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1152 PAPIER-ZEITUNG Nr. 34/1914 Lackierfähigkeit von Chromopapier Wir lassen Ihnen einige Musterbogen zugehen. Wir haben mit einem unserer Kunden einen Anstand, indem er behauptet, daß unsere Chromopapiere lt. Musterbogen D 4. . und D 5.. nicht lackierfähig seien, und daß hauptsächlich die erstere Sorte durchs Lackieren gelb werde, statt die ursprüngliche schön weiße Färbung des Chromo- Strichs beizubehalten. Nach unseren lackierten Mustern bezeichnet mit D 4.. L und D 5.. L geurteilt, scheint die Rüge unseres Kunden allerdings berechtigt zu sein. Dieser schickt uns auch je einen Bogen weiß Chromopapier der Konkurrenz lackiert und unlackiert zum Untersuchen und Vergleich ein, diese Muster sind bezeichnet mit KL und K, wonach wir uns selbst überzeugen müsssen, daß das Konkurrenzfabrikat tadellos lackierfähig ist und dabei auch schön weiß bleibt. Beim Untersuchen der unlackierten Bogen der Kon kurrenz (K), sowie unserer Fabrikate (D 4. . und D 5..) finden wir indessen — was eben eigentümlich ist — durchaus keinen Unter schied in der Fabrikationsart heraus, denn beide Papiere sind im Chromostrich mit Kasein sehr hart geleimt. Weshalb sind denn unsere Chromopapiere weniger gut lackierfähig, und auf welche Weise ist den genannten Uebelständen abzuhelfen ? Buntpapierfabrik Gutachten unseres Fachmitarbeiters: Fragesteller ist mit der von ihm geäußerten Ansicht, daß seine Fabrikate (D 4.. und D 5..) dem Fabrikat der Konkurrenz (K) gleichwertig seien, im Irrtum. Der Chromostrich auf dem fremden Erzeugnis K ist er heblich deckender und vor allem viel besser geleimt, was durch nachstehenden Versuch einwandfrei erwiesen ist: Die Hälfte der zur Begutachtung vorliegenden Probebogen wurde ohne Vorbehandlung mit fettem Spirituslack überzogen, während die andere Hälfte vor dem Lackieren mit dünner Gelatinelösung vorgeleimt wurde. Während nun an dem mit K bezeichneten Bogen zwischen dem vorgeleimten und dem ungeleimt lackierten Stück in der Färbung der Oberfläche nicht der geringste Unterschied zu sehen ist, erscheint die Oberfläche der nicht vorgeleimten Stücke der Bogen D 4.. und D 5.. er heblich gelber als die Oberfläche der vorgeleimten Stücke. Bei Bogen K ist der Aufstrich so gut geleimt und außerdem so deckend gestrichen, daß die Lackierung auch ohne Vorleimen steht, ohne einzuschlagen; dagegen schlägt der Lack auf den Bogen D 4.. und D 5.. zufolge der schwächeren Leimung und auch des weniger deckenden Auftrages durch, und die Ober fläche erscheint fleckig und vergilbt. Daß der Aufstrich der Bogen D 4.. und D 5.. schwächer geleimt ist als der Aufstrich des Bogens' K, läßt sich auch schon daraus feststellen, daß Tintenstriche auf der gestrichenen Seite des Bogens K gar nicht, auf D 5.. jedoch schon ein wenig und auf D 4.. sogar recht erheblich auslaufen. Um gutes, lackierfähiges Erzeugnis herzustellen, ist es notwendig, den Chromoaufstrich besser zu leimen und deckender aufzutragen; durch Lackierversuche, welche mangels einer ge eigneten Vorrichtung mit der Hand und einem breiten Dachs haarpinsel vorgenommen werden können, ist vor Fertigstellung einer Anfertigung zu erproben, ob Leimung und Auftrag den ge stellten Anforderungen genügen. Soll die schon gelieferte Anfertigung nachträglich noch lackier fähig gemacht werden, so muß sie auf der Bogen-Leim- oder -Lackiermaschine mit leichter, farbloser Kaltleim- oder Gelatine lösung vorgeleimt werden. Die zur Herstellung sowohl der Anfertigung K als auch der Anfertigungen D 4.. und D 5.. verwandten Papiere sind gleich wertig und gut geleimt, tragen also an der bemängelten Er scheinung, welche nur auf den Chromoaufstrich zurückzuführen ist, keine Schuld. Kaseinleim verliert, wenn er älter und schon etwas in Zer setzung übergegangen ist, an Bindekraft, und die damit her gestellten Farbaufstriche zeigen Neigung, beim Lagern etwas „abzuleimen”. V. W. Mehrlieferung von Lohnarbeit Wir erhielten von einer anderen hiesigen Firma den Auftrag, drei verschiedene Sorten Papier mit Liniaturen nach Muster zu versehen, Preise wurden vorher verabredet und zwar für 500—300 + 100 Bogen. Wir hatten allerdings bei Annahme des Auftrages um reichlichen Zuschuß ersucht, um einen voraussichtlichen Aus fall an Makulatur zu decken, erhielten aber darauf 560+335+130 Bogen geliefert und konnten 535+315+125 fehlerfreie Bogen und Makulatur abliefern. Wir sind nun der Meinung, daß wir berechtigt sind, für die über die ursprünglich angefragte Auflage mehr ab gelieferten Liniaturen im Verhältnis der verabredeten Preise mehr zu berechnen, während unser Abnehmer behauptet, er hätte nur nötig, die vorher besprochene Auflage zu bezahlen, den Ueberschuß müßten wir umsonst liefern. Besteht unsere Ansicht nach Ihrem Dafürhalten zu Recht? Liniier-Anstalt Wenn bei der Auslegung eines Vertrages Zweifel auftauchen, so muß man die Absicht der Parteien zur Zeit des Abschlusses erforschen. Hier hat es die Liniieranstalt übernommen, eine bestimmte Anzahl von Bogen zu liniieren und hat sich hierfür reichlichen Zuschuß auserbeten, mit der Verpflichtung, auch den Ausschuß abzuliefern. Folglich hat der Besteller gegen die Lieferung des reichlichen Zuschusses den Vorteil eingetauscht, daß er bei günstigem Ausfall der Arbeit mehr gute Bogen er hält, als die Liniieranstalt mindestens abliefern muß. Der Be steller braucht also für das Mehr an guten Bogen keinen Mehr lohn zu bezahlen. Er hätte ja auch zufrieden sein müssen, wenn der ganze Zuschuß zu Ausschuß geworden wäre. Plakat-Lieferung Ein Kunde von mir bestellte bei meinem Vertreter 3000 Stück Karton-Plakate und gab meinem Vertreter eine Kartonprobe mit. Da solcher Karton in der gewünschten Stärke und Größe nicht zu haben war, lieferte ich kaschierte Plakate, die der Stärke seiner Kartonprobe entsprachen. Der Kunde hat das ihm vorgelegte ka schierte Ausfallmuster nicht beanstandet. Bei Lieferung wurden mir die Plakate mit dem Bemerken zur Verfügung gestellt, daß Karton-Plakate bestellt wären. Kann ein kaschiertes Plakat als Karton-Plakat betrachtet werden, und muß ich die Verfügung stellung anerkennen ? Lithogr. Anstalt Als Fragesteller Karton, der bestellten Beschaffenheit nicht erlangen konnte, hätte er dem Kunden dies mitteilen und ihm die zur Verfügung stehende Pappenprobe zur Genehmigung vorlegen sollen. Daß der Kunde das Ausfallmuster genehmigte, ist kein vollgültiger Beweis dafür, daß er auch die gewählte Pappensorte guthieß, denn die Ausfallmuster von Steindruck sachen, sogen. Andrucke, sind oft nur für die Druckausführung und nicht auch für das gewählte Papier maßgebend. Anders wäre es, wenn Fragesteller bei Ueberreichung des Ausfall musters erwähnt hätte, daß die Auflage auf derselben Art Pappe gedruckt wird wie das Ausfallmuster. Ein Plakat aus beklebter Pappe ist einem Plakat auf Karton nicht immer gleichwertig, weil Pappe oft geringwertiger ist als Karton. Ein Urteil ließe sich nur abgeben, wenn der Karton und die beklebte Pappe zum Vergleich vorlägen. Husstellungsplakat Als Drucksache erhalten Sie ein Plakat der hiesigen Gewerbe ausstellung. Ist die Vorlage Karton oder Papier ? Wie erkennt mau Karton, und welches Gewicht nimmt man für die schwächste Sorte an ? Gibt es eine Norm hierfür ? Wie finden Sie die Ausführung ? Ich finde sie nicht schön. Das Bild stellt die Ueberführung eines Kanals über einen Fluß dar, unter- und oberhalb der Brücke fahren Schiffe. Der Schornstein ist von einem Schiffe, welches im Kanal über den Fluß fährt, zu sehen. Zur besseren Orientierung füge ich eine Ansichtskarte bei. Druckerei. Unter Karton versteht man dickes Papier, welches jedoch, noch nicht so dick ist, daß man es als Pappe bezeichnen könnte. Auch hat Karton die Nebenbedeutung einer feinen dünnen Pappe. Das vorliegende, holzfreie Steindruckpapier hat ein qm-Gewicht von 143 g. Papier von dieser Schwere wird häufig als Karton bezeichnet, besonders wenn es, wie das vorliegende Muster, aus zwei Lagen zusammengeklebt oder zusammengegautscht ist. Man erkennt dies daran, daß sich die Asche des Papiers in zwei Lagen aufblättert, wenn man es verbrennt. Wir kennen keine genaue Grenze dafür, bei welchem qm-Gewicht Papier aufhört und Karton anfängt. Die Ausführung des Plakates ist nicht schlecht, es fällt auf, und auch die Schrift ist ange messen. Das Bild zeigt nur nicht klar erkennbar, daß die Brücke oben als Kanal ausgebildet ist, in welchem Schiffe fahren. Zeichnung und Farbengebung sind dem neuzeitlichen Geschmack angepaßt, der sich in Großstädten schon eingebürgert hat, in der Provinz aber noch wenig Freunde zu besitzen scheint. Vorpräparieren und Fletzen von Hluminium- Druckplatten Nachdruck verboten Zur Vorpräparatur und Aetzung von Aluminiumdruckplatten gibt es verschiedene Mischungen, doch bewährt sich die Vor schrift von F. W. Plews ganz besonders gut, indem durch diese Vorpräparatur eine Schicht auf den Platten erzeugt wird.