sconto vergütet wird und auch keine Zinsen-Vergütung für diejenigen Tage stattfindet, welche die Zahlung vor Ablauf des dreimonatigen Zieles bei mir eingegangen ist. Wechsel darf die Verkaufsstelle nicht in Zahlung nehmen und un frankierte Wertsendungen nicht annehmen. Für rechtzeitige Vorzeigung von Schecks mit weniger als achttägiger Laufzeit wird keine Verbindlichkeit übernommen. Einziehung durch Postauftrag oder Wechselentnahme und die Erteilung von Monats-Auszügen kann die Verkaufsstelle nicht übernehmen. Zahlkarten, vermittels welcher bei jedem Postamt Einzah lungen auf Postscheck-Konto Nr. 78 beim Postscheckamt Köln gemacht werden können, sind bei jedem Postamt kosten frei erhältlich. Erfüllungs- bezw. Zahlungs-Ort ist Köln a. Rh. 12. Referenzen: Diejenigen Firmen, welche sich an die Verkaufsstelle wenden, ohne vorher von ihr bezogen zu haben, sind gebeten, bei Anfragen oder Bestellungen Referenzen (tunlichst eine Briefumschlagfabrik, mit welcher sie in Verbindung stehen), aufzugeben. Ohne Referenzangabe kann die Verkaufsstelle kein Angebot machen. Wenn von Ausschuß- oder Partie-Hüllen ein- und derselben Fabrik weniger als 25 000 bestellt werden und daraufhin Sendung stattfindet, dann gilt, daß die Kiste mit 1,25 M. zu bezahlen ist und keine Fracht-Vergütung erfolgt, der Besteller also die ganze Fracht zu tragen hat. Beipack von Ausschuß- oder Partie-Hüllen zu regulärer Ware ist nicht gestattet. Reste sind im ellgemeinen. Ueberschüsse von regulären Anfer tigungen, meistens in verschiedenen Farben und Qualitäten gemischt in den Schachteln, ohne Garantie bestimmter Farben, Qualitäten und Quantitäten, auch ohne Garantie, daß in jeder Schachtel und Sendung dieselben und nicht andere Farben, Qualitäten und Quan titäten sich befinden, wie vorher bemustert und gesandt worden ist. Muster werden nur von denjenigen Partien gesandt, die mir genau so spezifiziert angegeben werden, wie sie in der Liste stehen, jede Partie einzeln und mit der Fabrik-Nummer dabei. Hand-Muster von Ausschuß werden nicht gegeben; Näheres bei 2 a. Druck-Preise für einfachen Kopf-Druck mit oder ohne Adressen- Linien bei Partie-Hüllen in Größen von 100/155 bis etwa 130/196 mm bei 1 —2m; 3—4m; 4—9 m; 9—49 m; 49 —99 m; 100 u. mehr das Taus. = 1,10; 1,-; 0,90; 0,80; 0,75; 0,70 M.; Bedingungen wie für unbedruckte Hüllen; Ausschuß wird nicht mit Druck geliefert. Vor jeder Vereins-Fabrik ist deren Vereins-Nummer angegeben. Alle angegebenen Größen verstehen sich auf ungefähr in mm Höhe und Breite. Ausschuß-Hüllen in Geschäfts- und Groß-Quart betreffend: 1. farbige sind meistens auf etwa 6 Wochen im voraus an lang jährige Kunden, welche auch stets Partie-Posten nehmen, verkauft; für weitere Aufträge gilt: ,,Freibleiben und Verein barung vorbehalten.“ 2. weiße sind auch meistens im voraus verkauft; sie sind in allen Größen, auch in Klein-Quart, Visit usw. verschiedener Tönun gen weiß, auch weiß innen weiß, weiß innen farbig und be druckt und in verschiedenen Qualitäten gemischt in den’ Schachteln; 3. Preise: farbige: Geschäfts-Quart = etwa 124/155mm = l,30M. Groß-Quart = etwa 128/163 mm = 1,40 M.; weiße: Geschäfts-Quart = etwa 124/155 mm = 1,80 M.; Groß- Quart = etwa 128/163 mm = 1,80 M. In farbig Ausschuß kommen häufig auch weiße und gelbe Hüllen vor. Für Partie-Hüllen ist meistens nur das Papier vorrätig, aus wel chem bei Bestellung die Partie-Hüllen gefertigt werden; dieserhalben gilt §tets eine Lieferzeit von etwa 3 Wochen vorbehalten; meistens wird früher geliefert. Bei Entfernungen von mehr als 200 Kilometer von der Fabrik- Station bis zur Station des Hüllen-Reflektanten oder Bestellers gilt stets: „Vereinbarung wegen Fracht-Vergütung vorbehalten." Empfangs-Anzeigen werden nur dann geandt, wenn das Fran kierungs-Porto dafür der Zahlung beigefügt worden ist. Ausnahme hinsichtlich irgendwelcher Bedingungen darf für niemand gemacht werden. Köln a. Rhein. Schmitz-Fellmer. Fracht-Differenzen weiden keinesfalls gutgeschrieben, wenn nicht sofort nach Sendungs-Empfang der betr. Frachtbrief mir eingesandt wird. Zum ersten Satz oben wird bemerkt, daß im allgemeinen keine Aufträge auf weniger als 25 000 Hüllen usw. ein- und der selben Fabrik angenommen werden, solche Annahme nur mal ausnahmsweise für soche Kunden stattfindet, welche im Jahres lauf auch manchmal erhebliche Posten Partie-Hüllen bestellen. Betr. Bemusterung von Ausschuß-, Reste- und Partie-Hüllen. Näheres bei 2 a und b; Ausnahmen davon werden nicht gemacht. Reichsverband für den Papier- und Bürobedarfs- Handel Wie wir unseren Mitgliedern und Freunden bereits mitteilten, wurde in der am 28. April 1914 in Frankfurt a. M. stattgefundenen gemeinsamen Sitzung der Briefumschlagfabrikanten und Händler beschlossen, daß die Listen über die Vorräte der Ausschuß und Partieumschläge in erster Linie den Händlerverbänden zugehen und diese sich innerhalb acht Tagen äußern müssen, welche. Sorten und Partien ihre Mitglieder zu beziehen wünschen. Nur die von den Mitgliedern der Verbände nicht übernommenen Restpartien werden dann anderweitig angeboten. Die ersten Listen sind dem Reichsverband f. d. P.- u. B.-H. zugegangen und werden unseren Mitgliedern auf Wunsch zugesandt. Anfragen wolle man an die Geschäftsstelle des Reichs verbandes, Frankfurt a. M., Wiesenhüttenstr. 14, oder an die ihm angeschlossenen Verbände: Hessischer Papierverein, Sitz Darmstadt, Ernst-Ludwigs-Platz 2, Verband Badischer Papier- und Schreibwarenhändler, Sitz Heidelberg, Hauptstr. 64, richten. Bei dieser Gelegenheit möchten wir nochmals alle Händler, welche noch keinem Verband des Papierfaches angehören, er suchen, sich unseren Bestrebungen anzuschließen und ihre Mitgliedschaft baldigst anzumelden. Der Reichsverband wird in der bisherigen Weise die Interessen der gesamten Papier händlerschaft auf das nachdrücklichste vertreten, und wir verweisen auf die Artikel in unserem Verbandsorgan, der Papier- Zeitung, von Donnerstag, 14. Mai, und den nächsten Nummern. Wie sehr unsere Bestrebungen in den Kreisen der größeren.