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FACHBLATT 13 26 52 104 20 30 40 50 für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Herausgegeben von Dr. Ing. h. c. CARL HOFMANN, Kais. Geh. Regierungsrat Hnzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (/ Seite) Breite 50 Pf. Zweifarbig 60 Pf., Decke bis 1M 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuchezuhalbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Freien Vereinigung Deutscher Tintenfabrikanten. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des DeutschenPapier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges amtliches Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 40 Berlin, Sonntag, 17. Mai 1914 39. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Postanstalten, auch in den Schutzgebieten und in China, ferner durch den Buchhandel: 2 M. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Aegypten 197 Millimes Belgien 3 Frank 12 Cts. Bulgarien 4 Frank 15 Cts. Dänemark 2 Kronen 12 Oere Griechenland 3 Kr. 4 Hell. Italien 3 Lire 75 Cts. Luxemburg 3 Frank 15 Cts. den Niederlanden 1 Fl. 60 Cts. Norwegen 2 Kronen 47 Oere beim Deutschen Postamt in » » » » » » » » Oesterreich 2 Kr. 93 Heller Rumänien 3 Frank Rußland in den 11 grössten Städten 1 Rbl. 20 Kop., anderwärts 1 Rbl 45 Kop. Schweden 2 Kr. 45 Oere der Schweiz 3 Frank Serbien 3 Frank 43 Cts. Ungarn 2 Kr. 89 Heller Konstantinopel 2011, Piaster in Silber Marokko 2 Pes. 80 Cts. Beirut, Jaffa und Jerusalem 2 Fr. 47 Cts. Di« PostAmter der meistens taaten nehmen auch Bestellungen aur einen Monat (tn Deutschland für 67 PI.) oder aut zwei Monate (In Deutschland für I M. 84 Pt.) entgegen. 1 N H Papierfabrikation und Großhandel: Papiennacher-Berufsgenossenschaft .... 1341 Verein Berliner Papiergroßhändler . , , , 1341 Hamburger Papiermarkt . 1342 Verschieden schwere Bogen im Ries . . , 1342 Was sich ein Fabrikant alles gefallen lassen muß 1342 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker . 1343 Oesterreichisch-ungarischer Verein d. Zellstoff- und Papier-Chemiker 1344 Umschlag-Karton (Schiedspruch) ..... 1346 Märkte .... 1346 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Papier-Industrie-Verein, E. V 1349 Berliner Typographische Gesellschaft , , , 1349 Bedrucktes Einwickelpapier für Apotheken , 1349 Einschlagen von Schreibheften ..... 1350 Lohnbeutel mit Drahteinlage ...... 1350 Aus den Typographischen Gesellschaften . . 1350 ALT Probenschau ............ 1351 Büchertisch ..... < । . 1351 Büro-Bedarf: Deutscher Papier-Verein ........ 1353 Süddeutscher Papier-Verein . 1353 Schreibwaren und Bürobedarf auf der Bugra 1353 Schaufenster . 1354 Schreibmaschinen-Postkarten 1854 Nachweis der Handlichkeit v. Schreibmaschinen 1354 Amerikanische 1354 Börsenbericht ............ 1356 Geschäfts-Nachrichten ..... , . 1867 In Deutschland patentierte Erfindungen , , 1372 Deutsche Reichs-Patente 1874 Preisgerichts-Ordnung, Sprachliches .... 1376 Sicherung eines Darlehens 1376 Warenzeichen 1378. Briefkasten 1380 Eine Beilage von der Firma Oscar Krieger, G. m. b. H., Fabrik für Transport-Geräte, Dresden-Friedrichstadt litt Bekamntmaclungen Her Berlfsgenossenschatten Papiermacher-Berufsgenossenschaft Sektion XI: Schlesien und Posen Auf Grund des § 23 der Satzung werden die Mitglieder unserer Sektion zu der am Dienstag, 9. Juni 1914, mittags 12 Uhr, in Bad Alt-Heide, im Kursaal, stattfindenden Sektionsversammlung ergebenst eingeladen. Tagesordnung: 1. Erstattung des Verwaltungsberichts für das Jahr 1913. 2. Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung für 1913. 0. Aufstellung des Voranschlags der Verwaltungskosten für 1915. 4. Wahl des Ausschusses zur Vorprüfung der Rechnung über die Verwaltungskosten für 1914. 5. Laufende Verwaltungsangelegenheiten und Anträge aus der Mitte der Versammlung. Breslau XIII, 11. Mai 1914 Neudorfstraße 58 Der Vorstand Georg Conrad, Vorsitzender Verein Berliner Papiergrosshändler Hierdurch lade ich zu einer Sitzung des Vereins erliner, Papiergroßhändler auf Sonnabend, 16. Mai 1914, abends l 1 / i , in das Papierhaus ein. Alleiniger Gegenstand ist: Besprechung über Maßnahmen gegen die von ver schiedenen Warenhäusern beabsichtigte Aufnahme des Papiergroßhandels. Die Wichtigkeit der Tagesordnung bedingt pünktlichstes Erscheinen. Gäste aus Fachkreisen willkommen! Der Vorstand: Mensch Neue Beschränkung der kanadischen Holzausfuhr. Während der Staat Ontario, wie wir in Nr. 34 mitteilten, die Ausfuhr beschränkung für Papierholz vorläufig aufgehoben hat, erweitert der Staat Quebec die Grenzen desjenigen Gebietes, aus welchem die Ausfuhr von Rohholz verboten ist. Bisher war nämlich nur die Ausfuhr aus Kronländereien verboten; nach einer neuen Verordnung des Domänen-Ministers wird jedoch das Ausfuhrverbot auf alle diejenigen Ländereien erstreckt, welche die Regierung den Eisen bahngesellschaften verliehen hat. Die entsprechende Verfügung lautet: „Holz aus solchen Ländereien muß in Kanada verarbeitet werden, d. h. es muß dort in Papierstoff oder in Papier oder Pappe oder in irgend eine andere Ware umgewandelt werden, welcher das genannte Holz als Rohstoff dient." Zollrückzahlung für europäischen Papierstoff. Zu Nr. 36 Titel seite. Jede Woche bringt neue Nachrichten über den Stand dieser Angelegenheit. Neuestens hat der amerikanische Finanzminister Mc Adoo die Zollbehörden angewiesen, die in der streitigen Zeit gezahlten Papierstoffzölle allen Einfuhrhäusern zurückzuzahlen, jedoch die Rckzahlungen nicht auf diejenigen Posten deutschen Zellstoffs zu erstrecken, die aus russischem Holze hergestellt sind. Nur in bezug auf diese Posten soll Berufung eingelegt werden. Die nachteilige Behandlung deutschen Zellstoffs in dieser Frage erscheint unberechtigt, da Rußland keinen Ausfuhrzoll auf Holz erhebt. Höchstens für Zellstoff aus finnischem Holz könnte die Berufung einige Begründung haben, jedoch wird