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00) APIER-VERARBEI TUNG MBUCHG EUV ERBE Verein der Lichtpausanstaltsbesitzer von Groß-Berlin Die nächste Sitzung des Vereins findet statt am Mittwoch, 10. Dezember, abends 9 Uhr, im Restaurant Königgrätzer Garten, Königgrätzer Str. 111. Tagesordnung: Bericht der Delegierten über die Gründung des Bundes Deutscher Lichtpausanstalten mit dem Sitze in München. Eingeladen sind hierdurch alle Lichtpausanstaltsbesitzer, Fabrikanten von Lichtpauspapieren sowie selbständige Händler von Lichtpauspapieren. Eine recht rege Teilnahme an dieser Vereinssitzung ist für die genannten Gewerbe wünschenswert. Im Auftrage: der'Schriftwart Paul Kersting Charlottenburg, 3. Dezember 1913 Berliner Typographische Gesellschaft Am Sonntag, 30. November, wurde das 34. Stiftungsfest der Gesellschaft im großen Saale des Papierhauses, Dessauer Str. 2, abgehalten. Zahlreiche Mitglieder waren mit ihren Damen, vielfach auch in Begleitung der größeren Kinder erschienen, so daß mehr als 200 Personen an der Feier teilnahmen. Der Vorsitzende Herr Könitzer begrüßte die Anwesenden und stellte mit besonderer Freude fest, daß auch der Begründer der Gesellschaft, Herr Hermann Smalian, sich mit seiner Familie eingefunden hatte. Er teilte ferner mit, daß der Vorstand aus Anlaß des 35 j ährigen Bestehens der Gesellschaft beabsichtige, eine Darstellung der Entwicklung des Berliner Buchgewerbes während dieser Zeit in einem einheitlich und zeitgemäß ausgestatteten Werke zu schaffen und zu diesem Zwecke einen Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen für die Ausstattung des Buches‘veranstalte. Nach dieser Veröffentlichung leiteten musikalische Vorträge hinüber zu der Belustigung des Abends durch die Vorstellung des Zauberkünstlers Herrn Direktor Salzer von der Berliner Akademie für magische Kunst. Der Tausendkünstler verstand es, durch ein abwechslungsreiches Programm, in das auch telepathische Phänomen eingeschlossen waren, die Gesellschaft zwei Stunden vorzüglich zu unterhalten. Dann folgte eine Erfrischungspause und hierauf ein Tanzkränzchen, das den größten Teil der Festteilnehmer bis nach Mitternacht versammelt hielt. Das Fest verlief in der be absichtigten Weise als eine Familienfeier unter den Mitgliedern in voller Harmonie und wird voraussichtlich allen Teilnehmern in angenehmer Erinnerung bleiben. Bund Münchener Buchkünstler. In München haben sich die namhaftesten dort ansässigen Buchkünstler zu einem „Bund Münchener Buchkünstler" zusammengeschlossen, der programm- matisch gehaltene Publikationen herausgeben und Ausstellungen veranstalten will. Dem Bund gehören bis jetzt an: Prof. F. H. Ehmcke, Th. Th. Heine, Prof. O. Hupp, Dr. E. Preetorius und P. Renner. Seine erste Ausstellung wird der Bund im Rahmen der von der Münchener Sezession zum erstenmal veranstalteten Schwarz-Weiß-Ausstellung im Dezember zeigen; auch wird er im nächsten Jahre auf der Buchgewerbe-Ausstellung in Leipzig und auf der Ausstellung des Werkbundes in Köln als besondere Gruppe auftreten. CI. Vorträge über Druckkunst. Der bekannte Schriftzeichner Heinz König in Lüneburg hält zurzeit in Hamburg im Schul- und Museumsgebäude am Steintorplatz Vorlesungen über die Geschickte der Druckkunst. König hat namentlich in seiner an bibliographischen Sammlungen so reichen Vaterstadt Lüneburg langjährige Studien über die Geschichte der Schrift und Buchdruckerkunst getrieben und kann als einer der besten Kenner dieses Stoffes gelten. Er ist auch der Zeichner der „Heinz-König-Type". Die Vorträge Königs werden zunächst Schrift und Schriftwesen im Altertum und Mittel- alter sowie die ältesten Vervielfältigungen im Metall- und Holz schnitt vor Gutenberg behandeln; dann folgt die Darstellung der Erfindung Gutenbergs, sein Leben, seine Mitarbeiter und Schüler, woran sich eine Uebersicht über die Verbreitung der Buchdrucker kunst über Deutschland und das Ausland schließt. Auch über die technische Bedeutung der neuen Kunst, sowie über die Wiegendrucke, deren Herstellung und technische Bedeutung wird der Vortragende sprechen. Die Vorträge sind Donnerstags von 8—9% Uhr und dauern bis Mitte Januar. 0. Sch. Deutscher Zoll auf Ansichtskarten Aus Berlin Ich erhalte seit Jahren von meiner Firma für das hiesige Lager alljährlich mehrere Millionen Postkarten. Sämtliche Karten sind immer in beiliegender Verpackung, entweder zu 10 Karten oder 25 Karten geliefert worden und wurden, sofern die Karten schwarz (einfarbig) oder in Farbendruck hergestellt waren, zu 6 M. die 100 kg verzollt. Für handkolorierte Karten wurden 20 M. die 100 kg be rechnet. Ich erhalte die Sendungen auf zweierlei Art. Der weitaus größte Teil geht in 5 kg-Postpaketen an mich, andere, nicht eilige Sen dungen in großen Kisten als Frachtgut. Die Postsendungen werden am Zollamte „Alexandrinenstraße 95/96" verzollt, die Bahnsendungen stets am Güterbahnhof Möckernstraße. Im Mai d. J. erhielt ich wieder eine Bahnsendung, und damals wurde seitens des Zollinspektors am Anhalter Bahnhof zum ersten Male für die ganze Sendung, welche so wie beiliegende Probe ad justiert war, ein Zollsatz von 30 M. für 100 kg vorgeschrieben. Diese Sendung wurde unter Zolldepot verzollt, und ich habe am nächsten Tage beim Zoll-Oberinspektor meine Beschwerde persönlich vor getragen. Der Zoll-Oberinspektor hat im Gegensätze zu seinem Unter gebenen erklärt, daß zum Zolltarife einige Monate später eine nach trägliche Ergänzung oder Beschreibung erschienen wäre, wonach nur dann Postkarten mit 30 M. die 100 kg zu verzollen wären, wenn diese Postkarten in Kuverts geliefert würden. Ausdrücklich jedoch soll in diesem Nachtrage bemerkt sein, daß Postkarten, welche nur mit Bändern geliefert werden, gleichgültig wie groß die Anzahl der in einem solchen Pakete enthaltenen Karten sei, mit nur 6 M. zu verzollen seien. Seit diesem Tage habe ich immer alle Sendungen anstandslos zu 6 M. ausgeliefert erhalten. Nunmehr stellt sich plötzlich das Zollamt in der Alexandrinenstraße auf den Standpunkt, daß diese Postkarten mit 30 M. zu verzollen wären, und meine persönlichen Bemühungen waren zwecklos. Auch meine Vorstellung, daß doch der Ober-Zollinspektor am Bahnhofe Möckernstraße sich zu einem Zollsätze von 6 M. entschieden hätte, und daß ich seit Jahren diese Karten zu diesem niedrigeren Zollsätze erhalten hätte, waren ver geblich. Es ist wunderbar, daß ein und dieselbe Behörde so verschiedener Ansicht sein kann. Mit Rücksicht darauf, daß der größte Teil der bedeutenden Firmen des Berliner Postkartenfaches die Ware beim Zollamte „Alexandrinenstraße" verzollt und diese Sache für mich eine jähr liche Mehrausgabe von einigen 1000 M. bedeutet, möchte ich den Fall wonötig bis zur höchsten zuständigen Instanz verfolgen. Ich bitte Sie um gefl. Untersuchung der Angelegenheit sowie um Ihre Meinung. Auch die Angabe desjenigen Paragraphen, auf welchen ich mich bei einer Eingabe an die Behörde zu berufen hätte, wäre mir erwünscht. Ich stelle es Ihnen frei, von meinem heutigen Schreiben beliebigen Gebrauch für Ihr Fachblatt zu machen. Vertreter Antwort der „ Vereinigung für die Zollfragen der Papier ver arbeitenden Industrie und des Papierhandels”: Wenn Postkarten in Einzelpackungen von je 5, 10 usw. Stück in Briefumschlägen, Kreuzbändern oder losen Papierumhüllungen (d. h. in Auf machungen für den Einzelverkauf) eingeführt werden, so unter liegen sie dem Zollsatz der nicht besonders benannten Papier waren (Nr. 670 des deutschen Tarifs), d. h. 30 M. die 100 kg. Diese Tarifierung beruht auf einer Vorschrift, die in der all gemeinen Anmerkung zu dem Stichwort „Papier” im „Waren verzeichnis zum Zolltarif” enthalten ist und ist keineswegs völlig neu, wie verschiedene amtliche Tarifauskünfte, mitgeteilt im Nach richtenblatt für die Zollstellen, z. B. in Nr. 5 vom 1. März 1912 und in Nr. 11 vom 1. Juni 1912, beweisen. Man mag im Zweifel sein, ob diese Tarifierung billig ist oder nicht (die Vereinigung für die Zollfragen hat sich jedenfalls in einem Gutachten seinerzeit dagegen ausgesprochen); es kann aber keine Rede davon sein, daß es sich hier um eine plötzliche Ver schärfung unserer Zollvorschriften handelt. Jedenfalls ist es ein Irrtum, wenn die anfragende Firma behauptet, daß jene Vor schrift im Warenverzeichnis zum Zolltarif erst nachträglich erlassen worden sei. Diese Vorschrift befand sich von Anfang an im Warenverzeichnis zum Zolltarif, das zur selben Zeit wie der Zolltarif selbst (1. März 1906) in Kraft getreten ist. Uebrigens haben die Oesterreicher, die auf Ansichtspostkarten in der Haupt-