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Nr. 34/1914 PAPIER-ZEITUNG 1159 Unlauterer Wettbewerb gegen AKA gerichtlich festgestellt und zurückgewiesen. Zur Aufklärung unserer von einer gewissen Konkurrenz irregeführten Kundschaft veröffentlichen wir folgende rechts kräftige Entscheidungen: I. Im Namen des Königs! 1. J. 1453/12 41 In der Strafsache gegen den Reisenden Georg Waller in Cöln, Balthasarstraße 16, geboren am 21. März 1877 zu Offenbach, evangelisch, wegen unlauteren Wettbewerbs, hat die 3. Strafkammer des Königlichen Landgerichts in Cöln in der Sitzung vom 26. Januar 1914, an welcher teil genommen haben: Landgerichtsdirektor Kewer, als Vorsitzender, Landgerichtsrat Clemens, Landgerichtsrat Dr. Seyfried, Landrichter Riedinger, Gerichtsassessor Dr. Hochgürtel, als beisitzende Richter, Staatsanwalt Reiß, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Referendar Stollwerk, als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt: „Der Reisende Georg Waller in Cöln ist wegen unlauteren Wettbewerbs gegen die Firma Ferdinand Marx & Co., Hanno ver, Inhaber Max Ramhorst, durch Urteil der 3. Straf kammer des Königlichen Landgerichts Cöln, vom 26. Ja nuar 1914 zu Geldstrafe verurteilt worden”. II. Im Namen des Königs! 8. 0. 121/13. In Sachen der Firma Ferdinand Marx & Co. in Hannover, Haller Straße 37, Inhaber Kaufmann Max Ramhorst in Hannover, Klägerin, — Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Pape und Langkopf in Hannover — gegen 1. die Firma Gummiwarenfabrik „Hansa", Böcker & Basch, G. m. b. H., vertreten durch ihre Geschäftsführer Kaufleute Louis Böcker und Emil Basch in Hannover, am Clevertore 1, 2. deren Generalvertreter Georg Waller in Cöln, Beklagte, — Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Pfeiffer in Hannover — wegen Unterlassung, hat die I. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts in Hannover auf die mündliche Verhandlung vom 6. Februar 1914 unter Mitwirkung des Landgerichts rates Dr. Beyreiß und der Handelsrichter Gerlach und Boes für Recht erkannt: I. Den Beklagten wird bei Meidung einer Geldstrafe von 300 M. für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, gegenüber Dritten Aeußerungen etwa folgenden Inhalts zu machen: „Der AKA-Gummi der Klägerin sei schlechter geworden, denn die Klägerin könne das alte, gute Fabrikat nicht mehr herstellen, da der Chemiker, der lange Jahre dort gewesen sei, jetzt in Diensten der Beklagten zu 1) stehe“. II. Der Klägerin wird die Befugnis zugesprochen, den verfügenden Teil des Urteils binnen Monatsfrist seit Rechts kraft des Urteils in folgenden Zeitungen auf Kosten der Be klagten bekannt zu machen: Gummi-Zeitung in Berlin; Gummi-Welt in Hannover; Hannoversches Tageblatt. III. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen. III. Beschluß! 8. Q. 1/13. In Sachen der Firma Ferd. Marx & Co. in Hannover, Haller Straße 37, Antragstellerin, — Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Pape und Lang kopf in Hannover, Andreaestr. 5 gegen 1. die Firma Gummiwarenfabrik „Hansa“, Böcker & Basch, G. m. b. H., vertreten durch ihre Geschäftsführer in Hannover, am Clevertore Nr. 1. 2. den Generalvertreter der Antragsgegnerin zu 1): Georg Waller in Cöln a. Rhein, Antragsgegner, wegen Unterlassung, wird auf Antrag der Antragstellerin im Wege der einst- weiligen Verfügung gemäß § 25 U. W. G. den Antragsgegnern verboten, gegenüber dritten Personen Aeusserungen des In halts zu machen, der AKA-Gummi der Antragstellerin sei schlechter ge worden, die Antragstellerin könne das gute alte Fa brikat nicht mehr herstellen, und zwar bei Meidung einer fiskalischen Strafe von 100 M. für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Hannover, 17. Januar 1913 Königliches Landgericht 1. Kammer für Handelssachen gez. Beyreiß. Mumme. Emil Meyer Ausgefertigt (L. S.) gez. Mandel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts IV. Im Namen des Königs! 8. Q. 1. 13. In Sachen der Firma Marx & Co. in Hannover, Haller Strasse 37, Antragstellerin, — Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Pape und Langkopf in Hannover — gegen 1. die Firma Gummiwarenfabrik „Hansa“, Böcker & Basch, G. m. b. H., vertreten durch ihre Geschäftsführer in Hannover, am Clevertore 1, 2. den Generalvertreter der Antragsgegnerin Georg Waller in Cöln a. Rhein, Antragsgegner, — Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Pfeiffer und Theo Schmidt III in Hannover — wegen einstweiliger Verfügung, hat die I. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts in Hannover auf die mündliche Verhandlung vom 18. April 1913 unter Mitwirkung des Landgerichtsrats Dr. Beyreiß und der Handelsrichter Boes und Mumme für Recht erkannt: Die einstweilige Verfügung vom 17. Januar 1913 wird bestätigt. Die Antragsgegner haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. [79312 Ferd. Marx & Co., Hannover, Grösste Radiergummi-Spezialfabrik Europas I. A.: Paul Langkopf, Rechtsanwalt