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3708 PAPIER-ZEITUNG Agenten-Provision 12983. Frage: Wir stellten einen Reisenden unter folgenden Bedingungen an: Sie empfangen 3 v. H. Provision von Ihren Ver käufen, die 30 v. H. und einen höheren reinen Nutzen lassen. 2 v. H. von Ihren Geschäften, die 20—30 v. H. lassen. 1 v. H. von Ihren Geschäften, die 10—20 v. H. lassen. Unter 10 v. H. Nutzen vergüten wir keine Provision. Wie versteht sich die Berechnung der Provision ? Ist der Nutzen, den das jeweilige Geschäft läßt, vom Verkaufspreis oder vom Einkaufspreis zu berechnen ? Antwort: Nach dem Handelsgesetzbuch wird die Provision des Agenten, falls nichts anderes vereinbart ist, vom Rechnungs betrag berechnet. Uneinbringliche Forderungen ausbuchen 12984. Frage: Wann muß eine uneinbringliche Forderung ausgebucht werden ? Ist ein solcher Verlust bei der Ermittlung des Unkosten-Prozentsatzes zu berücksichtigen ? Bisher wurde in meinem Geschäft im Konkursfalle nach Zahlung des Anteils der Rest (z. B. 4526,30 M.) bis zum Schluß des Jahres in der Schuldnerliste geführt, ebenso ein Posten von 6000 M., dessen Schuldner nach Amerika flüchtete, und diese beiden Beträge wurden bei der Ermittlung der Spesenprozentsätze für die Preis stellung berücksichtigt. Ich bin aber der Meinung, daß unein bringliche Forderungen sofort aus der Schuldnerliste verschwinden müssen, und daß man diese Verluste in der Berechnung des Spesen- satzes nicht berücksichtigen darf, da man sonst ein falsches Bild bekommt. Ich habe die Buchungen wie folgt vorgenommen: 5. 6. 1912 Konto Dubio an Debitoren-Konto N. N. Für Uebertrag der uneinbringlichen Forderung in das Schlechtschuldbuch Fol. 26 4526,30 M. 8. 8. 1912. (Die zweite Buchung ebenso.) Ferner am 31. 12. 1912 Verlust- und Gewinn-Konto an Konto Dubio Für im Jahre 1912 in der Konkurssache N. N. und bei N. N., welcher nach Amerika flüchtete, erlittene Verluste 10 526,30 M. War mein Verfahren richtig, und sagt das Gesetz nichts Be stimmtes wegen der sofortigen Abschreibung ? . Antwort: Uneinbringlich ist eine Forderung, sobald sie als verloren anzusehen ist, oder „wenn”, wie das Ober-Ver waltungsgericht in einer Entscheidung sagt, „der zeitige Wert der rechtlich noch im Bestände befindlichen Forderung wegen ihrer Uneinbringlichkeit Null ist. Dies aber ist stets dann anzu nehmen, wenn die Möglichkeit der künftigen Realisierung so fern liegt, daß im Verkehrsleben mit ihr nicht mehr gerechnet wird.” Mit diesem Augenblick ist auch die Forderung auszu buchen und zwar nicht erst auf Konto-Dubio, sondern sofort auf Gewinn- und Verlust-Konto. Am Jahresschluß erscheinen bei der Ermittlung der Gesamtverluste auch diese Verluste. Nachträgliche Eingänge auf in früheren Geschäftsjahren als uneinbringlich angenommene Forderungen erhöhen den ge werblichen Ertrag des Geschäftsjahres, in dem die Zahlungen eingegangen sind, in gleicher Weise, wie der Verlust einer als gut gebuchten Forderung den Ertrag des Verlustjahres mindert. Auf Konto-Dubio sind nur zweifelhafte Forderungen zu ver buchen. Carl Thimm, gerichtlicher Bücherrevisor Karton-Lieferung 12985. Frage: Ich habe einem Kunden Karton laut bei folgender Probe 2 bemustert. Als die Ausfallmuster gesandt wurden, wurde Karton vom Lager, der einer neueren Sendung desselben Lieferers unter gleicher Marke’ und zu gleichem Preise entstammte, laut Muster 1 verwendet. Dieser fällt in Farbe und Stärke etwas anders aus und wird von dem Kunden mit der Bemerkung be anstandet, daß er gegenüber dem ersten Muster minderwertig sei. Mein Abnehmer will sich nur, „um mir entgegenzukommen", bereit erklären, die Ware mit einer Preisermäßigung von 10 v. H. abzu nehmen. Bin ich gezwungen, die Ware ganz genau laut Muster zu beschaffen, oder bieten so geringe Abweichungen, welche jeder Kartonfabrikant als zulässig befürworten wird, dem Mann gesetz liche Handhabe zu Beanstandungen ? Antwort: Die Abweichungen zwischen Vorlage und Lieferung liegen in den bei Anfertigungen zulässigen Grenzen, die Vor lage ist nämlich nur 3 v. H. schwerer und um 6 v. H. dicker als die Lieferung, und in der Festigkeit unterscheiden sich beide Muster nicht wesentlich. Die oben erwähnten Grenzen der Schwankung werden jedoch nur eingeräumt, falls Ware nach Muster angefertigt werden soll. Wenn fertige Ware vom Lager bemustert wird, so muß die Lieferung dem Muster genau ent sprechen, und falls die bemusterte Ware bei Erhalt des Auf trages nicht mehr auf Lager ist, muß dem Kunden dies mit geteilt und neues Muster vorgelegt werden. Stockflecke aus Büttenpapier entfernen 12986. Frage: Ich habe Büttenpapier laut anliegendem Muster bedruckt, und durch das Einlegen in feuchte Makulatur hat es gelbe Flecke erhalten, wie an der Vorlage ersichtlich. Können Sie mir ein Mittel zur Entfernung der Flecke nennen ? Antwort: Die gelben Flecke sind offenbar Verästelungen mikroskopisch kleiner Pilze, die wahrscheinlich in dem schimmligen Löschpapier, zwischen welches die Bogen gelegt wurden, ge wuchert haben. Der Geruch des Makulaturpapiers und das Aussehen der Flecke läßt daran kaum einen Zweifel aufkommen. Wir kennen kein Mittel, welches diese Flecke aus dem Papier herausbrächte, ohne das Papier samt dem darauf befindlichen Druck unbrauchbar zu machen. Werbemarke nach fremder Bromsilberkarte 12987. Frage: Beiliegende Postkarte ist eine von mir ge machte Aufnahme von vor 2 Jahren und heute, da seinerzeit auf einem Gerüst gemacht, nicht mehr so zu bekommen. Heute kommt mir inliegende Reklamemarke zu Gesicht, die, was ich mit Be stimmtheit behaupten möchte, nach meiner Aufnahme gezeichnet ist. Durch den Stand der Personen und der elektrischen Wagen ist jeder Zweifel so gut wie ausgeschlossen. Liegt hier eine Ver letzung des Urheberrechts vor ? Antwort: Die eingesandte Bromsilberpostkarte mit der Aufnahme eines Straßenbildes ist nach dem Gesetz zum Schutz von Werken der Kunst und der Photographie 10 Jahre nach dem Erscheinen geschützt. Die Werbemarke ist offenbar nach der Bromsilberkarte hergestellt, denn der im Vordergrund stehende Straßenbahnwagen ist genau nachgebildet, ebenso der Hintergrund und einzelne Spaziergänger. Die anderen Spaziergänger sind in der Nachbildung ausgelöscht worden. Wir halten die Nachbildung für verboten. Uebertragung des Rechts auf Warenzeichen 12988. Frage: Mein Geschäftsherr (Onkel von mir) stellte mich als Geschäftsführer an und versprach mir die Teilhaberschaft. Ich brachte vorweg 6 Warenzeichen mit, welche ich auf seinen Namen patentamtlich schützen ließ. Jetzt soll ein Schwiegersohn Gesellschafter werden, dagegen ich nicht. Die geschützten Waren ziehen; ich verlange gerichtlich die Rückgabe meiner Rechte und kann dann doch die Uebertragung beim Patentamt auf meine Firma erreichen ? Antwort: Warenzeichen können zwar nach § 7 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen durch Vertrag oder Ver fügung von Todes wegen auf andere übertragen werden, das Recht kann jedoch nach demselben. Paragraphen nur mit dem. Geschäftsbetriebe, zu welchem das Warenzeichen gehört, auf einen andern übergehen. Das Warenzeichen haftet also am Geschäftsbetriebe, und wenn Fragesteller aus dem Geschäft austritt, kann er kein Recht auf die seinerzeit dem Geschäft überlassenen Warenzeichen mehr geltend machen. Maschine zum Messen des Glanzes von Papier 12989. Frage: Wir haben eine Anfrage vorliegen für eine Maschine zum Messen des Glanzes und der Politur von Papier. Kennen Sie derartige Maschinen ? Wir haben uns deswegen an die Firma Louis Schopper, Leipzig, gewendet, welche Prüfungsmaschinen für Papier herstellt, wir konnten aber kein Angebot erlangen. Antwort: Der Glanz ist eine derjenigen Eigenschaften des Papiers, für deren Messung es unseres Wissens noch keine Vorrichtung gibt. Die Verbraucher von Papier sind bemüht, die Prüfung der verschiedenen Papiereigenschaften von der Willkür des Prüfenden unabhängig zu machen. Diesem Be dürfnis verdanken wir die verschiedenen mechanischen Festig keitsprüfer, und auch für die Durchsichtigkeit sind schon optische Vorrichtungen erdacht worden. Für den Glanz fehlt aber, wie gesagt, eine solche, obwohl die Bestimmung des Glätte grades für manche Papiersorten wünschenswert wäre. Lichtpausen auf Stein ,2990. Frage: Wir suchen ein Verfahren, welches es er möglicht, Zeichnungen der verschiedensten Art auf dem Wege des Durchleuchtungsverfahrens auf Zink, Aluminium oder Stein zu bringen, um sie von diesen Platten zu vervielfältigen. Sind Ihnen Firmen bekannt, von denen solches Verfahren mit den erforder lichen Apparaten erworben werden kann ? Antwort: Die vom Fragesteller gesuchten Verfahren sind in den meisten Umdruckereien in mehr oder weniger durchgebildeter Form für die Vervielfältigung von Plänen usw. in geringer Auf lage in Gebrauch. Alle diese Verfahren erfordern aber neben technischer Anleitung große Erfahrung im chemischen Druck, also teure Arbeitskräfte. Alle Geschäfte, die mit dem Bedarf von Stein- und Lichtdruckereien Handel treiben, liefern die er forderlichen Einrichtungen. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SIV 11, erbeten Druck von A. W. Hayn‘s_Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29