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In Deutschland patentierte Erfindungen Sämtliche Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin SW 61, Gitschiner Str. 97—103, an jedermann abgegeben. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne darauf deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Stoffgrube mit wasserdurchlässigem Boden für die Zellstoff fabrikation von Albert ßezner in Ravensburg, Württ. DRP 268201 (Kl. 55). Die Zellstoffgrube 1 ist unten mit den beiden drehbaren Wellen 2, 3 versehen, welche bei 4, 5 und 6, 7 gelagert sind. Auf den Wellen 2, 3 sind je zwei Scheiben 8 und 9 befestigt, über welche der Boden der Grube in Form eines endlosen, wasser durchlässigen Bandes 10 läuft. Das endlose Band 10 besteht aus einer Reihe von Holzlatten mit trapezförmigem Querschnitt, welche bei 11 aneinandergelenkt sind, so daß eine Art Gitter werk gebildet ist. Zur Unterstützung der Latten dienen die Längsträger 12, welche auf Querträgern 13 ruhen. Damit der endlose Boden sich von der einen Seite der Grube nach der anderen Seite bewegt, wird eine der beiden Wellen, im vorliegenden Falle die Welle 3, von dem Motor 16 angetrieben. Zu diesem Zwecke kämmt das Stirnrad 18 der Motorwelle 17 mit dem Stirnrad 19 der Welle 20. Die auf letzterer befestigte Schnecke 21 kämmt mit dem auf der Welle 3 befestigten Schneckenrade 22. Die Drehung der Motorwelle 17 wird auf die Welle 3 über tragen, und in dem Maße, wie die Welle 3 sich dreht, wird sich auch der endlose Boden 10 von links nach rechts bewegen. Die Wand 15 ist als eine Stauwand ausgebildet und mit dem Regulierschieber 23 versehen. Letzterer dient dazu, den Durchgangsquerschnitt für den gewaschenen Stoff zu regeln, so daß nur eine bestimmte Menge die Grube verlassen kann, wogegen der größere Teil sich an der entsprechend ausgebildeten Stauwand emporwälzt und dann wieder zurückfällt. Bei 24 ist eine Fördervorrichtung bekannter Bauart an geordnet, auf welche der unter dem Schieber 23 hinweggeführte Zellstoff fällt und von ihr an den Ort der weiteren Verarbeitung geführt wird. Die Patentschrift erläutert noch mehrere andere Aus führungsformen der Erfindung. Patent-Ansprüche: 1. Stoffgrube mit wasserdurchlässigem Boden für die Zellstoffabrikation, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden als endloses, über Walzen oder Kettenräder geführtes wasser durchlässiges Förderband (IO) ausgebildet ist, welches den Stoff unter steter Entwässerung von der einen Grubenseite zur anderen führt. 2. Stoffgrube nach Patentanspruch 1, dadurch gekenn zeichnet, daß an der Abwurfstelle des als wasserdurchlässiges Förderband (10) ausgebildeten Bodens eine Abnahmevorrichtung z. B. in Form eines Schiebers (23) o. dgl. vorgesehen ist, welche von dem durch das Förderband (10) vorgeschobenen Stoff je weils die gewünschte Menge abschneidet und so die gleichmäßige Zuteilung des Stoffes zu einer Fördervorrichtung (24) bewirkt. Verfahren zur Herstellung von Doppelpapier von Otto Günther, Papierfabrik in Greiz. DRP 268365 (Kl. 55). Die Erfindung betrifft die Herstellung eines Papiers aus zwei auf einer Papiermaschine mit Doppelsieb hergestellten Papierbahnen, wobei dadurch, daß die inneren Seiten mit Ueber- zügen verschiedener Art behandelt werden, besondere Wirkungen erzielt werden. Man kann auf diesem Wege undurchsichtige, wasserdichte, leicht spaltbare oder auch mit eigenartigen Farb wirkungen ausgestattete Papiere erzielen. Das Verfahren besteht darin, daß die inneren Seiten zweier feuchter Papierbahnen, . bevor sie in der Gautsche oder der ersten, zweiten oder dritten Presse der Papiermaschine zusammen gegautscht oder zusammengepreßt werden, mit einer Lösung oder Emulsion oder Suspension von Farbe, Stärke, Paraffin, Gelatine, Wachs o. dgl. bestrichen oder bespritzt werden, worauf dann die Vereinigung der beiden Papierbahnen in der Gautsche oder der Presse erfolgt. So erhält man beispielsweise durch Ver sehen der Innenseite mit einem Farbanstrich Papiere, welche für. die Herstellung von Briefumschlägen wichtig sind, indem sie undurchsichtig sind und gleichwohl den Farbanstrich auf der Oberfläche nicht erkennen lassen. Man kann auf diesem Wege sehr hübsche Wirkungen erzielen, indem man Lösungen verschiedener Farben, die sich wolkig verteilen, zwischen die beiden Schichten bringt. Bei der Verwendung von Gelatine, Stärke, Paraffin, Wachs u. dgl. in flüssiger Form werden die Poren gefüllt, und zwar besonders, wenn das vereinigte Papier die heißen Trockenzylinder passiert. Daselbst geht dann die Verkleisterung, Verflüssigung oder Schmelzung der eingebrachten Chemikalien vor sich. Durch Auswahl geeigneter Stoffe kann man auch leicht spaltbare Papiere auf diesem Wege erzeugen. Patent-Ansprüche: 1. Verfahren zur Herstellung von Doppelpapier, dessen Bahnen ihren individuellen Charakter behalten, dadurch ge kennzeichnet, daß zwei unfertige Papierbahnen unter Einbringung von eine dauernde Vereinigung an sich nicht herbeiführenden Stoffen in Form von Lösungen, Suspensionen, Emulsionen oder dergleichen Flüssigkeiten zusammengegautscht oder -ge preßt werden. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf einer Papiermaschine mit Doppelsieb in der Entstehung begriffene feuchte Papierbahnen vor dem Zusammengautschen auf ihren Innenseiten mit flüssigen Farbstoffen versehen werden. 3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf einer Papiermaschine mit Doppelsieb in der Entstehung begriffene Papierbahnen vor dem Zusammengautschen auf ihren Innenseiten mit solchen Chemikalien in Lösung oder sonst flüssiger Form versehen werden, die keine feste Vereinigung herbeiführen, sondern spätere leichte Spaltbarkeit ermöglichen, wie Seife, Wachs, Paraffin o. dgl. Maschine zum Stanzen, Prägen und Stauchen von Pappe und ähnlichen Stoffen, deren Werkzeugträger durch Tritthebel oder motorischen Antrieb mittels Zugstangen bewegt wird von Alfred Schopper in Dresden. DRP 264081 (Kl. 54). Die Zugstangen können mit. dem Fußtritthebel außer Ein griff gebracht und mit der Antriebswelle durch auf deren Kurbel zapfen angeordnete gleitende Lagersteine gekuppelt werden. Das Neue besteht darin, daß jeder Lagerstein bei motorischem Antrieb mit der zugehörigen Zugstange durch einen heraus nehmbaren Umsteckbolzen starr verbunden ist, der bei Fuß betrieb entfernt wird und als Kupplungsglied der am Tritt hebelarm angelenkten Stange und der Zugstange dient. In letzterem Falle bildet der ausgekuppelte, in der Kulisse der Zugstange gleitende Lagerstein gleichzeitig eine Geradführung für die Zugstange. Die Umschaltung von Fußbetrieb in Motor betrieb erfolgt mithin an jeder Zugstange nur durch Umstecken eines einzigen Gelenkbolzens. Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen.