Volltext Seite (XML)
Erzeugung von Glanzpapier Aus Italien 13012. Frage: Wir bitten Sie, uns die nötigen Angaben der besten Verfahrensart zur Erzeugung des Glanzpapiers (Gelatine) zu verschaffen. Antwort: Aus der Frage geht nicht genau hervor, ob Frage steller Glanzpapier oder Gelatinepapier herstellen will. Die Vor schriften für beide Papierarten sind jedoch in August Weichelts Buntpapierfabrikation angegeben, welches Buch zahlreiche Muster von Glanzpapieren und genaue Vorschrift für deren Herstellung sowie der von Gelatinepapier enthält. Dieses Buch ist in zweiter Auflage bei uns erschienen und kostet gebunden mit 209 eingeklebten Papiermustern und 178 Abbildungen 15 M. Phloroglucin-Lösung 13013. Frage: Zu Untersuchungszwecken weißer Papiere auf Holzgehalt gebrauche ich größere Mengen Phloroglucin. In welchem Verhältnis wird die Lösung hergestellt, um die Prüfung gewissenhaft vornehmen zu können ? Antwort: Zur Herstellung einer Phloroglucin-Lösung für die Erkennung des Holzschliffgehalts im Papier wird in Professor W. Herzberg’s „Papierprüfung” folgende Vorschrift gegeben: Man löst 1 g Phloroglucin in 50 ccm Alkohol und fügt etwa 25 ccm konzentrierte Salzsäure hinzu. Es entsteht eine schwach gelb gefärbte Flüssigkeit, welche sich allmählich durch den Ein fluß der Luft und des Lichtes zersetzt; man tut daher gut, sich nie größere Mengen herzustellen, da eine frisch bereitete Lösung schneller und schärfer wirkt als eine schon in Zersetzung über gegangene. Wellpapier 13014. Frage: Wir senden Ihnen ein Muster A. Ist es im Handel üblich, diese Ware als Wellpappe zu bezeichnen ? Nach unserer Meinung ist es Wellpapier. Worin besteht der Unterschied zwischen Wellpappe und Wellpapier ? Antwort: Das Muster besteht aus einem Stück gewellten Strohpapiers von etwa 120 g Quadratmetergewicht. Dieses Erzeugnis wird unseres Wissens als Wellpapier bezeichnet, wäh rend man unter Wellpappe gewelltes Papier versteht, welches auf einer oder beiden Seiten mit flachem Papier derart beklebt ist, daß nur auf die erhabenen Teile (Wellenberge) des Well papiers Klebstoff kommt. .Ka Sonntags-Arbeit des Buchhalters 13015. Frage: Ist ein kaufmännischer Angestellter (Buch halter) verpflichtet, am Bußtag, vormittags, im Kontor zu ar beiten ? f Wie lange kann ein Buchhalter an den anderen gewöhnlichen Sonntagen vormittags gezwungen werden, im Kontor tätig zu sein ? Muß er auch während der Kirchzeit 9—11 Uhr arbeiten oder wie lange und zu welcher Zeit ? Die Fabrik befindet sich auf dem Lande, wo in demselben Dorf keine Kirche vorhanden ist, sondern im Nachbardorfe. Antwort: Nach dem Handelsgesetzbuch haben Handlungs gehilfen mangels besonderer Vereinbarungen solche Arbeiten zu verrichten, wie es dem örtlichen Gebrauche entspricht, und in Ermangelung eines Ortsgebrauches gelten den Umständen nach angemessene Leistungen als vereinbart. Der Bußtag gilt als gesetzlicher Feiertag einem Sonntag gleich, und nach § 105 b Absatz 2 der Gewerbeordnung dürfen kaufmännische Angestellte am Sonntag und gesetzlichen Feiertagen 5 Stunden lang be schäftigt werden, jedoch sind die Stunden, während welcher der Hauptgottesdienst stattfindet, von dieser Beschäftigung aus genommen. Nach dem Erlaß und der Anweisung des preußischen Handelsministers vom 10. Juni 1892 sind in dieser Beziehung Kontorangestellte genau so zu behandeln wie Angestellte in offenen Ladengeschäften. Ob das Dorf eine Kirche hat oder nicht, ist hierfür gleichgültig. Krankengeld des Handlungsgehilfen und des Arbeiters 13016. Frage: Bin ich berechtigt 1. bei Kontor- und Lager angestellten mit monatlicher Gehaltszahlung und vierteljährlicher Kündigungsfrist, 2. bei Hausdienern mit Wochenlohn und 14 tägiger Kündigungsfrist im Krankheitsfalle das von der Krankenkasse gezahlte Krankengeld vom Gehalt oder Lohn in Abzug zu bringen ? Ich zahle für diese Angestellten das volle Krankengeld, also nicht nur den gesetzlich auf mich entfallenden Teil, was aber wohl für die Beurteilung obiger Frage ohne Belang ist. Antwort: Angestellte, welche Handlungsgehilfen sind, haben Anspruch nach § 63 HGB auf volles Gehalt während der Krank heit. Das Krankengeld darf ihnen nicht abgezogen werden, und Vereinbarungen, welche dies bezwecken, sind nichtig. Da gegen darf nach § 616 BGB den gewerblichen Arbeitern und Angestellten das Krankengeld vom Gehalt abgezogen werden. Maklerlohn für gelegentliche Empfehlung 13017. Frage; Dem Zuge der Zeit folgend, haben wir Reklame marken mit B.er Ansichten für Propagandazwecke anfertigen lassen. Einer unserer Lieferanten, der bei seinem Hiersein unsere Marken sah, fand Interesse an dieser Sache und bat uns um Angabe des Litho graphen, um für sein Unternehmen ebenfalls Marken anfertigen, zu lassen. Wir haben dem Herrn die gewünschte Adresse ange geben, und der Drucker hat einen größeren Auftrag (Betrag 1500 M.) erhalten. Ihm ist auch bekannt, daß das Geschäft durch unsere Vermittlung zustande gekommen ist, da er sich bei uns nach der Zahlungsfähigkeit der Firma erkundigte. Sind wir berechtigt, vom Lithographen eine entsprechende Vergütung zu fordern ? Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch steht demjenigen eine Vergütung zu, der einem anderen für eine dritte Person einen Auftrag über weist. Antwort: Die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetz buches über den Auftrag (§ 662 bis 676) treffen auf den vor liegenden Fall nicht zu. Eher könnte man fragen, ob die Be stimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Mäkler vertrag hier angewendet werden können, besonders § 653, welcher lautet: „Ein Mäklerlohn gilt als stillschweigend ver einbart, wenn die dem Mäkler übertragene Leistung den Um ständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.” Unseres Erachtens ist jedoch eine gelegentliche Empfehlung eines Lieferers einem Kunden gegenüber keine solche Leistung; welche auf Grund von § 653 nach kaufmännischem Brauch einen Mäklerlohn nach sich zieht, und deshalb glauben wir, daß Fragesteller auf dem Rechtswege von der Steindruckerei keinen Mäklerlohn verlangen kann. Welr-E a Patente durch Patentverwertungs - Gesellschaft Miller & Co., Berlin W. 35. Rabutt-Marken Reklame-Murhen etc. liefert für Wiederverkäufer besonders billig [68195 Spezialfabrik C. A. Nicolaus, Bremen 11 Tägl. Anfertigung ca. 12 Million. Marken Berger & Wirtn, Farbenfabriken, Leipzig Telegr.-Adr. g Berlin, Barmen. Hamburg, Amsterdam, Budapest, A Telephon Bergerwirt ‘ Florenz, London, New York, Paris, St. Petersburg ‘ 108,408 u.658 Farben für alle graphischen Zwecke Walzenmasse „Victoria“ u. „Bianca“ in Würfelform, Licht druck-Walzenmasse u. Tropenmasse, Walzengiessanstalt. Spezialitäten: Victoria-Druckbronze f. Buch- u. Steindruck, Platindeckfarben (brillante Farben auf dunklem Grunde), Metaton- färben. Mattfarben, Prägedruckfarben, Tief druckfarben e für alle Maschinensysteme in unübertroffenar Qualität, Offsetfarben. Kantenschoner für Geschäftsbücher gesetzl. geschützt, liefert feinst vernickelt [74372 K. Büchi, Wartstrasse 18, Winterthur - Sehweiz. Export nach allen Ländern. = Tüten ringfrei — Flachbeutel für Obst- u. Kolonialwaren ■ Bodenbeutel ■ Kon fitürenbeutel ■ Spitztüten ■ Bäckerbeutel ■ Faltenbeutel ■ Hutbeutel mit Seitenfalte ■ Kunstdärme „Reformdarm“ Für Grossisten billigste Preise! Anfragen erbitten (74278 Papiervertrieb und Tüten-Werke Paul Pniower, Berlin O, Hndreasstr. 40. Abt. I: Papiervertrieb. Abt. II: Mechanische Tütenfabrik. Abt III: Druckerei und Stereotypie Abt.IV: Kunstdarmfabrik „Reformdarm 1 Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund F.erenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SW 11, erbeten — Druck von A. W. Havn’s Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29