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Briefkasten Der Frage muß 10-Pf.-Marke belllegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet Bedrucken von Beuteln 12945. Frage: Ich erbitte Ihren Ratschlag über das Bedrucken der Beutel auf einer Seitenfalzbeutelmaschine. Antwort: Das Bedrucken der Tüten und Beutel ist be schrieben im 1. und 2. Bogen des II. Bandes des Werkes Tüten maschinen von Heinrich Thümmes, welches in unserem Verlage erscheint. Die neuen Druck-Verfahren werden im Anhang des II. Bandes gebracht. Gehalt für die Zeit unbewilligten Urlaubs 12946. Frage: Ich hatte eine dringende Privatangelegenheit an einem Montag im vorigen Monat zu erledigen, hiervon erhielt ich jedoch erst den Tag zuvor, am Sonntag Nachmittag, Kenntnis. Ich schickte Sonntag Nachmittag zwischen 5 und 6 Uhr einen Boten mit der schriftlichen Entschuldigung zu meinem Chef, daß ich Montag Vormittag eine dringende Privatangelegenheit zu erledigen hätte und ich mich hiermit entschuldige. Da ich im Laufe des Vor mittags sah, daß ich bis Mittag nicht fertig wurde, telephonierte ich an und meldete unserem Buchhalter, daß ich sofort nach Er ledigung meiner Angelegenheit käme, es würde allerdings etwas später. Um 4 Uhr war ich nachmittags wieder im Geschäft. Am Abend sagte mir mein Chef, daß er meine Privatwege nicht zahlt und mir diese am Schluß des Monats abzöge, was er auch tat. Er kürzte mir von meinem Gehalt 10 M. Mein Gehalt beträgt monatlich 180 M. Ich nahm mein Gehalt unter Vorbehalt meiner Rechte an und sagte gleichzeitig, daß ich mich mit diesem Abzug nicht ein verstanden erklärte. Nach 3 Tagen bat ich ihn nochmals um die Auszahlung, welche er mir abermals verweigerte. Ist der Chef zu diesem Abzug berechtigt ? Nach meiner Meinung nicht, wie mir auch andere Chefs mitteilten. 2. Jetzt bin ich krank und muß etwa 14 Tage aussetzen laut ärztlichem Attest. Es kam mir zu Ohren, daß mein Chef sich äußerte, die Krankengelder ziehe er mir am Ende des Monats vom Gehalt ab. Ist er hierzu berechtigt ? Antwort': 1. Nach § 616 BGB hat der Angestellte Anspruch auf Vergütung, wenn er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Demnach muß der Angestellte, wenn er für die Zeit seiner Abwesenheit vom Geschäft Gehalt haben will, nach weisen, daß der Grund, der ihn abhält, dringend ist und nicht durch sein Verschulden herbeigeführt wurde. Die Angabe „dringende Privatangelegen heiten” entspricht den Anforderungen des § 616 BGB nicht. Nur wenn Fragesteller den nötigen Nachweis nachträglich liefert, kann er Bezahlung für den versäumten % Tag fordern. Der Geschäftsherr war übrigens nicht berechtigt, 10 M. abzuziehen sondern nur den auf die versäumte Zeit entfallenden Teil eines Tagesgehalts, also etwa 6—7 M. 2. Nach Punkt 2 desselben Paragraphen ist der Geschäfts herr berechtigt, dem gewerblichen Angestellten denjenigen Betrag anzurechnen, d. h. vom Gehalt abzuziehen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetz licher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfall-Ver- Sicherung zukommt. Rücktritt vorn Vertrag Aus Belgien 12947. Frage : Am 1. Oktober bestellte bei mir für eine deutsche Fabrik eine hiesige Papierfabrik und Großhandlung eine An fertigung von 500 kg Papier, welche ordnungsmäßig von meiner Fabrik bestätigt wurde, lieferbar in etwa 4 Wochen. Am 29. Ok tober ersuchte mich mein Kunde, seinen Auftrag zu streichen, und auf meine Anfrage weshalb, schützt er Rücktritt seines Ab nehmers vor. Zeichen und Nummer seines Auftrags entsprechen aber seiner Lagersorte, ich nehme daher an, daß ein anderer Grund die Veranlassung seines Ansuchens ist. Nach meiner Ansicht kann niemand ohne triftigen Grund einen Auftrag streichen lassen. Bin ich im Recht? Mein Kunde behauptet, es stände ihm jederzeit frei, einen Auftrag zurückzuziehen, solange die Anfertigung nicht stattgefunden habe. Antwort: Wir kennen das belgische Recht nicht, jedoch sind unseres Wissens die Rechte aller Kulturstaaten darin einig, daß Verträge gemacht werden, damit man sie hält. Nach deutschem Recht darf ohne Gründe sogenannter höherer Gewalt niemand von einem Vertrag zurücktreten, und tut er es, so hat der andere vertragschließende Teil Anspruch auf Schaden ersatz. Im vorliegenden Falle z. B. kann Fragesteller nach deut schem Recht von dem Kunden, der die Bestellung zurückzog, den Gewinn beanspruchen, den er erzielt hätte, falls die Be stellung ausgeführt worden wäre. Ebenso kann die deutsche Fabrik vom Fragesteller einen solchen Gewinnentgang fordern Chemisch-technische und photographische Papiere 12948. Frage: In welcher Weise kann ein junger Mann, der sich der Fabrikation chemisch-technischer Papiere oder photo graphischer Papiere widmen will, am zweckentsprechendsten gründ liche Ausbildung erhalten und welche Anstalten vermitteln diese Ausbildung? Der junge Mann ist Gymnasial-Abiturient, kann also- an einer Universität oder technischen Hochschule zugelassen werden.. Antwort: Wer sich diesen Sondergebieten widmen will, muß Chemie, besonders organische und Photochemie gründlich erlernen, wozu er auf Universitäten und technischen Hoch schulen genug Gelegenheit hat. Dann sollte er die verschiedenen photochemischen Verfahren in Fachschulen erlernen und sich bemühen, als Chemiker oder Streichmeister in einer Fabrik chemischer oder photographischer Papiere unterzukommen. Umrechnungen im Papierfach 12949. Frage: Für jungen Fachmann habe ich zu liefern ein Buch zum Selbstunterricht über Papiergewichte. Besteller gibt Beispiel an: Wieviel Kilo wiegt ein Ries zu 480 Bogen bei 43 g/qm, 75x 108 cm, oder: in englischem Maßgewicht 25x30 Zoll die 500 Bogen 16 Ibs wieviel g/qm ? Sie können mir gewiß den Titel und den Verlag von solchen empfehlenswerten Büchern namhaft machen. Antwort: Für die nötigen Umrechnungen sind Vorschriften und Beispiele in dem Buch „Kaufmännisches für Papiermacher” enthalten, Verlag der Papier-Zeitung, Preis 2 M. Wer jedoch derartige Umrechnungen häufig vornehmen muß, für den sind folgende 3 Tabellen-Werke der AZ-Taschenbuch-Sammlung fürs Papierfach unentbehrlich: Band 6: Papierformate, Band 7: Gewichtstabellen und Band 9: Preistabellen. (Jeder Band ist dreisprachig, und mit Code-Wörtern versehen; Bände 6 und 7 kosten je 3 M, Band 9, kostet 4 M; Verlag der Papier-Zeitung.) Druckfehler als Grund zur Annahmeweigerung 12950. Frage: Inwieweit kann jemand die Annahme von be stellten Drucksachen wegen geringfügiger Druckfehler verweigern ? Auf anliegender Rechnung ist statt Reichsbank Reichsank gedruckt. Der Besteller dieser Rechnungen hat Annahmeverweigerung in Aus sicht gestellt, wenn nicht entsprechender Nachlaß des Preises ge währt würde. Es handelt sich nur um 1000 Rechnungen. Dem Be steller habe ich 15 v. H. Nachlaß angeboten. Antwort: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch darf der Käufer eine Ware zur Verfügung stellen, wenn sie mit Mängeln behaftet ist, die ihren Gebrauch oder Tauglichkeit erheblich, mindern. Der auf vorliegender Rechnung enthaltene Druck fehler macht die Rechnungen nicht unverwendbar, denn der Käufer der Rechnungen wird den kleinen Druckfehler in dem nebensächlichen, in kleiner Schrift auf den Rechnungen ange brachten Satz „Girokonto bei der Reichsank H.” nicht be merken. Allerdings gebührt dem Käufer dafür, daß die Druck sache mit Druckfehler behaftet ist, ein Nachlaß; der vom Frage steller angebotene Nachlaß erscheint uns jedoch hinreichend groß. Kauf schwankender Mengen 12951. Frage: Bei X in A, Oesterreich, haben wir im Juni 1912 unsern Bedarf an prima Kaolin, welcher im Jahr auf 60—80 Doppelladungen geschätzt war, gekauft. Da unser Bedarf aber nicht so hoch, wie geschätzt, ist, haben wir uns der Firma X gegen über zur nachträglichen Abnahme der geschätzten Mindestmenge also 60 Doppelladungen, verpflichtet. Die Gesellschaft steht aber auf dem Standpunkt, daß wir zur Abnahme der Mittelmenge, also 70 Doppelladungen, verpflichtet sind. Wer hat hierbei mit seiner Anschauung recht ? Es könnte dieserhalb zur Klage kommen. Antwort: Wie durch wiederholte Aussprache in unserm Blatte erklärt wurde, ist es in deutschen kaufmännischen Kreisen Brauch, derartige Verträge so aufzufassen, daß der Käufer verpflichtet ist, die Mindestmenge zu nehmen und berechtigt ist, bis zur Höchstmenge zu fordern. Eine Verpflichtung zur Abnahme der mittleren Menge wird weder von den kauf männischen Kreisen noch von der deutschen Rechtsprechung anerkannt. Wasserzeichen in Normalpapier 12952. Frage: Lautet bei Normalpapieren die Vorschrift so, daß das Wasserzeichen in jedem Foliobogen oder in jedem Folio blatt zu erscheinen hat ? Unsere Fabrik behauptet das erstere, wir glauben aber, daß das letztere richtig ist. Antwort: Nach § 2 der amtlichen preußischen Normalien für Behördenpapiere muß das Wasserzeichen vollständig, wenn auch unterbrochen, in jedem Bogen vorhanden sein. Die Ansicht der Fabrik ist also richtig.