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MORO-BEDARF | [ Nr- 1 °4 düDiEiD 28, Dezember 1913 ]| Reichsverband für den Papier- und[Bürobedarfs- Handel S. Nr. ICO, S. 3725 Der Reichsverband für den Papier- und Bürobedarfs-Handel hat die 1 Papier-Zeitung als ihr Verbands-Organ bestimmt. Alle Veröffentlichungen des Reichsverbandes erfolgen in der Papier- Zeitung, und alle Mitglieder des Reichsverbands erhalten sie vom 1. Januar 1914 auf Kosten des Reichsverbands. Vereinigung deutscher Schreibwaren-Großhändler. Am 17. De zember fand in Leipzig eine vertrauliche Besprechung des Vor standes der Vereinigung deutscher Schreibwaren-Großhändler statt, in der zu verschiedenen wichtigen Fragen des Faches Stellung genommen wurde. Schreibmaschinen-Postkarten Zur Briefkasten-Frage 12965 in Nr. 97, s. auch Nr. 101 S. 3776 Das Gebrauchsmuster 410637 schützt m. E. nicht die Post karte mit umbiegbarer Klappe, der Schutz besteht vielmehr darin, ■daß die Klappe perforiert ist. Ich lasse eine Abschrift des Schutz anspruches nebst Beschreibung folgen, aus der klar und deutlich hervorgeht, daß das Neue und Eigentümliche an dem Modell in der Perforierung besteht. Ich habe mir im Gegensatz zu dieser Neuheit die Rillung der Karte schützen lassen, die anstandslos erfolgte. Es läge im Interesse vieler Leser, einmal öffentlich darauf hinzu weisen, das Gebrauchsmuster, so wie sie jetzt erteilt werden, nahe zu zwecklos sind, da auch die kleinsten Abänderungen wieder von neuem geschützt werden können. Ich selbst spreche dem Gebrauchs musterschutz jeden praktischen Wert ab. Buchdrucker Schutz-Anspruch: Postkarte, welche mit einer Adressenklappe versehen ist, die an der Stelle, wo dieselbe umgebogen wird, per foriert ist, entweder mit Gummierung auf der Seite versehen, auf der sich wie üblich die Adresse bei gewöhnlichen Karten befindet, gleichgültig, ob diese Gummierung auf der Klappe oder an der Stelle angebracht ist, auf die die Klappe geklebt wird. Beschreibung: Postkarten mit umlegbarer Adressenklappe sind von uns bereits in den Handel gebracht worden, doch stellte sich der Mangel heraus, daß beim Umkniffen der Adressenklappe dieselbe schief wurde, und die Karte dadurch nicht schön aussah. Ferner war es überhaupt schwierig, die Adressenklappe umzubiegen. Das Neue und Eigentümliche an dem Modell besteht nun darin, daß die Adressenklappe an der Stelle, an der sie umgebogen wird, per foriert ist und dadurch die oben angegebenen Mängel der bisherigen Karten mit Adressenklappen vermieden werden. Selbstverständlich muß entweder die Adressenklappe selbst auf der Seite, an der die Adresse stehen soll oder aber der entsprechende Teil, auf den die Klappe geklebt wird, gummiert sein. Sehr vorteilhaft ist es, wenn die Karten, wie an beiliegendem Modell, zu mehreren Stücken an einander hängen. Es kann dies natürlich jede beliebige Anzahl sein. Die Druckanordnung der Karten kann eine beliebig gewählte sein. Keine festen Verkaufspreise in Amerika! Mitte Januar entschied das höchste Gericht der Vereinigten Staaten von Amerika einen Prozeß des Warenhauses R. H. Macy gegen die Vereinigung amerikanischer Buchverleger. Der Streit hatte elf Jahre vor den Gerichten geschwebt und drehte sich um folgendes: Das Warenhaus wollte die Anerkennung des Gerichts dafür haben, daß es die von den Verlegern vorgeschriebenen Verkaufspreise nicht einhalten müsse. Das Gericht entschied endgültig, daß der Besitzer des Urheberrechts auf ein Werk damit nicht das Recht erwirbt, den Verkaufspreis festzulegen. Dem nach darf in den V. St. v. Amerika jedermann ein Buch unter dem darauf gedruckten oder dafür vorgeschriebenen Verkaufspreis verkaufen. Diese endgültige Entscheidung wird nach Ansicht vieler Amerikaner bewirken, daß die Verleger die Preise ihrer Bücher wesentlich herabsetzen und infolgedessen beim Einkauf des Papiers sparen werden. Nach rechtskundiger Ansicht hat jedoch diese Entscheidung keine allgemeine Anwendbarkeit; die festen Verkaufspreise waren von der Vereinigung der Buchverleger vorgeschrieben, und sie verstieß damit, wie der Richter feststellte, gegen das Shermansche Antitrust-Gesetz. Man nimmt demgegenüber an, daß Verkaufs preise, die von einzelnen Firmen vorgeschrieben werden, trotz der oben erwähnten Entscheidung von den Ladenbesitzern ein gehalten werden müssen, und verweist hierbei auf eine frühere Entscheidung des höchsten Gerichtes, in welcher es heißt: „Die Oeffentlichkeit kann auf die Dauer keinen Nutzen davon haben, wenn es gestattet ist, daß unanständige Kaufleute zur Förde rung ihrer eigenen Zwecke berechtigte Preise unterbieten und auf diese Weise die Herstellung und den Verkauf nötiger Waren beeinträchtigen, wenn nicht unterbinden.” Moderner Bürobedarf Marke Greif und Hercynia. Unter diesem Titel erschien eine hübsch ausgestattete Druckschrift mit der Beschreibung der Vervielfältigungsapparate, des Schreib maschinenzubehörs, des Vervielfältigungszubehörs und der Ko pierwaren der Deutschen Bürobedarfsgesellschaft in Goslar a. H. Die verschiedenen bewährten Waren dieser Gesellschaft sind hier auf Kunstdruckpapier abgebildet und eingehend beschrieben. Die Verkaufspreise sind angegeben. Am Schlüsse steht eine Tafel mit der Abbildung der Plakate, welche die Firma den Händlern für die Auslage im Schaufenster und im Laden kosten frei abgibt. Amerikanische Bürogeräte Tintenfaß von Frank M. Ashlev in New York N. Y. Amerik. Patent 1043287. Dieses Tintenfaß besteht nur aus zwei, aus Glas, Porzellan o. dergl. hergestellten Teilen, nämlich dem Tintenbehälter A und dem Deckel E. Der Eintauchtrichter C hat einen gegenüber dem übrigen Tintenbehälter vertieften Boden C 1 und ist kegel förmig gestaltet. Er bildet mit dem Tintenbehälter ein einheit liches Stück. Der Deckel E ruht mit seinem Flansch E1 auf dem oberen Rande des Tintenbehälters und ist mit einer nach unten gerichteten Wand E3 versehen, die sich dicht an die Innenwan dung des Tintenbehälters anschließt. In dieser Wand befindet sich ein Ausschnitt E'. Wird der Deckel so gedreht, daß dieser Aus schnitt der"Verbindungsöffnung zwischen dem Eintauchtrichter und dem Inneren des Tintenbehälters gegenüber liegt, so kann man mit der Schreibfeder unmittelbar auf den Boden des Tinten behälters tauchen. Dies ist dann wünschenswert, wenn viel Tinte in dem Behälter ist, da sonst beim Eintauchen bis auf den Boden des Trichters C die Feder zu tief eintauchen würde und Klecksen der Feder zu befürchten wäre. Ist nur noch wenig Tinte im Be hälter, so taucht man mit der Feder bis auf den Boden des Ein tauchtrichters. Man kann den Deckel E auch so drehen, daß sein Ansatz E 1 (Bild 2) die Eintauchöffnung C verdeckt. Jedenfalls ist stets nur eine verhältnismäßig kleine Tintenoberfläche der freien Luft ausgesetzt.