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DEUTSCHER PAPIERVEREIN Papier-Verein Berlin und Provinz Brandenburg Zweigverein des Deutschen Papier-Vereins Niederschrift der Sitzung vom 11. November 1913 abends 9 Uhr im Papierhaus, Dessauer Straße Der Vorsitzende Herr Mann eröffnet die Sitzung, welche sehr gut besucht ist, um 9 Uhr. Zunächst gedenkt er des ver storbenen Mitgliedes Herrn Kommerzienrats Max Krause. Zu Ehren des Verstorbenen erheben sich die Anwesenden von ihren Plätzen. I. Eingänge. Dankschreiben der Familie Max Krause für die Anteilnahme bei der Beerdigung. Desgleichen seitens des Papierindustrie-Vereins, dessen Ehrenmitglied der Verstorbene gewesen ist. Vom Hansabund ist eine Aufforderung eingelaufen zwecks Beteiligung gegen das scharfe Vorgehen der Behörden bei Be schlagnahmen von Postkarten. Vom Verband Berliner Special-Geschäfte: Einladung zu einer Sitzung um Stellung zu nehmen gegen die von Professor Schär herausgegebene Schrift „Selbstkosten plus x %”. Der Verein hatte hierzu die Mitglieder Kleessen und Schartiger entsandt. Ihr Bericht über diese Sitzung erfolgt zum Schlüsse der heutigen Aussprache. Seitens der Vereinigung „Für Zollfragen” sind Mitteilungen eingetroffen, welche unter Ausschluß der Presse Winke für die । Ausfuhr nach Argentinien und Britisch-Indien erteilen. Etwaige Anfragen sind an den Vorstand zu richten. Vom Papierindustrie-Verein ist eine Einladung eingelaufen zur Teilnahme an der am 1. Dezember im Papierhause statt findenden Sitzung zwecks Stellungnahme zu den Vorentwürfen eines neuen Warenzeichen-, Patent- und Gebrauchsmuster- ■Gesetzes. Einlaßkarten hierzu sind auf Wunsch beim Vorstande erhältlich. Vom Kaiserlichen Patentamte ist an uns die Anfrage gestellt, ob das Wort „Briefzeichen” schutzberechtigt sei. Der Verein ver tritt die Ansicht, daß dieses Wort als Freizeichen gelten muß. — II. Zugabewesen. Hierüber teilt Herr Mann mit, daß auf Wunsch einzelner Mitglieder dieser Gegenstand nochmals auf der Tagesordnung erscheint. Herr Schartiger berichtet über die Verhandlungen, welche über diesen Punkt in der Handels kammer gepflogen wurden, und erwähnt, daß man dort die ursprüngliche Absicht, neue Gesetze zur Beseitigung dieser Auswüchse zu schaffen, jetzt verlassen hat. Die Abstimmung ■ergab mit 35 gegen 25 Stimmen, neue Gesetze nicht zu befür worten, da man die bestehenden Gesetze für ausreichend hält, umsomehr als auch der Papierindustrie-Verein der Ansicht ist, daß eine scharfe Umgrenzung der vorliegenden Fälle unmöglich sein wird. III. Mißstände in der Tinten-Konvention. Verschiedenen Wünschen entsprechend wird dieser Punkt vorweg besprochen. Herr Arenstedt gibt zunächst Kenntnis von einer Eingabe, welche ■ein Schreibwarenhändler in dieser Angelegenheit an die Papier- Zeitung zwecks Aufnahme gerichtet hatte. In dieser war klar und deutlich ausgesprochen: Können wir Schreibwarenhändler den verlangten Revers unterschreiben oder nicht? Seitens der Schriftleitung der Papier-Zeitung ist dieser Artikel jedoch so zusammengestrichen, daß der wirkliche Sachverhalt nicht mehr klar ersichtlich war. Aus diesem Grunde wurde derselbe zurückgezogen. Die Schriftleitung hat aber dennoch, ohne dazu beauftragt zu sein, das Manuskript sofort der Geschäftsstelle der Tinten-Konvention zur Kenntnisnahme eingesandt. Da durch ist bewiesen, daß die Papier-Zeitung den Interessen der Schreibwarenhändler nicht entsprochen hat*). *) Die Aenderungen bestanden lediglich in Milderung von Ausdrücken, unbeschadet der Sache. Wir legten die Einsendung, bevor sie zurückgezogen war, dem Tinten-Verband vor, damit er sich gleich dazu äußern konnte, die Leser also den Standpunk beider Parteien kennen lernten. Schriftleitung. Sodann wird mitgeteilt, daß es unmöglich sei, eine Unter schrift zu diesem Reverse zu geben, wenigstens von solchen Firmen, die es ehrlich mit ihrer Unterschrift meinem Die Tinten-Konvention verlangt die Verpflichtung, sämt liche Tinten, Klebstoffe, Hektographen-Artikel, Stempelkissen usw. nur noch bei Mitgliedern der Konvention einzukaufen. Das ist ein Unding, die Händler Würden bei Einhaltung solcher Verpflichtung den größten Schaden erleiden, da bekanntlich in jedem Schreibwarengeschäft neben den Hauptsorten auch Tinten von Stafford, Soennecken, Faber usw. verlangt werden, also von Firmen, die nicht zum Ring gehören, auf solche Ge schäfte müßte der Händler, der sich durch seine Unterschrift verpflichtet hat, zu seinem Schaden verzichten. Gegenüber dieser Verpflichtung der Händler steht aber gar kein Schutz seitens der Ringfabrikanten. An Hand des vorliegenden Materials, welches den Mitgliedern zur Einsicht unterbreitet wird, verkaufen die Fabrikanten (Mitglieder der Konvention) direkt an das konsumierende Publikum und zwar zum Teil unter den selbst vorgeschriebenen Preisen. Einer Kistenfabrik wird Eisengallus-Tinte Klasse II, welche laut Konvention nicht mehr geliefert werden soll, zum Preise von 1 M. der Liter verkauft. Eine andere Lieferung zeigt sogar Berechnung brutto mit 30 v. H. Rabatt. Es ist somit der Beweis erbracht, daß es eine schwere Schädigung der Händler bedeutet, wenn der verlangte Revers unterschrieben wird, umsomehr als ein Schutz durch die Fabri kanten nicht verbürgt wird. Herr Kuhn erläutert die Ungerechtigkeit des Reverses schlagend und erklärt, daß die seit langen Jahren eingeführten Klebstoffe (Ring’s Syndetikon usw.) dann auch nicht mehr geführt werden dürften. Herr Müller, Stettin (Mitglied der Konvention), teilt mit, daß bei den Beratungen der Konvention der Antrag vorgelegen hat, die Fabrikanten sollten sich verpflichten, nicht direkt zu verkaufen. Bei der Abstimmung darüber konnte jedoch keine Einigkeit erreicht werden. Wenn nun auch Herr Müller für seine Firma die Zusicherung gibt, jede direkte Lieferung auszu schließen, so ist doch klar festgestellt, daß die Fabrikanten mit ihren Worten „Freude beim Händler im Tinten-Geschäft zu erwecken” innerlich an das Gegenteil gedacht haben. Es soll zwar die Absicht bestehen, ausländische Fabrikate in Tinten unbeachtet zu lassen; jedoch ist in dem Reverse davon nichts erwähnt worden. Es wird nun mitgeteilt, daß einem Berliner Schreibwarenhändler bereits, weil er- den Revers nicht unterschrieben hat, der Bezug gesperrt worden sei. Dies ist ein Vorgehen, welches zur schärfsten Entgegnung herausfordert. Herr Müller, Stettin, erklärt hierzu, daß er persönlich Gegner dieses Boykotts sei, jedoch ließe sich ohne diesen wohl schwerlich eine Konvention durchführen. Herr Mann gibt darauf Kenntnis, welche Schwierigkeit dem Händler durch die Konvention bereitet würde, z. B. bei der plötzlichen Erhöhung des Detailpreises von 1 M. auf 1 M. 50 Pf. Auch Herr Schartiger vertritt den Standpunkt, daß mit aller Gewalt gegen das Vorgehen der Tinten-Konvention Stellung genommen werden muß. Herr Fränkel fragt an, ob denn sämtliche Händler, welche nicht unterschreiben werden, ausgesperrt werden sollen, und bis zu welchem Zeitpunkt alle dazu aufgefordert würden? Herr Müller, Stettin, bejaht die erstere Frage, über die weitere kann er zurzeit keine bestimmte Auskunft erteilen. Herr Heinrich, welcher im Auftrage des Central-Verbandes der Schreibwarenhändler erschienen ist, teilt mit, daß zunächst die Mitglieder der Berliner Ortsgruppe den Revers nicht unter schreiben werden und behält sich über die weitere Stellung nahme hierzu die entsprechenden Schritte vor. Auf Vorschlag des Vorsitzenden beschließt die Versammlung die Wahl eines Ausschusses, bestehend aus den Herren Schartiger, Schwalbe und Arenstedt, damit das vorliegende Material ge prüft, weiterberaten und dem Vorstande der Tinten-Konvention unterbreitet wird. Zu diesen Sitzungen werden zunächst von den Mitgliedern eingeladen die Herren Preuss, Fränkel, Kleessen und Neisser.