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3676 PAPIER-ZEITUNG Nr. 98/1913 Briefkasten Der Frage muß 10-Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet. Kosten der persönlichen Vorstellung 12966. Frage: Auf ein Gesuch in Ihrem Blatte reichte ich meine Bewerbung ein und erhielt hierauf die Antwort, daß ich Aus sicht habe, die Stellung zu erhalten, doch wäre eine persönliche Aussprache nötig, und zu diesem Zwecke möchte ich mich in den nächsten Tagen vorstellen. Hierauf reiste ich nach dem Ort und erhielt die Stellung. Die Firma will mir jetzt aber die Reisekosten nicht vergüten, weil meine Reise Erfolg hatte. Habe ich Anspruch auf Reisevergütung ? Antwort: Nach der Rechtsprechung der Kaufmannsgerichte muß der Geschäftsherr die Kosten der persönlichen Vorstellung eines Stellenbewerbers bezahlen, wenn er den Bewerber zu dieser Vorstellung aufgefordert hat. Ob infolge der Vorstellung der Bewerber die Stelle erhält oder nicht, ist hierbei gleichgültig. Papier von hoher Festigkeit und Dehnung 12967. Frage: Wir suchen ein Papier von hoher Festigkeit bei möglichst großer Dehnung. Wer fabriziert derartige Papiere ? Wie groß ist die elastische und bleibende Dehnung bei verschiedenen Belastungen ? Auf die Dicke und Farbe des Papiers kommt es nicht an. Antwort: Unseres Wissens haben gute japanische Hand papiere unter allen im Gebrauch befindlichen Papieren die größte Festigkeit bei gleichzeitig hoher Dehnung, dank der außerordent lichen Feinheit und Elastizität der zu diesen Papieren verarbeiteten Fasern. Am nächsten daran kommen Papiere aus Manilatauen; bei diesen wie bei allen Maschinenpapieren ist jedoch die Reiß festigkeit in der Richtung des Maschinenlaufes erheblich größer als quer zu dieser Richtung, und die Dehnung verhält sich um gekehrt. Besonders groß ist der Unterschied in der Reißfestig keit und Dehnung beider Richtungen bei sogenannten Kraft papieren, d. h. bei aus zähem Natronzellstoff hergestellten Packpapieren: Diese weisen in der Maschinenrichtung Reiß längen bis 9000 m und darüber auf, während die Reißlänge in der Querrichtung oft nur die Hälfte ausmacht. Europäische Handpapiere von außerordentlich großer Zähigkeit aus Leinen- und Hanflumpen dürften den Zwecken des Fragestellers genügen. Gewöhnlich wird nur die Reißfestigkeit der Papiere ermittelt. Ob untersucht wurde, welche elastische Dehnung einzelne Papiere aufweisen, wissen wir nicht. Näheres über die Untersuchung von Papier auf Festigkeit, Dehnung usw. findet sich in Prof. W. Herzbergs ausgezeichnetem Buche „Papierprüfung”, Verlag von Julius Springer in Berlin W. Geschmeichelte Fabrik-Ansichten auf Briefköpfen 12968. Frage: Ist es statthaft, eine Fabrikansicht auf Brief bogen und Rechnungen in etwas geschmeichelter Weise wieder zugeben, z. B. anstatt 10 Fenster etwa 12 Stück zu zeichnen, oder einen verdeckten Bau durch Verschiebung zur Geltung zu bringen, also seitwärts anzubringen ? Antwort: Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ver bietet öffentliche Bekanntmachungen, welche tatsächliche An gaben enthalten, die der Wahrheit nicht entsprechen. Das Zeichnen von mehr Fenstern, als die Fabrik besitzt, auf dem Briefkopf ist eine solche verbotene Angabe. Ob das Seitwärts zeichnen von vorhandenen Gebäuden, die dadurch sichtbar werden, gleichfalls dem Gesetz widerspricht, hängt von den Umständen ab. Späte Rüge Aus Holland. 12969. Frage: Eine deutsche Papyrolin-Fabrik lieferte uns Papyrolin mit Rechnung vom 16. April. Das Papyrolin sah sehr gut aus, bei der Verarbeitung stellte sich aber heraus, daß sich das Chromopapier nach dem Friktionieren vom Leinen löste. Wir rügten am 14. Juni; früher war es uns nicht möglich, weil sich dieser Fehler erst beim Verarbeiten herausstellte. Die Fabrik lehnt alle Schadenansprüche ab und will die noch vorrätige Partie nicht durch neue Ware ersetzen oder verbessern. Sollte die Fabrik nicht zu letzterem verpflichtet sein ? a Antwort: Nach dem deutschen Handelsgesetzbuch ist der Empfänger der Ware verpflichtet, diese umgehend zu prüfen, soweit es seine geschäftlichen Einrichtungen zulassen. Die Prüfung muß nötigenfalls durch Verarbeitung geschehen. Frage steller hätte also das Papyrolin probeweise verarbeiten und in verhältnismäßig kurzer Zeit nach Empfang der Ware den bei der Verarbeitung sich_ ergebenden. Fehler rügen müssen. Da aber zwischen dem Empfang der Ware und der Rüge über 5 Wochen vergangen sind, kann die Fabrik die Rüge mit Recht als verspätet zurückweisen und ist weder verpflichtet einen Teil der Ware zu ersetzen noch diesen Teil zu verbessern. Geräuschlose Zahnräder 12970. Frage: Ich habe Zahnräder aus Gußstahl, welche sehr viel Geräusch machen (Durchmesser 35 cm). Gibt es Zahn räder aus anderer Masse, die weniger geräuschvoll laufen ? Antwort: Geräuschlos laufende Zahnräder werden aus Holz und neuerdings aus Vulkanfiber und aus Büffelhaut her gestellt. Ansprüche des Handlungsgehilfen im Konkurs des Geschäftsherrn 12971. Frage: Meine Firma, welche mich vertraglich als Reisenden aufnahm, hat die Zahlungen eingestellt. Habe ich auf Grund meines Vertrages Anspruch auf der Reise weiter beschäftigt zu sein? Ist die Firma berechtigt, mich während des Konkurses auf dem Kontor anzustellen ? Kann ich im Falle der Einstellung meiner Reisetätigkeit auf Veranlassung des Konkursverwalters tägliche Mundspesen verlangen ? Wird mein Vertrag (welcher lautete „unkündbar für beide Teile auf 5 Jahre") durch die Er öffnung des Konkurses aufgehoben ? Antwort: Kein Geschäftsherr, mag er im Konkurs sein oder nicht, kann gezwungen werden, den Handlungsgehilfen so zu beschäftigen, wie er es im Vertrage vorgesehen hat. Der Handlungsgehilfe hat vielmehr nur Anspruch auf Entschädigung, falls ihm die zugesagte Beschäftigung nicht gegeben werden kann. Der Reisende ist im Konkurse des Geschäfts verpflichtet, im Kontor zu arbeiten, kann aber Ersatz der Summe fordern, die er von den Spesen beim Reisen erspart hätte, auch hat er unter Umständen Anspruch auf sogenannte Mundspesen. Der Vertrag wird durch den Konkurs auf gehoben, und der Konkurs verwalter ist berechtigt, dem Reisenden zur nächsten gesetz lichen Kündigungsfrist zu kündigen. Maschinen zum Zerkleinern von Lumpen 12972. Frage: Welches sind die besten und vorteilhaftesten Maschinen bei rationeller Ausnützung zum Zerkleinern von Hadern ? Ich wäre Ihnen für Aufgabe von Firmen dankbar. Antwort: Die gebräuchlichen Maschinen zum Zerkleinern von Lumpen sind in Hofmanns Praktischem Handbuch der Papierfabrikation, 2. Auflage, Band 1, beschrieben und ab gebildet. Bezugsquellen geben wir nicht an, da wir Niemanden bevorzugen wollen. Die Firmen, welche in unserm Blatte Maschinen zur Papierfabrikation anbieten, liefern auch Lumpen schneider. Ungeleimte Schreibpapiere 12973. Frage: In Ihrer Nummer vom 9. Oktober lese ich unter Chinesischem Zoll auf Schreib- und Druckpapier, daß ungeleimtes oder schwach geleimtes Papier als Schreibpapier angegeben wird. Ich habe für Ausfuhr schon einige Male Anfrage nach ungeleimtem Papier gehabt, dieses solle für Frachtbriefe, Schiffspapiere usw. verwendet, also bedruckt und beschrieben werden. Dergleichen Anfragen habe ich stets damit erledigt, daß es solches ungeleimtes Papier nicht gibt. Sollte ich mich damit geirrt haben ? Ich bin nicht Fachmann. Ungeleimtes Papier geht in fraglichem Land zollfrei ein, geleimtes bezahlt hohen Zoll. Daß das Papier ungeleimt sei, muß aber beglaubigt werden. Antwort: Papier, welches beschrieben werden soll, muß geleimt sein, sonst ist es unbrauchbar. Wenn also derartiges seinem Zweck entsprechendes Papier als ungeleimt angegeben wird, so geschieht dies, offenbar, um Zoll zu hinterziehen. Kündigung und Provision des Vertreters 12974. Frage: Ein Vertreter ist unserer wiederholten Auf forderung bestimmte Kunden und Bezirke zu bearbeiten, wegen Geld mangels nicht nachgekommen. Wir ließen ihm nochmals eine Frist und teilten ihm dabei mit, daß, wenn er bis zu dem festgesetzteil Tage unserer Aufforderung nicht nachgekommen ist, der,Vertrag seinerseits als gebrochen anzusehen sei. Als Antwort darauf schiebt der Vertreter uns nicht genügende Unterstützung und anderes zu und sieht den Vertrag als von uns gebrochen an. Ferner ver sucht er uns zur Zahlung der Provisionen für die Dauer des Ver trages haftbar zu machen. Der Vertragsbruch liegt offensichtlich auf der Seite des Vertreters. Sind wir zur Zahlung irgend einer Provision verpflichtet ? Antwort: Der Vertretungs-Vertrag kann nach § 92 HGB Abs. 2 von jedem Teile ohne Einhaltung einer Kündigungs frist gelöst'werden, wenn wichtiger Grund vorliegt.A Ein solcher Grund ist, wenn der Vertreter die ihm übertragenen Arbeiten fortgesetzt nicht leistet. Ob dieser Fall hier vorliegt, oder ob der Geldmangel des Agenten vom Fragesteller verschuldet ist, können wir auf Grund obiger Angaben nicht beurteilen. Frage steller müssen dem Agenten, auch wenn sie ihm sofort kündigen durften, Provision aus denjenigen Geschäften bezahlen, die er während seiner Tätigkeit für die Fragesteller abgeschlossen hat. Für Käufe aber, welche nach Beendigung des Vertretungs- Verhältnisses abgeschlossen werden, bekommt der Vertreter keine Provision. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschrijten nur an Papier-Zeitung, Berlin SW 11, erbeten Druck von A. W. Hayn’» Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29