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1212 PAPIER-ZEITUNG Nr. 35/1914 Briefkasten Der Frage muß 10-Pf. -Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr, Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet. Berichte des Agenten. Zur Frage 13144 in Nrn. 23, 27 und 30. Die in der zuletzt an geführten Nummer mit „Fabrikdirektor“ unterzeichnete Erwiderung berichtigt die in Nr. 27 gegebene Auskunft in keiner Weise. Es handelte sich bei der Anfrage in Nr. 23 und bei der Erwiderung in Nr. 27 um „Handlungsägenten“, die nach § 84 HGB. selbständige Kaufleute sind. In diesem Falle regelt sich, wie ausgeführt, der Verkehr mit dem Hause nach den Grundsätzen, die zwischen zwei selbständigen Kaufleuten üblich sind. Wenn demgegenüber die Erwiderung in Nr. 30 von einem angestellten Vertreter spricht, dem eine feste Vergütung zugestanden sei, so ist hier offenbar das Verhältnis eines angestellten Handlungsgehilfen zu seinem Chef gemeint, das natürlich ganz anders zu beurteilen ist. Ein selb ständiger Agent ist hingegen zu regelmäßiger Berichterstattung nicht verpflichtet, wie sich dies bei dem ganzen Verhältnis zweier selbständigen Kaufleute zueinander von selbst versteht. Dr. B. Zellstoff-Packpapier 13204. Frage : Wir lieferten 5000 kg naturbraun einseitig glattes Zellulosepack, 60 und 100 g, zu 30 M. die 100 kg, welches uns von einem Kunden zur Verfügung gestellt wird wegen der geringen Knöt chen, die sich in dem Papier befinden. Wir sind der Ansicht, daß diese Knötchen nicht zu vermeiden sind und bei allen Fabrikanten vor kommen. Zwar können wir mit einem feinen Knotenfang diesem Uebelstande um eine Kleinigkeit abhelfen, halten aber die Bean standung nicht für gerechtfertigt. Wie hoch ist nach ihrer Meinung ein Nachlaß unsererseits zu gewähren ? Wir dachten 2—3 M. die 100 kg. Antwort: Um zu beurteilen, ob- das Papier vertragsmäßig geliefert wurde, müßte man auch das Kauf- oder Vorlagemuster sehen. Hat der Kunde ohne Muster lediglich Papier mit der oben angegebenen Bezeichnung gekauft, so kann er das Papier mit Recht beanstanden, da solches Papier in der Regel nicht wie das vorliegende auf der rauhen Seite mit groben Knoten über und über besät ist, es gibt vielmehr solches Papier in der genannten Preislage, welches auf der rauhen Seite nur geringe Unebenheiten aufweist. Ueber die Höhe des angemessenen Nachlasses entscheiden wir nur, wenn beide Teile unseren Schiedspruch wünschen. Papiermacher- Ausbildung 13205. Frage: Welche Ausbildung muß ein Gymnasial- Abiturient genießen, um später einmal Papierfabrik-Direktor werden zu können, und welche Reihenfolge ist in der technischen Aus bildung am vorteilhaftesten ? Antwort: Folgende Reihenfolge der Ausbildung hat sich bewährt: Ein Jahr als Lehrling in einer Papierfabrik, ein oder ein halbes Jahr als Lehrling in einer Maschinenfabrik, welche Maschinen für die Papierherstellung baut, dann Ausbildung als Papieringenieur auf dem Polytechnikum in Köthen oder die länger dauernde Ausbildung auf der Papiermacher-Abteilung der Technischen Hochschule in Darmstadt und dann Anfangs stellung in einer Papierfabrik als Stütze des Betriebsleiters. Ob es der junge Mann mit der Zeit zum Direktor bringt, ist ebenso wenig sicher wie das Generalspatent für einen jungen Leutnant. Postkarten-Lieferung 13206. Frage: Ich habe einer Kunstanstalt mitgesandte Aufnahme eingesandt und um Anfertigung von Karten gebeten. Sie hat links den Eingang zu dem Hause weggelassen, der Besteller verweigert auf Grund dessen die Annahme, weil der Eingang noch zu seinem Hause gehöre. Besonders habe ich die Anstalt darauf nicht aufmerksam gemacht. War ich dazu verpflichtet? Kann ich mit Erfolg auf Abnahme klagen ? Antwort: Die Photographie, nach der die Postkarte an gefertigt werden sollte, enthält links den im Bild 5 mm breiten Ansatz eines zweiten Hauses und rechts an der äußersten Stelle das ebenso breite Tor eines Hauses. Sowohl der Ansatz des fremden Hauses wie das Tor des abgebildeten Hauses blieben auf der Photographie weg. Sie bilden nur einen ganz kleinen Teil der Bildbreite, und wenn der Kunstanstalt nicht ausdrück lich gesagt wurde, daß diese 'beiden -Bestandteile des Bildes auf die Karte kommen sollen, so kann ihr ein Vorwurf für das Weglassen dieser Teile nicht gemacht werden, da die Karte die Bezeichnung trägt: Gruß aus dem Restaurant und die beiden fortgelassenen Teile nicht dem Restaurationsgebäude angehören. Der Besteller darf die Annahme der Karten nur dann verweigern, wenn er ausdrücklich vorgeschrieben hat, daß der Eingang des zweiten Hauses auf die Karten komme. MÄ Papier-ZigarrenspitzeD ■ i. Bayerische Papler-Zigarren- ms Spitzen-Fabrik, Dünwangen i. B. 588 la Vertreter gesucht EK Panier- u. Rrlefkörbe Rohrmöbel. Preisliste gratis. Gebr. Riessner, Lichtenfels I. B. Stanzapparate Ausstanz- u. Ausschlagmesser in jeder Form, für jeden Zweck, genau passend, mit besonders dauerhafter Schneidfähigkeit liefert [79227 OttoMetke,EeipziaGs118% Soeben erschien: Das Färben des Papiers auf der Papiermaschine von Prof. Dr.-Ing. Emil Heuser (Band 7 der Schriften des Vereins der Zellstoff und Papier-Chemiker) Mit 59 Abbildungen und 18 eingeklebten Mustern Preis in Leinenband 6 M. Verlag der Papier-Zeitung, Curl Hofmann, Berlin SW 11 Form des Anstellungsvertrages 13207. Frage: Hat ein Anstellungsvertrag zwischen den ver tragschließenden Parteien vor Gericht volle Gültigkeit, wenn das Schriftstück als Anerkenntnis durch beiderseitige Namensunterschrift vollzogen wird ? Oder muß der Vertrag gestempelt und vor einem Notar vollzogen sein, damit er im Streitfälle vor Gericht gilt ? Antwort: Anstellungsverträge gehören nicht zu denjenigen Rechtsgeschäften, für welche im Bürgerlichen Gesetzbuch eine bestimmte Form vorgeschrieben ist. Unterzeichnung vor Gericht oder vor einem Notar ist also für Anstellungsverträge nicht nötig, mündliche Vereinbarung genügt sogar zum Abschluß eines vollgültigen Vertrages. Allerdings ist es empfehlens werter, den Vertrag schriftlich abzufassen und von beiden Teilen unterschreiben zu lassen. Cambric-Papier 13208. Frage: Mein beiliegendes Angebotmuster A diente einem meiner Kunden als Vorlage zu einer mir gegebenen Be stellung, wofür die auf beiliegender Liste vermerkten Verkaufs- und Lieferungsbedingungen maßgebend waren. Ich lieferte Papier laut Muster B, welches mir mit der Begründung zur Verfügung gestellt wird, daß es sowohl in der Farbe als auch in der Qualität vom Vorlagemuster abweichen soll. Meiner Ansicht nach ist eine derart kleine Abweichung, welche durch die etwas schärfere Pressung hervorgerufen worden ist (die Prägewalze wurde erst vor kurzem neu graviert) kein Anlaß zu einer Rüge. Wie ist Ihre Ansicht über diesen Fall ? Antwort: Der Farbenunterschied wäre nicht bedeutend, jedoch besteht ein Unterschied im Glanze und in der Steifheit des Papiers. Die Vorlage hat besseren Glanz und ist steifer, und diese Mängel geben dem Kunden ein Recht die Lieferung zu beanstanden. Die Lieferungsbedingungen stehen dem u. E. nicht im Wege. Es empfiehlt sich, mit ihm gütlichen Vergleich zu schließen. Cellon 13209. Frage: Was ist „Cellon“, welches sind die Nummern der diesbezügl. Patente, und wer ist Fabrikant und Verkäufer dieses Artikels ? Antwort: Cellon ist ein von Dr. Eichengrün in Berlin zu erst hergestellter und ihm geschützter Kunststoff, welcher als Ersatz für Cellulloid dienen soll und mit diesem Stoff die Durch sichtigkeit und Biegsamkeit gemein hat, jedoch nicht so leicht entzündlich wie Celluloid ist. Cellon wird unseres Wissens aus Zellstoff durch Behandlung mit Essigsäure hergestellt, ist also eine Art Celluloseacetat. Es besteht in Charlottenburg 5, Oranien- straße 11, ein vom Erfinder geleitetes Cellon-Laboratorium. welches auf Anfrage gewiß näheren Aufschluß gibt. Das Recht zur fabrikmäßigen Herstellung von Cellon soll einer rheinischen Sprengstoffabrik verliehen sein. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SW 7 11, erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29