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1146 PAPIER-ZEITUNG Nr. 34/1914 veranstaltet von hier aus zwei Ausflüge: einen dreitägigen nach Pola und einen siebentägigen nach Korfu mit Landung in Du- razzo. Die Teilnehmer erhalten besondere Vergünstigungen in Bezug auf den Schiffs-Fahrpreis. Näheres ist in Nr. 9 des Zentral- blatts für die österr.-ung. Papierindustrie angegeben. Gewerkschaftliche Papierfabriken in England Die Gewerkschaft der englischen Papierfabrik-Arbeiter strebt schon seit langer Zeit an, daß das Papier aller derjenigen Fa briken, welche ausschließlich gewerkschaftliche Arbeiter be schäftigen, mit einer besonderen Gewerkschaftsmarke versehen wird. Sie wollen, daß alle Arbeiterblätter nur Papier kaufen, welches in derartigen gewerkschaftlichen Fabriken hergestellt ist. Die Feinpapierfabrik von W. Joynson & Son in St. Mary Cray, Kent, hat sich jetzt in die Liste der gewerkschaftlichen Papierfabriken eintragen lassen. Sie hat sich zu diesem Zwecke folgenden Bedingungen unterzogen. I. Jede von der Firma verwendete Person muß, soweit sie dazu die Befähigung besitzt, Mitglied der Nationalen Vereinigung der Papierfabrik-Arbeiter werden. 2. Ein Versöhnungsausschuß wird eingesetzt, bestehend zum Teil aus Mitgliedern der Firma oder ihrer Vertreter, zum Teil aus Beamten oder Vertretern der oben genannten Gewerkschaft. a) Dieser Ausschuß soll alle Fragen in erster Instanz regeln. Gelingt dies nicht, so kommen die streitigen Fragen vor eine Versammlung, bestehend aus Mitgliedern der Firma und Beamten der Gewerkschaft. b) Gelingt auch dann keine Vereinbarung, so entscheidet ein Schiedsrichter, eingesetzt von der Industrie-Kommission. Die Entscheidung des Schiedsrichters soll beiderseits bindend sein. 3. Das Werk darf unter keinen Umständen wegen Streitig keiten zwischen den Arbeitern und Arbeitgebern geschlossen werden. Es soll auch in der Fabtik kein Sympathiestreik oder Aussperrung wegen Streitigkeiten, die anderwärts vorkommen, eintreten. 4. Arbeitszeit. Schichtarbeiter werden 91% Stunden im Tag arbeiten, außer am Sonnabend, an welchem Tage täglich 5% Stun den gearbeitet wird, d. s. 53 Stunden in der Woche. Papiersor tiererinnen arbeiten 6% Stunden im Tag, d. s. 36 Stunden in der Woche. Die Kalanderleute arbeiten 8 Stunden täglich, d. s. 44 Stunden in der Woche. Lumpenschneider und -Sortierer 8 Stunden täglich, 44 in der Woche, Papierausrüster 9 Stunden im Tag, 49 in der Woche. Für Ueberzeitarbeit wird 1 % facher Lohn und für Sonntagsarbeit doppelter Lohn gezahlt. 6. Jungen und Mädchen, welche in der Fabrik zu arbeiten anfangen, erhalten 101 Schilling die Woche und jedes Jahr wö chentlich 2 sh. mehr, bis der volle Lohn erreicht ist. 7. Mindestlohn für Schichtarbeiter für die 60 stündige Woche ist ILstr. 5 sh., für Tagesarbeiter bei 52 stündiger Woche 1 Lstr. 5 sh. 5 d. Vor jeder Aenderung der Lohnsätze, der Arbeitszeit und anderer Bedingungen muß 6 Monate vorher Nachricht gegeben werden. Papiermacher und Papiergroßhändler in Frankreich Mitte März fand in Paris die Jahresversammlung des Ver bandes Französischer Papiergroßhändler statt. Unter anderem erwähnte der Vorsitzende, Herr Gaston Martin, daß die Fabri kanten von Druck- und weißen Papieren vor einiger Zeit ein Rundschreiben erließen, worin sie den Mindestpreis, zu dessen Einhaltung die Fabrikanten sich verpflichteten, bekannt gaben. Herr Martin schlägt vor, die Papierfabrikanten zu ersuchen, in Zukunft Mindestpreise nicht zu nennen, denn dadurch würde der Handel sehr geschädigt. Niemand wolle dann einen höheren Preis bezahlen als diesen Mindestpreis, der allgemein bekannt werde. Es sei übrigens unmöglich, daß die Fabrikanten in den verschie denen Gegenden Frankreichs eine Ware für denselben Preis ver kaufen, da die Herstellungsbedingungen sehr verschieden sind. Auch hängt der Preis von der Größe der Bestellung, von der Schwere des Papiers usw. ab, hauptsächlich aber davon, daß eine Fabrik dieselbe Papiersorte besser arbeitet als die andere Fabrik. Die Anwesenden stimmen dieser Anregung zu, und nach gründ licher Aussprache wird folgender Beschluß gefaßt: „Der Verband französischer Papier-Großhändler spricht in seiner Versammlung vom 25. März 1914, mit Recht beunruhigt durch das am 12. Januar veröffentlichte Rundschreiben der Fabri kanten von Druck- und feinen weißen Papieren, den Wunsch aus, daß in Zukunft die Papierfabrikanten in ihrem Bericht nichts bekannt geben über die Schwankungen der Preise oder über Mindestpreise. Sodann meint der Vorsitzende, Herr Martin, daß auch die Bestimmung der Fabrikanten von Packpapieren zu beanstanden sei, daß bestimmte Sorten Packpapier nur zu 480 Bogen ver packt geliefert werden sollen. Viele Kunden wollen nämlich 500 Bogen im Halbries haben, und deshalb sollen die Papier fabrikanten ersucht werden, diese Bestimmung zu ändern und auch 500 Bogen im Halbries zu liefern. Auch diese Anregung wird angenommen. Amerikanischer Papiermarkt New York, 2. April 1914 Die Ware /geht zurzeit recht langsam in den Verbrauch über. Die Fabriken haben zahlreiche Aufträge, aber diese beziehen sich auf geringe Mengen. Die Nachfrage erstreckt sich lediglich auf den Bedarf des Augenblickes, ist aber groß genug, um die Maschinen in Gang zu erhalten. Größere Einkäufe werden nicht gern gemacht, und dementsprechend werden auch die Halbstoffe nur langsam abgerufen. Den Großhandlungen geht es ähnlich wie den Fabriken: Die papierverbrauchenden Gewerbe haben langsamen Geschäfts gang, und die Lager der Großhandlungen werden nur in geringem Maße in Anspruch genommen. Der Geschäftsumfang ist geringer als sonst um diese Jahreszeit. Den Lichtblick gewährt die Ge schäftslage, daß Zahlungen sehr flott eingehen, und da nur geringe Einkäufe gemacht werden, so erhöhen sich die Bankguthaben der Firmen. Hieraus läßt sich schließen, daß bessere Zeiten undgrößerer Unternehmungsgeist bald einsetzen werden. P. T. J. Lohnerhöhung in Mordamerika Die Great Northern Paper Co. hat sämtlichen Arbeitern ihrer Papier- und Papierstoffabriken in Millinocket, East Millinocket und Madison im Staate Maine die Löhne erhöht. Dieser Beschluß wurde nach einer viertägigen Beratung im Hauptkontor der Ge sellschaft in Boston gefaßt. Die Mindestlöhne werden durchweg erhöht, außerdem wurde bestimmt, daß am 1. Mai eine weitere Erhöhung um 5 v. H. eintreten wird. Die Vereinbarung läuft vom 1. Mai an zwei Jahre. Die 250 Papiermacher werden durchschnitt lich um 11 v. H. mehr Lohn erhalten, die 800 Holzschleiferei- und Sulfitstoffarbeiter um 7% v. H. und die Maschinenführer, Heizer und Schlosser um 10 v. H. Die Lohnerhöhungen betragen jährlich 55 000 bis 60 000 Dollar. Nach den Vereinbarungen hat die Woche sechs Arbeitstage. Die Papierarbeiter arbeiten in Achtstunden schichten, die Holzschleifer und Sulfitstoffarbeiter neun Stunden im Tage. Ausstände und Aussperrungen werden ausgeschlossen und Streitigkeiten durch Schiedsrichter geschlichtet. Unterschrieben ist die Vereinbarung durch den Leiter der Great Northern Paper Co. und die Vorsitzenden aller Verbände, denen die verschiedenen Arbeitergruppen der Fabrik angehören. Gewinnbeteiligung der Arbeiter. Die Peninsular Paper Co. in Ypsilanti, Michigan, Vereinigte Staaten, wird am 1. April 1914 folgenden Plan in Kraft treten lassen, der sich bei der Farr Alpaca Co. in Holyoke, Mass., seit einem Jahr bewährt hat: Jedermann, der vom 1. April 1914 bis 1. Januar 1915 ununterbrochen bei der Ge sellschaft beschäftigt ist, erhält auf seinen Lohnbetrag denselben Prozentsatz Dividende wie die Aktionäre der Gesellschaft. Verläßt ein Mann während des Jahres den Dienst der Gesellschaft, so ver fällt sein Dividendenanteil nicht zugunsten der Gesellschaft sondern zugunsten eines Fonds, aus welchem Ruhegehälter an langjährige alte Arbeiter gezahlt werden sollen. Bewährt sich dieser Plan während eines Jahres, so will ihn die Gesellschaft ständig beibehalten. Damit die Arbeiter nach Kräften an der Verbesserung des Betriebes mitarbeiten, werden an verschiedenen Stellen der Fabrik Kästen für die Aufnahme von Verbesserungsvorschlägen aufgestellt. Jeder durchgeführte Vorschlag wird durch bares Geld belohnt. _ Das waldreichste Land der Erde ist wahrscheinlich’ Kanada. Bisher waren aber dort zu einer Forstwirtschaft nicht einmal die Anfänge gemacht worden. Im vorigen Jahr erst ist eine besondee Abteilung zu diesem Zweck im Landwirtschaftsministerium von Britisch-Kolumbien eingesetzt worden, die jetzt zum erstenmal einen Jahresbericht erstattet hat. Die Ausdehnung der kanadischen Wälder wird darin auf rund 450 000 Hektar geschätzt und zwar allein für die Bestände, die noch kaum in Angriff genommen worden sind. Bei der gegenwärtigen Entnahme von Holz würde es nach Schätzung der Forstbehörde fast 250 Jahre dauern, um nur die schnittreifen Stämme abzuholzen. In dieser Berechnung ist auf den Nachwuchs während dieser Zeit nicht Rücksicht genommen worden, der auch in dem bisherigen Zustand, wo für Schutz gegen Brand und Raubbau in keiner Weise gesorgt war, die jährliche Ausnutzung um das Fünffache übersteigen würde. Die kanadischen Wälder können demnach als unerschöpflich gelten, und ihre Ver wertung darf noch auf ein Vielfaches gesteigert werden, ehe die Gefahr einer Verminderung eintritt. („Der Holzmarkt")