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B API ER-VERARBEIT UNG ■i Buchgewerbe—-.: Stellungnahme der Papier verarbeitenden Gewerbe zur Revision des gewerblichen Rechtsschutzes Auf Anregung des Papierindustrie-Vereins E. V. fand dieser Tage im Papierhaus zu Berlin unter Leitung des Vorsitzenden des Papierindustrie-Vereins, Herrn Max Krause eine von allen in Betracht kommenden Vereinen der Papier verarbeitenden Gewerbe beschickte Versammlung zum Zweck der gemeinschaft lichen Stellungnahme zu den Vorentwürfen eines neuen Patent gesetzes, eines neuen Gebrauchsmustergesetzes und eines neuen Warenzeichengesetzes statt. Herr Max Krause eröffnete die Versammlung, begrüßte die erschienenen Herren von der Regierung, ferner als Vertreter der Berliner Handelskammer Herrn Bergmann und mehrere Mitglieder des Fachausschusses für Papier der Berliner Handels kammer, sodann die Herren, die sich zum Halten von aufklärenden Vorträgen über die neuen Gesetzentwürfe bereit erklärt hatten, ferner Vertreter des Vereins für den Schutz des gewerblichen Eigentums sowie der Tages- und der Fachpresse. Redner be tonte, es sei das erste Mal, daß fast alle Vereine der Papier ver arbeitenden Gewerbe zu einer gemeinschaftlichen Kundgebung zusammengetreten sind. Dies zeuge von der wachsenden Er kenntnis, daß wir über die so beklagenswerte Zersplitterung der Vereine unseres Faches hinauskommen müssen. Redner bat die Versammlung, einen Vorsitzenden zu wählen, und er selbst wurde einstimmig als solcher gewählt. Die Verhandlungen, die sich durch zwei Tage hinzogen und an denen auch Herr Geheimer Regierungsrat von Specht als Vertreter des Reichsamts des Innern und Herr Geheimer Regierungsrat Dr. Jüngel als Vertreter des Kaiserlichen Patent amtes teilnahmen, wurden durch Referate der Herren Professor Dr. Osterrieth, Berlin, Rechtsanwalt W. Meinhardt, Berlin, und Rechtsanwalt Dr. Drucker, Leipzig, eingeleitet. Das Haupt interesse 'der Versammlung galt der Neureglung unseres Waren zeichenrechts. Als Ergebnis der außerordentlich lebhaften Aus sprache kann man feststellen, daß die meisten der in dem Vor entwurf eines neuen Warenzeichengesetzes vorgesehenen Neue rungen sich der Zustimmung der Papier verarbeitenden Gewerbe erfreuen. Namentlich wurde begrüßt, daß für die in § 2 Nr. 3 des Entwurfs vorgesehene Reglung der Eintragungsfähigkeit die Auffassung des Geschäftsverkehrs maßgebend sein soll, ferner daß der Vorbenutzer eines Zeichens gegenüber dem ersten Anmelder geschützt werden soll, daß bei der Anmeldung die Waren nach Warenklassen anzugeben sind, daß die Gebühr bei der Anmeldung erhöht und daß auch für den Löschungs antrag eine Gebühr erhoben werden soll. Dagegen machte sich lebhafter Widerspruch gegen die beabsichtigte Abschaffung der amtlichen Vorprüfung geltend, obwohl der Vertreter des Patentamtes erklärte, daß das Amt die Arbeitslast der Vor prüfung unter keinen Umständen mehr auf sich nehmen könnte und sich erbot, einer von der Versammlung ernannten Kom mission die bezüglichen Einrichtungen des Patentamtes zu zeigen, damit die Herren sich selbst überführen könnten, daß bei der Fülle der Zeichen die Vorprüfung in der heutigen Form nicht mehr durchführbar sei. Nach sehr langen Erörterungen einigte man sich auf den Beschluß, der Regierung zu empfehlen, die Vorprüfung, deren Mangelhaftigkeit anerkannt werden mußte, mit einem Aufgebotsverfahren zu kombinieren. Einer besonderen Kommission wurde noch die Bearbeitung der Frage überwiesen, auf welche Weise — sei es durch Ergänzung des Vorentwurfs, sei es durch andere Maßnahmen — die Kunstdruckanstalten das Recht erlangen könnten, das einem eingetragenen Waren zeichen zugrunde liegende Motiv für rein dekorative Zwecke weiter zu verwenden, ohne gegen das Warenzeichen zu ver stoßen. Die Verhandlungen über den Vorentwurf eines neuen Patent gesetzes ergaben, daß man mit der Ermäßigung der Patent gebühren, der Vereinfachung der Zahlungsregeln und den Aende- rungen in der Verfassung des Patentamtes und im Verfahren einverstanden ist, daß dagegen schwerwiegende Bedenken gegen die Neuerung bestehen, daß in Zukunft nicht mehr der An melder, sondern der wirkliche Erfinder geschützt werden soll. Auch wurde es als ein lästiger Eingriff in das freie Vertrags recht und gar nicht in das Patentgesetz gehörig angesehen, daß die gewerblichen Angestellten einen gesetzlichen Anspruch darauf erhalten sollen, daß ihnen ein Anteil an den von ihnen gemachten Erfindungen zufällt. Dieselben Bedenken kamen bei der Erörterung über den Vorentwurf eines neuen Gebrauchs mustergesetzes zum Ausdruck. Gegen die Verlängerung der Schutzdauer des Gebrauchsmusters von 6 auf 10 Jahre wurde Widerspruch erhoben, weil dies zu einer unerwünschten Ver mehrung ungeprüfter Schutzrechte auf Kosten der geprüften Patente führen würde. Außerdem wurde der Wunsch ausge sprochen, daß das Patentamt angewiesen werde, den Anmelder längst bekannter oder bereits geschützter Erfindungen und Neuerungen auf dem Gebiete der Gebrauchsmuster aufmerksam zu machen, daß die Eintragung seiner Anmeldung keinen praktischen Wert haben würde. Berliner Typographische Gesellschaft Die Sitzung vom 2. Dezember 1913 war von 58 Mitgliedern und 12 Gästen besucht. Im Versammlungsräume waren zahlreiche Pla kate ausgestellt, die von den Firmen Hollerbaum & Schmidt und Dinse, Eckert & Co. in Berlin, von der Schriftgießerei Flinsch in Frankfurt ä. M. und vom Verlage des „Deutschen Buch- und Stein drucker“ für diesen Zweck freundlichst zur Verfügung gestellt waren. Der zweite Vorsitzende Herr Erler gab folgende Eingänge bekannt: Von der Leipziger Schnellpressenfabrik Schmiers Werner & Stein, in Leipzig eine Preisliste ihrer Buchdruck-Schnellpressen; von der Firma Otto Elsner eine in Tiefdruck hergestellte illustrierte Wochen beilage; von dem Verlage August Scherl eine Einladung zur Insertion in dem offiziellen Katalog der nächstjährigen Internationalen Aus stellung für Buchgewerbe und Graphik in Leipzig; Heft 11 der unga rischen Fachzeitschrift Magyar Nyomdaszat. Der erste Vorsitzende Herr Könitzer eröffnete die Sitzung mit einem Bericht über das am 30. November im großen Saale des Papier hauses abgehaltene Stiftungsfest, das — soviel bekannt geworden — alle Teilnehmer befriedigt habe. Sodann gab er den Inhalt des beim Stiftungsfest bereits erwähnten Preisausschreibens bekannt. Es handelt sich dabei um Entwürfe für eine Festschi ift in Buchform, die den Titel führt: „Das Buchgewerbe in der Reichshauptstadt. Vier Jahrzehnte Entwicklung des Buchdrucks.“ Herausgegeben aus Anlaß der Internationalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik und des fünfunddreißigjährigen Bestehens der Berliner Typographischen Gesellschaft. Es sind einzusenden einheitlich wir kende Entwürfe für 1. den Bucheinband (Angabe des Materials, der Farbe, der Prägung usw.) 2. das Vorsatzpapier, 3. den Haupttitel, 4. den Schmutztitel, 5. eine Eingangsseite, 6. zwei Buchseiten, 7. eine Ausgangsseite; bei 5 — 7 sind Schriftgröße, Durchschuß, Einzüge, Kolumnentitel usw. anzugeben. Das Buch soll in zweifarbiger Aus führung in Handsatz hergestellt werden, möglichst aus Lateinschriften der Berliner Gießereien. Formate beschnitten 20: 25 % cm. Ge strichenes Papier ist nicht zu verwenden. Die Entwürfe sind bis 31. Januar 1914 mit dem Vermerk „Wettbewerb 1914“ an die Adresse der Gesellschaft (nicht eingeschrieben) zu richten. Der Name des Verfertigers ist nur in dem mit Kennwort bezeichneten verschlossenen Briefumschläge anzugeben. Es sind fünf Preise zu 30, 25, 20, 15 und 10 M. und 5 Trostpreise von je 5 M. ausgesetzt. Die Preisrichter bestimmt der Vorstand, den Obmann bestimmt die Generalver sammlung (gegebenenfalls aus den Reihen der Buchkünstler). Als neue Mitglieder wurden bekanntgegeben die Herren Rudolf Haase, Korrektor in der Reichsdruckerei, NO 55, Friedeberger Straße 12, und Ernst Kilian, Korrektor in der Reichsdruckerei, Baum schulenweg, Baumschulenstr. 73III. — Zur Mitgliedschaft ange meldet wurden die Herren Emil Liebers, Neukölln, Schillerpromenade 32/33, und Richard Ziehe, W 57, Dennewitzstr. 8 II 1.