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3744 PAPIER-ZEITUNG Nr. 100/1913 Hngestellter oder Agent? Zu Nr. 98 S. 3668 Es ist an sich schwierig oder gar unmöglich, allein auf Grund der in der Frage dargelegten Anhaltspunkte sowie auch an Hand der in der Antwort auszugsweise gegebenen Vertragsabschrift ein abschließendes Urteil darüber zu fällen, ob im vorliegenden Falle die Bestimmungen des Agentenrechts oder die des Handlungs gehilfenrechts Anwendung finden müssen. Das vorliegende Material jedoch scheint mir eher Unterlagen für ein Agenturverhältnis als für ein Angestellten Verhältnis zu geben. Es ist in der Antwort bereits richtig bemerkt, daß die beiden vom Bezirksamt angezogenen Tatsachen keinen stichhaltigen Grund für das Bestehen eines Handlungsgehilfenverhältnisses bieten, nämlich daß dem Provisions reisenden 1. Preis und Verkaufsbedingungen vorgeschrieben worden sind, und 2. daß er — vielleicht zufällig — nur allein für eine Papier warenfabrik tätig war. Anderseits kann ich aber auch aus dem Auszuge des Vertrages, daß 1. Abrechnung jeweils am Monats schluß erfolgt, 2. dem Provisionsreisenden eine zweijährige Be schränkung der Konkurrenztätigkeit nach Vertragsschluß auf erlegt und 3. Sicherheit von 2000 M. hinterlegt ist, keine Unterlagen erblicken, die gegen ein Agenturverhältnis sprechen könnten. In der Praxis werden sehr oft sowohl derartige besondere Abrechnungs bedingungen, als auch Beschränkungen in der Konkurrenztätigkeit gerade für Agenten getroffen. Ausschlaggebend für den Begriff eines Handlungsagenten ist vielmehr einzig und allein der Umstand, daß der Agent mit Vermittlung oder Abschluß von Geschäften für das Handelsgewerbe eines andern betraut ist (also nicht im Handelsgewerbe eines andern angestellt ist). Hieraus folgt, wie Albrecht und Tendier in ihrem Sonderkommentar über das „Recht der Agenten“ sagen, „daß der Handlungsagent somit freier Herr seiner Zeit, seiner Arbeitskraft und seiner Fähigkeit ist. Wer ihn beschäftigt, hat weder zu bestimmen, daß der Agent weder außer halb der durch sein Agenturverhältnis bedingten Leistung (Vermittlung und Abschluß von Verträgen) eine weitere Tätigkeit zu ent- oder wickeln habe, noch wann er im Rahmen des Agenturverhältnisses tätig werden muß.“ Lediglich dieses tatsächliche Verhältnis ist ent scheidend für den Begriff eines Handlungsagenten und zwar selbst dann, wenn im Vertrag das Verhältnis nicht ganz richtig, sondern direkt mit einer verkehrten Bezeichnung angeführt ist. Der' Um stand nun, daß im Vertrag eine weitere Tätigkeit nicht untersagt ist, läßt schon auf die Selbständigkeit des Provisionsreisenden schließen und kann schon eher als Anlaß dienen, ein Agenten verhältnis hier zu vermuten. Es wäre der Papierwarenfabrik zu empfehlen, eine 'Prüfung dahin Vorzunehmen, ob der Provisionsreisende Herr seiner freien Zeit war, d. h. ob er keine Reisevorschrift hatte, also den Kunden besuch und die Tätigkeit nach seinem Belieben, selbstverständlich unter Wahrung der Geschäftsinteressen, ausführen konnte. Ist sie in der Lage, dies durch Zeugen oder durch die Korrespondenz zu beweisen, so kann sie m. E. mit Ruhe die Beschwerde vornehmen. Bekanntlich gehören alle Handelsagenten, wenn ihr Betrieb über den Umfang des Kleingewerbes hinausgeht, nach § 1 Punkt 7 HGB zu den Vollkaufleuten und müssen als solche ihre Firma handelsgerichtlich eintragen lassen und deshalb dürfte es sich emp fehlen, wenn die Papierwarenfabrik auf Grund von § 9 HGB selbst Einsicht in das Handelsregister nähme, oder sich eine Bescheinigung ausstellen ließe, ob eine Eintragung besteht oder nicht. Sollte nämlich eine solche vorliegen, so wäre die Beschwerde unbedingt gewonnen. Aber auch bei negativem Bescheid braucht sich die Papierwarenfabrik nicht abschrecken zu lassen; denn erfahrungs gemäß ist die Tatsache der Vollkaufmannseigenschaft mit den daraus erwachsenen Verpflichtungen nicht allgemein bekannt, und auch sehr oft wird von den betreffenden Handelsrichtern die Aufforderung zur Eintragung unterlassen. Bernhard Schmidt D. H. H. C. SABUZIN? Pauspaplerlahrik Transparent Düsseldorf [65933 empfiehlt Pauspapiere von ausser ordentlicher Festigkeit und Halt barkeit bei hoher Transparenz und geringem Geruch. Lichtpauspapiere:: Zeichenpapiere. "EnnJOuen Relssbrett-Stifte w liefert [71660 Simon Hirsch, Nürnberg Dennerstrasse 4 — Telefon 911 Kalt- und Pflanzenleime In bester Qualität [ MIM Monopol-Isoliermasse Ges. m. b. H. Inhaber: Gebr. Wachler AACHEN Mustersendungen gegen Berechnung Beste Bezugsquelle für Wiederverkäufen Betrieb. aus winklig gezogener, fester Pappe,verbilligendasVerpackenganzausser- ordentlich. Fordern Sie bemusterte Offerte von L. 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