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1112 Briefkasten Der Frage muß 10-Pf -Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet Vergütung des Agenten Aus dem Rheinland Zur Frage 13170 in Nr. 29. Vertreterprovisionen von 2 v. H. für Packpapiere sind sehr niedrig und sind nur bei Aufträgen auf billige Packpapiere in Wagenladung oder doch in größeren Mengen üblich. Meist gelten aber solche niedrigen Provisionen für Bezirks vertreter, d. h. für sämtliche direkten und indirekten Aufträge. Für Gelegenheitsaufträge und für bessere Papiere werden 3 bis 4 v. H. und für bessere Papiere, in kleineren Mengen, bis zu 6 v. H. Provision gezahlt. Auch diese höheren Provisionssätze für bessere Papiere verstehen sich bei feinen Firmen fast stets von allen direkten und indirekten Aufträgen aus dem Vertretungsbezirk. H. Nachbildung eines Plakates 13181. Frage: Vor 2 bis 3 Jahren brachte ich ein neues Renn plakat Nr. 114 nach beiliegendem Muster heraus, das seitens der Firma X in meines Erachtens unzulässiger Weise im vorigen Herbste nachgeahmt ist. Der Rennverein stand mit mir wegen der Plakatanfertigung in Unterhandlung, doch wurde der Auftrag an X vergeben, offenbar, weil diese Firma billiger war. Ich habe seinerzeit den Entwurf von einem auswärtigen Künstler herstellen lassen, und diese Kosten hat die Firma X gespart. Da auch eine ähnliche Nachahmung einer Preisliste und eines Briefbogens seitens derselben Firma kürzlich vorgekommen ist, so schrieb ich an sie wegen des Plakats und erhielt darauf den beiliegenden Brief. Ich habe das vorliegende Rennplakat nicht als Musterschutz eintragen lassen. Kann ich gegen die Firma mit Erfolg etwas unternehmen? Antwort: Das Plakat des Fragestellers stellt zwei reitende Jockeys dar und ist von der Firma X genau durchgepaust worden, wie sich aus dem Uebereinanderlegen der beiden Plakate ergibt. Daß die Firma X andere Farben nahm, ändert nichts daran, daß ihr. Plakat als Nachbildung des ursprünglichen Plakates anzusehen ist. Dieses ist ein Werk des Kunstgewerbes im Sinne des Kunstschutzgesetzes und deshalb ohne Anmeldung Zum Musterschutz gegen Nachbildung geschützt. Fragesteller kann also auf gerichtlichem Wege Einziehung der nachgebildeten Plakate, Vernichtung der Platten und Ersatz seines Schadens fordern. Papier wasserdicht machen 13182. Frage: Sind Mittel und Wege bekannt um Natron zellstoff-Papiere von 50—-70 g/qm im Halbstoff wasserbeständig zu machen ? Oder sind billige Lösungen bekannt, um Natronpapier von 50—70 g so zu imprägnieren, daß Papiercharakter und -Stärke möglichst wenig verloren gehen ? Antwort: In der Sommerversammlung des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker zu Dresden im Juni 1913 wurde die Frage, wie Papiere wasserdicht zu machen sind, ausführlich erörtert, und es entspann sich darüber eine ziemlich lebhafte Aussprache. Der Bericht über diese Sitzung ist in Nr. 58 von 1913 S. 2148 abgedruckt. Natronzellstoffpapiere verhalten sich gegenüber Tränkmitteln ebenso wie andere Papiere. Erfolg reiche Vorschriften für das Wasserdichtmachen von Papieren und Papierstoffen werden gewöhnlich geheim gehalten. Kam ein Auftrag zustande? 13183. Frage: Ich machte bei einer Briefordnerfabrik am .25. 3. 1914 schriftlich eine Bestellung unter folgenden Bedingungen: „mit 10 v. H. Rabatt 30 Tage, 2 v. H. oder 90 Tage netto franko Fracht und Kiste.“ Die Firma nahm den Auftrag laut ihrer Karte vom 27. „franko Kiste“ nicht an, sandte aber am 3. April 1914 die Ware dennoch zu den von ihr am 27. März genannten Be dingungen, ohne meine Einwilligung abzuwarten. Der Briefwechsel folgte nach einliegenden Abschriften und Originalen. Ist meine Verfügungstellung begründet ? Antwort: Die Briefordnerfabrik schrieb am 27. März, sie könne den Auftrag nicht der Vorschrift gemäß „kistenfrei” versenden, da nach den Konventionsbestimmungen die Ver packung stets berechnet werden müsse. Die Fabrik bat deshalb um Mitteilung, ob sie den Auftrag zu ihren Lieferungsbedingungen ausführen solle. Auf diese Karte antwortete Fragesteller nicht. Die Briefordnerfabrik hätte eine Antwort auf diese Karte ab warten müssen und durfte nicht aus dem Stillschweigen des Fragestellers annehmen, daß er mit den Versandbedingungen der Fabrik einverstanden sei. Deshalb glauben wir, daß recht lich ein Vertrag nicht zustande gekommen ist und Fragesteller die Ware zur Verfügung stellen kann. Da jedoch nur ein neben sächlicher Umstand des Geschäfts, nämlich die Rücknahme der Kisten streitig ist, so würde es der Billigkeit entsprechen, mit der Fabrik folgenden Vergleich zu schließen: Fragesteller übernimmt die Ware und sendet die Kiste auf Kosten der Brief ordnerfabrik zurück. Kommissionsbedingungen 13184. Frage: Ein Herr aus Rußland bemüht sich um den Vertrieb meiner Waren und schreibt u. a.: „Den Verkauf kann ich ausschließlich unter Kommissionsbedingungen übernehmen.“ Was ist unter Kommissionsbedingungen zu verstehen ? Antwort: Kommission bedeutet im Englischen und auch in einigen andern Sprachen dasselbe, was wir unter Provision verstehen, d. h. eine Vergütung für den Verkauf. Der russische Händler meint also offenbar, er könne die Ware nicht auf eigene Rechnung kaufen sondern wolle sie gegen Provision vertreiben. Auszahlung des Gewinnanteils 13185. Frage: Mein Prokurist, welcher 1 v. H. des jährlichen Reingewinns erhält, ist am 1. April 1914 ausgeschieden. Mein Ge schäftsjahr beginnt mit dem 1.'Oktober,, und die Inventur wird wegen des großen Warenlagers alle 2 Jahre aufgenommen, so daß als Zeitraum für die Auszahlung des fraglichen 1 v. H. die Zeit vom 1. 10. 1912 bis 30. 9. 1914 in Frage käme. Meinem Prokuristen kommt in diesem Falle das 1 v. H. des Reingewinns auf 1 % Jahre zu und wird ihm auch gern gezahlt werden, nur verlangt er schon heute die sofortige Auszahlung. Bin ich dazu verpflichtet ? Ich weiß noch nicht, wie der Abschluß vom 30. 9. 14 ausfällt, außer dem müßte er erst nach dem 1. 10. 14 ausgerechnet werden und ein klares Ergebnis könnte erst am I. 4. 1915 erscheinen; früher läßt sich eine feste Zahl für den Reingewinn nicht feststellen. Ist das Recht auf meiner Seite, wenn ich den Anspruch erst am 1. 4. 1915 auszahle? • Gutachten unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Da dem Prokuristen des Fragestellers Anspruch auf 1 v. H. vom jähr lichen Reingewinn zusteht, so wird dieser Anspruch an sich am Schlüsse jedes Geschäftsjahres fällig (vgl. Staub Bd. I Anm. 4 zu § 65). War aber der Prokurist von Anfang an oder nach träglich — sei es ausdrücklich, sei es stillschweigend — damit einverstanden, daß ihm die Tantieme statt von dem Gewinn eines Jahres von dem zweier aufeinander folgender Jahre be rechnet und gezahlt werde, so hat er erst am Schlüsse des laufenden Geschäftsjahres, d. h. am-l. 10. 14 Anspruch auf Auszahlung . der Tantieme. Liegt ein solches Einverständnis bisher nicht vor, so kann der Prokurist die Tantieme für das Geschäftsjahr 1912/13 sofort beanspruchen, da jedes Geschäftsjahr bei der Gewinnberechnung gesondert für sich in Betracht kommt, der Prokurist also nicht damit einverstanden zu sein braucht, daß die Ergebnisse zweier Jahre zusammengerechnet werden. Es gebührt ihm daher die Tantieme von dem Gewinn am Schlüsse des Jahres 1912/13, auch wenn z. B. das Ergebnis des Geschäfts jahres 1913/14 sich erheblich ungünstiger gestalten und den Gewinn des Vorjahres durch Verlust aufwiegen sollte. Auch daß dem Fragesteller durch die jetzt vorzunehmende Gewinn berechnung Schwierigkeiten erwachsen, kann ihn mangels der obengedachten Vereinbarung nicht davon befreien (vgl. ROHG Bd. 6 S. 28 ff.). Für die Zeit vom 1. 10. 1913 bis 1. 4. 1914 steht dem Prokuristen in jedem Falle die Tantieme erst am_Schlusse des Geschäftsjahres 1913/14 zu. Zeitungspapier 13186. Frage: Wir bitten Sie, uns folgende Fragen zu beant worten, die ein uns befreundeter, ausländischer, angehender Fabri kant an uns richtet: 1. Wie groß sind die Herstellungskosten für Zeitungsdruck papiere ? 2. Hat eine Neugriindung in Oesterreich oder auch in Deutsch land Aussicht auf große I.ieferungen ? 3. Da Wasserkraft vorhanden ist, wie hoch wird eine PS be wertet ? 4. Wie hoch ist der Wert eines Grundstückes von ungefähr 60 Morgen, das über eine_,Wassergerechtigkeit von 1250 PS verfügt? ' Antwort: 1. Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Kosten des Holzschliffs, des Zellstoffs und der Papier herstellung. Sie schwanken innerhalb so weiter Grenzen, je nach der Lage und den Verhältnissen der Fabrik, ihrer Ein richtung und Größe, daß sich ein Preis dafür nicht angeben läßt. 2. Die Zeitungspapierfabriken, sowohl in Oesterreich wie in Deutschland, können zurzeit nicht voll arbeiten, weil weniger Papier gebraucht wird als sie herstellen können. 3. Der Wert einer Wasserkraft hängt von' der Lage, von dem Preis der Kohlen in der Umgebung sowie von vielen anderen Umständen ab. Er läßt sich gleichfalls nicht annähernd angeben. Je nach dem Ort und anderen Umständen kann der Wert der Wasserkraft zwischen 20 und 100 M. für die Jahrespferdestärke schwanken. 4. Der Wert von Grundbesitz schwankt auch in zu großem Maße, um die Frage beantworten zu können. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SIV 11, erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29