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Kreditschutz gegen Ausländer im Inland In Süddeutschland wachsen in den letzten Jahren Südfrucht-, Obst-, Lebensmittel-, Wein-, Partiewarengeschäfte usw., deren Inhaber Ausländer sind, wie die Pilze aus der Erde. Die meisten dieser Händler besitzen kein Vermögen und arbeiten von Hand zu Mund. Ihnen Kredit' zu geben ist nicht nur gewagt, sondern geradezu leichtfertig; denn wenn derartige Ausländer zahlen wollen, zahlen sie, wenn aber nicht, so hat der Kreditgeber das Nachsehen, weil gerichtliche Schritte in den allerwenigsten Fällen von Erfolg sind. Oft besteht ein derartiges Geschäft nur 6—8 Wochen, und eines Morgens bleibt der Laden geschlossen, weil der Inhaber über Nacht entweder in die Heimat oder sonstwohin spurlos verschwunden ist. So gut wie ich derartige Erfahrungen in meinem Geschäft ge sammelt habe, darf ich wohl annehmen, daß die meisten süddeutschen Papierwarenfabriken davon nicht verschont blieben. Es wäre leicht, derartige Verluste zu vermeiden, wenn man solchen Geschäften bei Bestellung mitteilen würde, daß Lieferungen hur gegen Vorausbezahlung des Betrages erfolgen können. Nach nahme vorzuschreiben hat deswegen keinen Zweck, weil die Sen dungen in den meisten Fällen nicht angenommen werden und da durch dem Fabrikanten erhebliche Kosten für Hin- und Rück fracht und Lagerspesen erstehen. Sind aber die Papierwaren be druckt, so sind sie wertlos geworden. Um die Vorauszahlung mit Erfolg durchzuführen, ist es dringend notwendig, daß sämtliche süddeutschen Papierwarenfabrikanten und die hauptsächlich in Betracht kommenden Papiergroßhändler sich darüber einigen. Wenn keine Fabrik oder Großhandlung anders als gegen Voraus- Zahlung liefern würde, wären diese Geschäfte gezwungen, so zu kaufen, und nach einiger Zeit würden sie sich daran gewöhnen, mit der Bestellung das Geld zu senden. Nach meiner Ansicht wäre dies das einzige Mittel, um sich vor zweifelhaftem Kreditgeben an Aus länder in Süddeutschland zu schützen. Wer geneigt ist mitzutun. möge seine Adresse der Papier- Zeitung mitteilen, und wenn genug Meldungen eingehen, kann eine Versammlung nach einer süddeutschen Stadt einberufen werden. J. W. in B., Papierwarenfabrik und Buchdruckerei Siegelmarken mit Perlmutterglanz Wie erzielt man das perlmutterartige Aussehen der beifolgenden Siegelmarke ? Gibt es in Pulver- oder flüssiger Form ein Mittel, mit welchem man auf Papier, Pappe, Holz oder Zelluloid dieses perlmutterartige Aussehen herstellen kann ? Chemische Fabrik Auf eine ähnliche Frage antwortete ein Mitarbeiter in Nr. 35 von 1912 auf S. 1316 wie folgt: Das eingesandte Kartonmuster ist mit hochglänzendem, perl mutterartig irisierendem Ueberzug versehen. Ich habe die Streich masse für solches Papier nach folgender Vorschrift hergestellt: 5 g Lithiumchlorid, 3 g Strontiumchlorid, 7,5 g Zitronensäure, 10 g destilliertes Wasser, 250 ccm Alkohol, 2,500 Rohkollodium, 6 ccm Glyzerin, und damit ein recht hübsches Muster erhalten. Der hohe Glanz des Ueberzuges deutet an, daß man das mit der Streichmasse versehene Papier ähnlich wie gelatiniertes Papier auf einer glatten Glasplatte trocknen lassen muß. Papier altertümlich machen Kennen Sie ein chemisches Verfahren, auf Grund dessen man neuen Papieren altes Aussehen geben kann ? Wir wissen, daß es derartige Verfahren gibt, haben auch ein entsprechendes Patent ausfindig gemacht; jedoch ist es uns nicht gelungen festzustellen, ob und wo dieses Verfahren ausgeübt wird. Druckerei Wir bitten um Mitteilung von Erfahrungen. Krankenkassen-Formulare. Die Firma Formular-Verlag G. m. b. H. in Berlin, Beuthstr. 6, hält ein Lager der für die Organisation und Verwaltung der Krankenkassen erforderlichen Formulare und hat deren etwa 190 in einem umfangreichen Musterheft zum Bezüge in größeren Mengen zusammengestellt. Die Formulare sind inhalt lich von in der Krankenkassenpraxis erfahrenen Fachmännern nach den Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung bearbeitet, sie zeichnen sich durch Weglassung alles überflüssigen Beiwerks, verständliche Fassung und übersichtliche Anordnung aus. Ge bührende Sorgfalt wurde auf saubere und korrekte Druck-Aus führung verwendet und das Papier sowie der Karton dem jeweiligen Gebrauchszweck angepaßt. Das durch einen mit Aufschrift ver sehenen festen Deckel in Schnellhefterform zusammengehaltene Musterbuch ist 3 cm dick und wird nur gegen Erstattung der Selbst kosten abgegeben. — Eine von der gleichen Firma herausgegebene Broschüre behandelt ausführlich die Kassenführung der Kranken kassen und gibt durch beigefügte Muster Anleitung zur praktischen Einrichtung der Mitgliederlisten und andere Nachweisungen. Pergamentkarton entsäuern Zu Nr. 100 S. 3720 Wenn noch unausgewaschene Schwefelsäure im Karton wäre, so würde das Papier zerfallen. Die. Säure, die sich bei Benutzung von Lackmuspapier zeigte, wird Fruchtsäure sein, die von den Stoffen herstammt, mit denen das Pergamentpapier geschmeidig gemacht ist. Diese Fruchtsäure dürfte aber unschädlich sein. Bei Benutzung von Glycerin, wodurch das Pergament aber viel teurer wird, dürfte auch diese schwache Reaktion wegfallen. G. Sch. Kostenfreie Entwürfe Von einer großen, uns aber unbekannten Nadelfabrik erhalten wir folgendes Schreiben: „Für beifplgende Nadel bedarf ich einer neuen Packung und erbitte ich mir Entwürfe dafür anzufertigen, wobei ich bemerke, daß ich aber irgendwelche Kosten dafür, auch wenn es nicht zu einem Auftrag führen sollte, nicht übernehmen kann." Folgt die nähere Beschreibung der für die Nadel gewünschten Packung. Gesetzt den Fall, die Firma frage nur an zwei Stellen in gleicher Weise an, dann ist für eine Firma das Ganze Verlust von Anfang an. Hoffentlich finden sich im deutschen Steindruckgewerbe keine Fir men, die auf solche Anfragen antworten. Schneege Internationale Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik Leipzig 1914 ,,Die Bugra" nennt sich die Korrespondenz der Internationalen Buchgewerbeausstellung Leipzig 1914, die das Literarische Büro von Mitte Dezember 1913 ab erscheinen läßt. „Die Bugra" wird alle 14 Tage erscheinen und auch Illustrationen bringen. Die erste Nummer bringt einen Aufsatz von Hofrat Alexander Koch, Darm stadt, über „Kunstzeitschriften", ferner einen Bericht über die Sonderausstellung „Der Student“ (mit Illustration) und kleinere Mitteilungen „Die kulturgeschichtliche Abteilung“ (illustriert) und „Die ‘Kongresse auf der Buchgewerbeausstellung". Köperdruck-Papiere von Oswald Enterlein in Niedersedlitz bei Dresden. Das Musterbuch enthält eine Anzahl von Papieren in verschiedenen Färbungen, welche durch zweierlei Bearbeitung große Aehnlichkeit mit Köperstoffen erhalten haben, nämlich durch Prägung und Aufdruck. Die Prägung mit engem Zick zack- oder Narbenmuster bewirkt, daß das Papier auf der be druckten Seite rauh ist. Infolgedessen sieht der darauf kommende Aufdruck der abwechselnd hellen und dunklen Längsstreifen sowie dazu diagonal gezogenen Linien so aus und fühlt sich auch so an, als hätte man es nicht mit einem Stück Papier sondern mit einem Köpergewebe zu tun. Dank diesem Aussehen eignen sich diese Papiere sehr gut zum Ueberziehen von Schachteln, Buchdecken u. dgl. Büchertisch Kommentar zum Wehrbeitragsgesetz (Gesetz über einen ein maligen außerordentlichen Wehrbeitrag) vom 3. Juli 1913. Unter Einarbeitung der Ausführungsbestimmungen des Bundesrates und unter Berücksichtigung der Preußischen AjUsführungs-Vorschriften. Mit Hilfstafeln und Beispielen zur Berechnung des Wehrbeitrages. Nebst einem Anhang: Das Besitzsteuergesetz vom 3. Juli 1913. Von Dr. A. Hoffmann, Geh. Oberregierungsrat, vortragendem Rat im Reichsschatzamt. Berlin 1913, Verlag von Otto Liebmann. Preis geheftet 4 M. 20 Pf. 153 S. Groß-Oktav. Der vorliegende Kommentar zum Wehrbeitragsgesetz beant wortet eine Reihe wichtiger Auslegungsfragen, die in den bald nach Er scheinen des Wehrbeitragsgesetzes herausgekommenen Erläuterungs büchern nicht oder doch nicht eingehend behandelt worden sind. Vor allem sind im vorliegenen Kommentar die im November 1913 veröffentlichten Ausführungsbestimmungen des Bundesrats zum Wehrbeitragsgesetz überall eingearbeitet und, soweit nötig, erläutert worden. Erst die Ausführungsbestimmungen bringen für den Bei tragspflichtigen die bestimmte Antwort auf die ihm nächstliegende Frage, wie er an die Deklarierung seines Vermögens heranzutreten und wie eingehend er diese Deklarierung zu gestalten hat, wie es sich mit der Wertermittelung im einzelnen verhält, wie sich der Verkehr mit den Veranlagungsbehörden vollzieht u. a. m. Wo ferner die Ausführungsbestimmungen auch eine Auslegung materieller Rechtsnormen bringen, wird der Beitragspflichtige über den amt lichen Standpunkt der Verwaltung unterrichtet. Auch Hilfstafeln und Beispiele zur Berechnung des Wehrbeitrages finden sich unter den Anlagen. Ferner sind die Zusammenhänge zwischen Besitz steuergesetz und Wehrbeitragsgesetz erklärt. Im Anhang ist ein Abdruck des Besitzsteuergesetzes gegeben, und bei dessen einzelnen Bestimmungen ist auf die Gesetzesmaterialien und die beim Wehr beitragsgesetz gegebenen Erläuterungen einzelner Bestimmungen hingewiesen. V.