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1072 PAPIER-ZEITUNG Nr. 31/1914 Lohn für die erste Hrbeitswache 1319. Schiedspruch Schiedsprche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Aus Schlesien Ich hatte für 1. April einen neuen Werkmeister mit einem Wochenlohn von 40 M. angestellt und den Herrn gebeten, seine Stellung wenn möglich schon früher anzutreten. Er bestätigte die Annahme der Anstellung und teilte mir zugleich mit, daß er „den Dienst am Montag den 22. 3. aufnehmen werde.“ Der Herr, der aus Dresden kam, meldete sich bei mir am 22. 3. Nachmittag gegen 3 Uhr, ich zeigte ihm den Betrieb, er ging dann weg, sich ein Zimmer zu mieten, danach sah er sich in der Stadt um und trat den Dienst Dienstag früh an. Am Sonnabend bei der Lohnzahlung ergab sich eine Meinungsverschiedenheit, indem mein Meister auch den Montag bezahlt haben wollte, was ich aber ablehnte, da er den Dienst erst Dienstag früh begonnen hatte. Mein Werkmeister ist der Ansicht, daß er gegen Wochenlohn beschäftigt sei, also auch stets den Lohn für die ganze Woche zu beanspruchen habe (was ja auch richtig ist und niemand bestreitet, nur handelt es sich also darum, ob er auch den vollen Wochenlohn bei Beginn einer neuen Stellung zu beanspruchen hat, wenn er nicht eine volle Woche gearbeitet hat). Außerdem ist er der Ansicht, daß die Reisezeit schon unter seine Arbeitstätigkeit falle, er nicht verpflichtet sei, den Sonntag zum Reisen zu benutzen. Ich dagegen stehe auf dem Standpunkt, daß ich erst von dem Tage an Lohn zu zahlen habe, an den! er die Arbeit aufgenommen hat, also vom Dienstag an. Wenn er den Montag hätte bezahlt haben wollen, hätte er auch Montag früh mit der Arbeit beginnen müssen, was möglich war, da er den Sonntag hätte als Reisetag benutzen können. Falls aber seine gegenteilige Ansicht Anspruch auf Rechts gültigkeit haben sollte, wäre er meiner Ansicht nach verpflichtet gewesen, den ersten Morgenzug ab Dresden 614 Uhr zu benutzen und nicht den zweiten Zug. Auf Verlangen meines Werkmeisters, der von diesem Schreiben Kenntnis genommen hat, unterbreite ich Ihnen Obiges mit der Bitte, zu entscheiden, welche der beiden vorstehenden Ansichten die richtige ist. X, Papierwaren-Fabrikant in A Allerdings hat der Werkmeister nur dann vollen Wochen- lohn zu erhalten,-wenn er eine volle Woche gearbeitet hat, im vorliegenden Falle aber war er nicht verpflichtet, am Sonntag zu reisen, da der Sonntag als Ruhetag gilt. Auch war er nicht verpflichtet, von Dresden mit dem Zug um 6,14 Uhr abzureisen, da dieser Zug sehr früh fährt und er nicht verpflichtet ist, seinen Schlaf abzukürzen. Die Reise nach dem neuen Bestimmungsort mit dem zweiten Zug, der Besuch in der Fabrik um 3 Uhr Nach mittag und die Besichtigung der Fabrik kann immerhin als Arbeitsleistung gelten. Ferner mußte sich der Werkmeister noch bei Tag nach einer Wohnung umsehen, damit er am andern Tag in der Frühe seinen Dienst antreten konnte. Diese Gründe bestimmen uns zu der Entscheidung, daß die Papierwarenfabrik verpflichtet ist, dem Werkmeister den vollen Wochenlohn, also auch den Lohn für den Montag, zu bezahlen. * * * Nach Uebersendung eines Abzuges vonJdiesemISchiedspruch schreibt uns der Papierwarenfabrikant: Ich vermisse im Schiedspruch die Angabe, worauf Sie sich in Ihrem Urteil beziehen. Nach Angabe meines Rechtsbeistandes, dem ich die Anfrage nebst Ihrer Antwort vorlegte, {stehen die Be stimmungen der Gewerbe-Ordnung in Widerspruch mit Ihrer Ent scheidung. Wenn der Meister Sonntag nicht reisen wollte, konnte er dies am Montag tun. Auf Grund welches Paragraphen bin ich nun vei- pflichtet, ihm den Montag zu zahlen ? Um 6 Uhr früh beginnt die Arbeitszeit, und da soll der Meister nicht nötig haben, einen Zug 614 Uhr zur Reise zu benutzen ? Dann ist um 6 Uhr Feierabend, ob da nicht noch Zeit und genügend Tageslicht ist, ein Zimmer zu mieten ? Oder meinen Sie, daß es den Meister zu viel angestrengt hätte, sich erst dann eine Wohnung zu besorgen ? Auf Grund welcher Paragraphen kommen Sie zu der Entscheidung, daß die Reise und der Durchgang durch die Fabrik (Zeitaufwand von noch nicht 10 Minuten) als Arbeitsleistung für einen vollen Tag zu gelten hat ? Wie steht es denn mit der Zeit (während der Arbeitszeit), die er zur Besichtigung der Stadt verwendet hat ? Ist das auch Arbeits leistung, die zur Zahlung verpflichtet ? Dies allein schon genügt doch zur Kennzeichnung dafür, daß der Meister diesen Montag nicht als Arbeitstag angesehen hat, andernfalls würde er sich doch nach Besorgung des Zimmers also von 4 Uhr ab nicht erlaubt haben, spazieren zu gehen, anstatt den Dienst anzutreten. Vielleicht gehen Sie nochmals mit Ihren Anschauungen meiner Anfrage in den einzelnen Punkten nach, und ich würde mich freuen, weiteres von Ihnen zu hören. X, Papierwaren-Fabrikant Wir finden nicht, daß unsere Entscheidung in Widerspruch zu der Gewerbeordnung steht. Für jede Möglichkeit hat das Gesetz nicht vorgesorgt, und wir fällen unsere Entscheidung, zwar unter Berücksichtigung des Gesetzes, jedoch auch unter Beachtung der Billigkeit. An unserer obigen Entscheidung können wir nichts ändern. Für Wiederverkäufer: 78 F rachtbriefe renau nac Vorsdhrift in sauh Auf. 1000 3000 5000 1OO0O2KI00 L.Firmam.5.95 5.90 5JO 5.50 1» „ 5.80 6.55 6.20 5.95 5.70 p. 1000 SL m«i nadhnahme Her verheriger Elasasdeng des Betrages. EHIraatMleli IDt. 0,75 1880 SM* M». Cigarrenbeutel M und Brut, Drogen- und Apothekerbeutel 3 garantlert pulverdiMe MOetems, D Lohntäten li allengangb.Sertsasimtsumüger. Buchdruderel PETER STEGER ” Creleid. — Vertreter gesucht. — Anleimmaschinen in allen Grössen liefern preiswert [06723 Deutsche Maschinen- u. Papier-Industrle-Werke G. m. b, 1. = Lelpzig-LIndenau Leima I Walzenbreiten 5 100, 150, 200, 300 und 400 mm Briefadresse i Mapa -Werke Prospekt Nr. 1 ^ratisl A Sicherheits-System, präzise Werkmanns arbeit, Goldfeder mit Natur-Iridiumspitze, feinstes Paragummi I Penkala- Or ig nal-Füllbleistif 1 von keiner Imitation erreicht I Achtung auf die Marke „Penkala“, weil diese für erprobte Qualität bürgt. Hohe Rabatte. Zug kräftiges, originelles Schaufenster - Mate rial. Günstigste Bezugs - Bedingungen. . Edmund Mosier &Co. A Aktien-Ges. 4 «h Berlin-Neukölin A " Agram (Zagreb) 4 EFN