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PAPIER-ZEITUNG Nr. 30/1914 Obiger Tatbestand geht aus dem Wortlaut des Musterschutzes deutlich hervor. Z. * * * Der ,,Buchdrucker“ in Nr. 104 von 1913 hat meines Erachtens Recht: Dem Gebrauchsmusterschutz ist kein Wert beizumessen, wohl aber dem geschützten Wortzeichen „Pebea". Die Fa. G. & M. hätte sonst auf die Mitteilungen geantwortet* Der Angabe, daß sich der Schutz hauptsächlich auf die Gummie rung des Streifens beziehe, widerspricht die Firma selbst in fol gendem Schreiben, das sie an einen Buchdrucker gerichtet hat: „Wir brachten in Erfahrung, daß Sie Postkarten herstellen, bei welchen sich eine gummierte Adreßklappe an einer perforierten Linie befindet und diese Karten in Streifen aneinanderhängen. Wir haben auf diese Karten Musterschutz, worauf wir sie hierdurch auf merksam machen. Sollten Ihre Karten gegen unseren Musterschutz verstoßen, so müssen wir selbstverständlich unsere Rechte wahren und so weiter." Wäre der gummierte Streifen geschützt, so hätte die Lieferung (Postkarten mit Perforation der Perforiermaschine, Zwischen- und gum. Adreß-Streifen in Streifen) ohne Zweifel gegen den Muster schutz verstoßen. Haben aber die Herren G. & M. einen zweiten Musterschutz, so empfehle ich ihnen, dessen Wortlaut an dieser Stelle bekannt zu geben. Papiergroßhandlung Verwendung fremder Preislisten Ein Angestellter, welcher 10 Jahre in unseren Diensten ge standen, machte sich im vorigen Jahre in unserem Geschäftszweig am hiesigen Platze selbständig. Wie wir erst jetzt erfahren, hat er bei seinem Weggange eine, größere von uns herausgegebene Preis liste mitgenommen und verkauft jetzt danach für seine Rechnung auf Büros die Waren, welche die Liste verzeichnet, ohne daß er die Kunden auf die Herkunft dieser Liste aufmerksam macht. Kann der Herr wegen unlauteren Wettbewerbs bestraft werden ? Bürobedarfs-Handlung Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Es kommt darauf an, ob der frühere Angestellte die Preisliste durch un befugte Mitteilung seitens eines anderen Angestellten der Frage stellerin oder durch eine gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßende eigene Handlung erlangt hatte, z. B. durch unbe fugtes Eröffnen von Behältnissen, oder ob sie ihm während des Dienstverhältnisses anvertraut oder sonst zugänglich geworden ist. Im ersteren Falle liegt in der Verwertung der Preisliste nach Auflösung des Dienstverhältnisses ein Verstoß gegen 17 des Wettbewerbsgesetzes, im letzteren, also wenn ihm die Preis liste in der Zeit des Dienstverhältnisses anvertraut oder zugänglich war, stand ihm die Verwertung nach Auflösung des Dienstver hältnisses frei. Eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbs gesetz wäre allerdings noch dann anzunehmen, wenn die Be nutzung der Preisliste in einer Weise erfolgte, daß dadurch eine Verwechselung mit der Firma der Fragestellerin hervorgerufen wurde (§ 16 d. Ges.) In diesem Falle könnte auf Unterlassung und Schadensersatz geklagt werden. Ob eine solche Verwechse lung durch bloßes Verschweigen des Ursprungs der Preisliste bewirkt werden konnte, ist Tatfrage und hängt von den Um ständen ab. Untersuchungen über Eisengallus-Tinten Im 7. und 8. Heft der Mitteilungen 1913 aus dem König lichen Materialprüfungs-Amt zu Berlin-Lichterfelde-West (Verlag von Julius Springer), ist die 11. und 12. Mitteilung über „Unter suchungen über Eisengallus-Tinten” erschienen. Die 11. Mit teilung behandelt die neuen Grundsätze für amtliche Tinten prüfung. Prof. Dr. Willi Hinrichsen teilt hier die Wandlungen mit, welche die amtliche Tintenprüfung seitens der preußischen Behörden im Laufe der Jahre erfahren hat. Er druckt im We sentlichen den Hauptinhalt der preußischen Grundsätze für amt liche Tintenprüfung vom 1. August 1888 ab, welche von Schluttig und Neumann in ihrem Buche „Die Eisengallustinten” im Jahre 1890 beurteilt wurden. Diese beiden Verfasser haben in diesem Buch, welches im Verlag der Papier-Zeitung erschienen und längst vergriffen ist, erst nachgewiesen, worauf es bei der Tinten prüfung überhaupt ankommt, und ihre Ausführungen hatten zur Folge, daß am 22. Mai 1912 neue amtliche Grundsätze heraus gegeben worden sind. Auch diese Vorschriften werden in dieser Mitteilung abgedruckt. Zum Schluß gibt der Verfasser die be währten Verfahren für die Prüfung der verschiedenen Bestandteile von Normaltinten an. Die 12. Mitteilung über Untersuchungen über Eisengallus- I inten stammt von Dr. Richard Kempf, Assistent des Amtes und betrifft eine selbsttätige Vorrichtung zum Ausziehen von Eisengallustinten mit Essigester. Der lernende und der flotte Maschinenschreiber betiteln sich zwei 9x11 cm große Hefte der Miniaturbibliothek des Verlags für Kunst und Wissenschaft von Albert Otto Paul in Leipzig, die vor kurzem erschienen sind und den Inhaber eines Leipziger Vervielfältigungsbüros zum Verfasser haben. Der „lernende Maschinenschreiber“ (Preis 20 Pf., 69 Textseiten) ent hält neben einer ausführlichen Anweisung zur Handhabung der Schreibmaschine geordnete Uebungsaufgaben zum leichteren Er lernen des Schreibens, im besonderen zum schnelleren Einprägen der Lage der Buchstaben auf der Tastatur. Diese sind ja nicht alphabetisch nebeneinander gestellt, sondern so, daß die seltener erscheinenden Buchstaben wie P, Q, X, Y, die Zahlen und Satz zeichen, an den Seiten, und alle anderen Buchstaben auf der Mitte des Tastenfeldes verteilt sind. In einem Kapitel behandelt der Verfasser das Aufwickeln des Farbbandes auf die Spulen bei den verschiedenen Maschinen an Hand von zwei Abbildungen. Außer dem sind in diesem Hefte die Gebrauchsanweisungen von 11 gang baren Schreibmaschinen mit deren Abbildungen abgedruckt. Der flotte Maschinenschreiber" (Preis 10 Pf., 44 Textseiten) bringt Wissenswertes über die Entstehung und Vervollkommnung der heutigen Schreibmaschine, beschreibt deren einzelne Bestand teile unter Abbildung der verschiedenen Tastaturen, aus denen die Lage der Buchstaben usw. ersichtlich ist. Im Anhang ist einiger Vervielfältigungsverfahren gedacht. Preisliste von Massendrucksachen von Ernst Jürgens, Buch druckerei in Hannover. In einer nur für Wiederverkäufer be stimmten Preisliste ist aufgeführt, zu welchen Preisen die ver schiedenen, gangbaren Massendrucksachen mit oder ohne Firma hergestellt werden. Wir finden unter diesen Drucksachen Fracht briefe nach neuester Vorschrift unter Gewährleistung der Gültig keit, Eilfrachtbriefe, internationale Frachtbriefe, Ausfuhrscheine, Paketadressen, Nachnahmekarten, Zollinhaltserklärungen usw. Probenschau Zeichengerät zur Anfertigung von Schriften von Moritz Opel, Architekt in Berlin W 50, Nachodstr. 24. Die Schriften auf Zeichnungen, Plakaten usw. werden entweder aus freier Hand oder mit Hilfe eines Lineals oder Winkels oder endlich, neuerdings mittels Schriftschablonen hergestellt. Da die Her stellung von Hand große Geschicklichkeit und Uebung erfordert und die Form der Buchstaben mit Hilfe von Lineal und Winkel nur schwer und meist unzureichend gebildet werden kann, so hat man Schablonen für diesen Zweck angefertigt, die aber stets den Mangel haben, daß sie nur für eine Schriftform und eine Größe brauchbar sind. Um die Herstellung einer der Druck schrift ähnlichen Schrift in verschiedenen Größen und bis zu einem gewissen Grade auch in verschiedenen Formen ohne besonderen Aufwand an Zeit und Mühe zu ermöglichen, hat der Architekt Moritz Opel ein kleines Gerät erfunden, das Anlege flächen für senkrechte, wagerechte und verschiedene schräge Linien bietet. Nachstehende Skizze zeigt die Form dieses Hilfsmittels und einen Querschnitt a-b. Mit der unteren Fläche d-c soll das Gerät an einer wagerecht geführten Reiß schiene anliegen, so daß es wagerecht verschoben werden kann. Bei e und e, sind Wulste angebracht, welche bewirken, daß man das am besten aus durchsichtigem Zelluloid gefertigte Gerät über den frischen Strichen verschieben kann, ohne daß diese verwischt werden. Die beiden Ausschnitte C1 C1 d, d 2 und c 2 d t d 1 ergeben eine senkrechte und drei verschiedene schräge Linien, aus deren Benutzung sich ohne Mühe eine Lateinschrift herstclleh läßt, welche statt der Rundungen gebrochene gerade Linien aufweist.