141 Weidler, welche die Vorbereitungen und Ausführungen des praktischen Teiles der Turnlehrerversammlung in die Hand nahmen. Den Vorsitz in dem technischen Ausschüsse führte Fleischmann, die Protokolle Weidler. Folgende Disposition fand allseitige Zustimmung: Die Betriebsweise des Turnens soll zur Anschauung gebracht werden I. in den Gemeindeschulen (d. h. Volks-Elementarschulen) a. der Knabenklassen. b. der Mädchenklassen. II. in den höheren Schulen (d. h. Gymnasien, Realschulen, Gewerbe schulen)*) III. in den Lehrlingsabteilungen der Turnvereine und als eine Fortsetzung und Ergänzung des Schulturnens auch die Leistungen IV. in den Turnvereinen. Um mit Erfolg auch die Turnvereine Berlins zu den turnerischen Vorführungen heranziehen zu können, ersuchte der technische Ausschuss die Vertreter der in Berlin bestehenen drei Turnvereinsgruppen (Vereine des Berliner Turnrates — Berliner Turnerschaft — Turngemeinde zu Berlin) um Teilnahme an den vorbereitenden Beratungen, und bereit willig schlossen sich die betreffenden Vertreter (Schröder, Schmidt und Prof. Dr. Voigt) dem Ausschüsse an. In Anbetracht der grossenAnzahl der in Berlin vorhandenen Schulen**) kam es zunächst darauf an, festzustellen, ob zu den turnerischen Vor führungen aus den verschiedenen Schulen je eine Abteilung (Riege) oder je eine Anstalt der verschiedenen Kategorien mit allen ihren Klassen gleichsam als Vertreterin der übrigen zur Vorführung kommen solle. Die Raumverhältnisse der grossen Stadt und die kurze Zeit der Vor bereitungen geboten, davon abzustehen, aus jeder einzelnen Schule eine Abteilung zu einem Ganzen zusammenzustellen; es verschaffte sich vielmehr die Ansicht Geltung, dass es zweckmässiger sei, aus jeder Kategorie der Schulen eine zu wählen, von einem sogenannten grossen *) Nur aus Zeitmangel wurde Abstand genommen von der Vorführung des Turnens der höheren Mädchenschulen. *") Es bestehen gegenwärtig in Berlin: 23 höhere Schulen (Gymnasien, Real- und Gewerbeschulen), davon sind 5 königliche und 18 städtische; 118 Gemeindeschulen; 6 höhere Mädchenschulen (2 königliche, 4 städtische); 7 höhere und 13 Elementar-Knabenschulen, 43 höhere und 18 Elementar- Mädchenschulen als Privatanstalten; 14 Schulen der verschiedenen Kirchen gemeinden und 18 Erziehungsanstalten (Waisenhäuser, Taubstummen- und Blindenanstalt).