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PAPIER-ZEITUNG Nr.37/1914 Bronzedruck auf gummiertes Glanzpapier Wir lieferten einem Kunden 5725 Bogen gummiertes Glanz papier, 76 x 100 cm zu 112,40 Frank die 1000 Bogen = 644,30 Frank netto. Unser Kunde beklagt sich, daß er sehr viel Ausschuß gehabt hat, weil das Papier sich dehnen und schlecht geleimt sein soll, und sagt uns: „Wir haben Ihnen seinerzeit noch ausdrücklich erwähnt, daß die Druckfläche sehr groß ist und das Papier sich besonders für den Bronzedruck eignen müsse, während die Bronze teilweise nicht hält, trotzdem wir keine Mittel unversucht ließen.“ Unser Fabrikant erwiderte uns auf die ihm eingesändte Beschwerde, daß er von dieser gleichen Anfertigung an viele Kunden zu gleichen Zwecken geliefert und keine einzige Rüge erhalten habe. Das Papier sei von unserm Kunden beim Druck unrichtig behandelt worden. Unser Kunde schreibt uns, daß er 85 000 Etiketten Ausschuß gehabt hat zu 4,80 Frank das Tausend = 408 Frank und will sich zufrieden geben, wenn wir ihm die Hälfte dieses Betrages gut schreiben = 204 Frank. Wir haben unserm Kunden geschrieben, daß wir mit dieser Reglung nicht einverstanden sind, ihm aber entgegenkommend den Wert des unbrauchbaren Papiers gut schreiben wollen, was 600 Bogen ausmacht im Werte von 67,45 Frank; dies wäre immerhin ein Verlust für uns von etwas über 10 v. H. Wir haben auch unserm Kunden geschrieben, daß es uns lieber gewesen wäre, wenn er uns seinerzeit das Papier zur Verfügung gestellt hätte und wir eine Begutachtung hätten verlangen können. Finden Sie nicht, daß der Betrag von 204 Frank, welchen unser Kunde für Ausschuß verlangt, ein Drittel des Betrages unserer Rechnung, viel zu hoch ist ? Hätte er nicht auch Ausschuß bei dieser Auflage von diesen kleinen Etiketten, welche gestanzt werden müssen, gehabt ? Ferner steht auf unsern Rechnungen: Reklamationen über Papiere, welche von Kunden beschnitten oder bedruckt wurden, können nicht berücksichtigt werden. Wir senden Ihnen Muster des gelieferten Papiers sowie der Etiketten, welche von unserm Kunden bedruckt wurden. Da wir sehr angenehme Beziehungen zu unserm Kunden haben, wollen wir diese Angelegenheit auf gütlichem Wege erledigen und ihm möglichst entgegenkommen. Wir ersuchen Sie, diese Angelegenheit zu untersuchen und uns mitzuteilen, ob unser Kunde oder ob unsere Fabrik im Fehler ist. Großhandlung Das zur Begutachtung vorliegende Glanzpapier ist von recht geringer Beschaffenheit und für den gewollten Zweck wenig geeignet. In großen Bogen verarbeitet, dürfte es schwierig sein, Druck und Prägung gut passend zu bekommen, was aller dings seinen Grund mit darin hat, daß das Papier gummiert und daher für Feuchtigkeit empfänglich ist und sich infolge dessen leichter dehnt. Allgemein werden solche dünnen geringen Glanzpapiere nicht für Steindruck und Prägung verwandt, sondern dienen mehr für Beklebezwecke bei der Kartonnagenfabrikation. Wenn aber, wie wohl anzunehmen ist, der Besteller diesen geringwertigen Stoff auf eigenen Wunsch erhalten hat — die Preisfrage wird wohl dabei eine Rolle gespielt haben —, so ist der .Papierlieferant und der Fabrikant für den mangelhaften Ausfall der Etiketten in bezug auf das Passen nicht verant wortlich. Auf jeden Fall ist auch der schlechte Druck der Bronze farbe nur Schuld des Druckers. Leider standen keine größeren Probestücke des Glanz papiers zur Verfügung, da die zur Begutachtung eingesandten Bogen vielfach gefaltet und mehrfach gelocht waren. Es konnten deshalb nur auf aus den Bogen geschnittenen kleinen Stücken Druckversuche gemacht werden, doch zeigen schon diese Ver suchsstücke, daß sich auf dem Glanzpapier trotz seiner geringen Beschaffenheit einwandfreier Golddruck herstellen läßt. Bei Verarbeitung solcher Glanzpapiere ist zu berücksichtigen, daß deren Glanz, welcher jedenfalls durch Friktion erzeugt wird, einen bestimmten Zusatz von Wachs o. dgl. zur Streich farbe erfordert. Nun ist es aber jedem Fachmann bekannt, daß derart her gestelltes Glanzpapier auf der geglätteten Oberfläche keinerlei Saugfähigkeit mehr besitzt und deshalb den Bronze-Unterdruck schlecht annimmt, weil die Unterdruckfarbe nicht in das Papier dringen kann, vielmehr ungebunden auf der Oberfläche ein trocknen muß. Wird nun eine wenig bindende, schwache Unterdruck farbe benutzt, wie das bei den mir vorliegenden Drucken an scheinend geschehen ist, so kann zwischen dem' Papier und der aufgebrachten Bronze keine feste Bindung erfolgen, die Bronze läßt sich deshalb nach erfolgtem Trocknen des Druckes mit Leichtigkeit wegwischen. Dieser Uebelstand tritt noch stärker in Erscheinung, wenn außerdem, wie bei den vorliegenden Drucken, ein verhältnis mäßig grobes und anscheinend recht geringwertiges Bronze pulver verwendet wurde. Zur Herstellung eines haltbaren Bronzedruckes auf Glanz papier muß die Unterdruckfarbe, welche außerdem möglichst genau im Ton der aufzutragenden Bronze gehalten sein muß. mit bestem Goldfirnis angemacht werden, unter Zusatz einer entsprechenden Menge von gutem Sikkativ. Sehr von Vorteil ist es, der Unterdruckfarbe zwecks besseren Haftens auf dem Glanzpapier und besseren Annehmens der Goldbronze eine Kleinigkeit einer aus gleichen Teilen von venetianischem Terpentin, Bienenwachs und Kolophonium be stehenden Mischung zuzusetzen. Diese Mischung stellt man sich her, indem man die drei Bestandteile über gelindem Feuer oder noch besser im kochenden Wasserbade in einer irdenen Schale schmilzt und gut durcheinanderrührt. Es empfiehlt sich, von dieser Mischung immer etwas in Vorrat zu halten. Es ist Sache des Erprobens und der Erfahrung, die Menge des nötigen Zusatzes dieser Mischung festzustellen, man soll jedenfalls mit nur einer geringen Menge beginnen und den Zusatz nur nach Notwendigkeit vergrößern. Die Druckfarbe wird beim Fortdruck durch diesen Zusatz etwas streng und zerrig werden, man hilft dieser Erscheinung ab, indem man von Zeit zu Zeit auf die Verreiberwalzen einige Tropfen Petroleum spritzt. Wäre beim Herstellen des Bronzedruckes sachgemäß ver fahren worden, so hätte sich, wie die hier angestellten Proben beweisen, trotz der geringen Beschaffenheit des Glanzpapiers ein einwandfreier Bronzedruck erzielen lassen. Dafür, daß das Papier zufolge seiner geringen Beschaffen heit und der vor dem Bedrucken erfolgten rückseitigen Gum mierung zufolge seiner Dehnbarkeit kein genaues Passen bei der Prägung ermöglichte, kann dem Papierlieferanten keine Verantwortung beigemessen werden, wenn der Verarbeiter das Papier in dieser geringen Beschaffenheit bestellt hat, ohne aus- drücklich darauf hinzuweisen, daß das Papier keine Dehnung zeigen dürfe. Der mangelhafte Bronzedruck ist nur der Schuld des Ver arbeiters zuzuschreiben. Der vom Bezieher gestellte Ersatzanspruch ist deshalb ungerechtfertigt und jedenfalls viel zu hoch, und das Anerbieten des Fragestellers, diesem den Wert des unbrauchbaren Papiers gutzuschreiben, ist als sehr entgegenkommend anzusehen. V. W. Ausländische Zollsätze auf vorgedruckte Blätter mit Randversteifung und auf Leinenpapier Was beträgt der Zoll für einliegende Musterblätter, sowie für beifolgendes Papier in Bogen beim Versand nach England, Frank reich und der Schweiz. U. Zoll auf deutsches vorgedrucktes, am Rand versteiftes Papier: in England zollfrei in Frankreich nach Tarif-Nr. 470: 40 Frank die 100 kg in der Schweiz nach Tarif-Nr. 312: 30 Frank die 100 kg Zoll auf leinengeprägtes Papier in Bogen: in England zollfrei in Frankreich nach Tarif-Nr. 461: 30 Frank die 100 kg in der Schweiz nach Tarif-Nr. 306 b: 10 Frank die 100 kg Bogenschieber Ein neuer Doppelschiebapparat für die Bogenanlage bei Buch- und Steindruckschnellpressen und Apparaten ist dem Obermaschinen meister Hugo Treffurth, München patentamtlich geschützt worden. Seine .Hauptvorzüge bestehen in der Einfachheit und unbedingten Genauigkeit. Neu ist eine in der Mitte geteilte Stange am Einleg- deckel, deren Teile durch Hebel miteinander verbunden sind. So bald der Hebel in Bewegung gesetzt wird, schiebt sich ein Teil der Stange nach links, der andere nach rechts. Diese Bewegung ver ursacht auch das Schieben und Ziehen der Anlegemarke. Wenn nun der rechte oder linke Teil des Schiebapparates sich bewegt, wird die Marke nach der Mitte des Anlegetisches geschoben, der Halte finger steht dann oben; geht der Schiebapparat in die alte Lage zurück, so schlägt der Finger nach unten, hält den eingelegten Bogen fest und zieht ihn bis zur genauen Anlage. Hierauf läßt der Finger den Bogen los und hebt sich wieder, worauf die Marke noch 4 mm zurückgeht, so daß der Bogen vollständig frei und haargenau an gelegt ist, bevor er von den Greifern erfaßt wird. Beim Standmachen ist man beim Einstellen der Marke nicht an eine bestimmte Stellung der Maschine gebunden; man ist stets in der Lage, genauen Stand vorzunehmen, mag sich das Druckfundament vorn oder hinten befinden. Diese Vorzüge werden dem Doppelschiebapparat sicher viele Freunde erwerben. Ha.