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Papier-Zeitun Ji] FACHBLATT für Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 5 M. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Papier- und Schreibwaren-Fabrikation und -Handel Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von Dr.-Ing. CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrat Berlin SW 11, Papierhaus, Dessauer Str. 2 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin. Fernsprecher: Berlin Amt Lützow, Nr. 787 Postscheck-Konto Berlin Nr. 2428 Preise der Anzeigen Die Petitzeile von 3 mm 50 mm (1/, Seite) Breite 50 Pf. Umschlag bis 80 Pf. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 13 „ „ „ 20 „ 26 „ „ • 30 " 62 „ „ „ 40 „ 104„„ „ 50 „ Für Annahme und freie Zu- Sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Prell Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Freien Vereinigung Deutscher Tintenfabrikanten. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges amtliches Organ der Tariigemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Nr. 95 Berlin, Donnerstag, 27. November 1913 38. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be- stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Ausland mit Postzuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 5 M. das Vierteljahr. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Belgien 1 Frank 87 Cts. Bulgarien 2 Frank 85 Cts. Dänemark 1 Krone 25 Oere Aegypten 156 Milliems Italien 2 Lire 90 Cts. Luxemburg 1 Mark 90 Pf. de« Niederlanden 95 Cents Norwegen 1 Krone 53 Oere Oesterr.-Ungarn 1 Krone 80 Heller Rumänien 3 Frank Rußland 1 Rubel Schweden 1 Kr. 55 Oere Schweis 1 Frank 90 Cts. Sei bien 2 Frank 11 Cents © und beim Deutschen Postamt In Konstantinopel 15 *| 2 Piaster in Silber Deutsche Postämter nehmen auch Bestellungen auf einen Monat (für 34 Pf.) oder auf zwei Monate (für 68 Pf.) entgegen. 1 N H R L T Paplerfabrikation und Großhandel: Verein Deutscher Holzstoff-Fabrikanten . , 3521 Nachlaß von den amerikanischen Zöllen . . 3521 Holzzellstoff 3522 Reinigung von Abwässern mit Kolloidton . , 3522 Verantwortlichkeit des Betriebsbeamten . e 3522 Pappen-Bezeicbnung . 3523 Die bleichende. Wirkung v. Chlorkalklösungen auf Zellstoff . . . . 3523 Märkte 3526 Maschinenglatt Kraftpack (Schiedspruch) . , , 3528 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Berliner Typographische Gesellschaft , , , 3531 Bogenanleger für echtes Pergament .... 3531 Zinkdruck . . 3532 Aus den Typographischen Gesellschaften , . 3532 Durchgefettete Fensterbriefumschläge . . . 3533 Lauftücher an Liniiermaschinen ..... 3533 Schrelbwaren-Handel: Deutscher Papierverein: Verein der Schreibwarenhändler für Magde burg und Umgegend 3535 Papierverein Hamburg, E. V 3535 Unverlangte Ansichtskarten an Mitglieder von B ' allerhand Vereinen 3535 Der Schreibwarenhändler als Photograph , , 3536 Vom Kunden bezahlte Reklame ..... 3536 Spiele 3537 Probenschau . e . , , 3537 Geschäfts-Nachrichten , , 3546 In Deutschland patentierte Erfindungen , . 3548 Vorlegung d. Handelsbücher in Provisionsprozessen 3550 Gewerbe-Aufsicht d. Papier-Industrie in Preußen 3552 Rücksendung d. Beilagen v. Stellenbewerbungen 3554 Briefkasten .... 3555 Eine Beilage von der Firma Oscar Krieger, Fabrik für Transport-Geräte, Dresden-Friedrichstadt Verein Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Dem Verein sind folgende weitere Firmen beigetreten: C. F. Leonhardt, Crossen (Mulde) Papierfabrik Muldenstein G. m. b. H., Muldenstein, Kreis Bitterfeld Gebr. Dietrich G. m. b. H., Merseburg Nossener Papierfabrik G. m. b. H., Nossen i. Sa. C. G. Hübler, Görsdorf b. Pockau i. Sa. Arnsdorfer Papierfabrik Heinr. Richter A.-G., Arnsdorf im Riesengebirge Gräfl. von Spee’sche Papier-, Holz- und Zellstoff-Fabriken, Alme i. Westf. J. G. Enge, Petersdorf i. Riesengeb. Papierfabrik Bruckmühl Adam & Co., Bruckmühl (Oberbayern) Papierfabrik Weltende G. r. b. H., Hirschberg i. Schl. Nachlaß von den amerikanischen Zöllen Zu Nr[84 S.[3094 New York, 8. November Der 5 prozentige Nachlaß ist anders gemeint. Nach dem Gesetz soll für Waren, die auf amerikanischen Schiffen eingeführt werden, ein Nachlaß von 5 v. H. vom Betrage des Zolles gewährt werden. Bei einem Zollsätze von 25 v. H. würde also der Nachlaß von 1,25 vom Hundert erlaubt werden, oder der Zoll auf 23,75 v. H. herab gesetzt werden. Mit anderen Worten: von je 100 Dollar Zoll werden 5 Dollar nachgelassen. (Bereits in Nr. 87 richtiggestellt. Schrift leitung.) Dfannin kostet die Papier-Zeitung für den Monat T ICI8 Dezember (8 Nummern) am Post schalter oder beim Briefträger bestellt. Die Bestimmung enthält aber einen Zusatz, der besagt, daß nichts darin so gedeutet werden soll, daß es mit irgend einem be stehenden Vertrag in Widerspruch gerät. Da ziemlich alle Staaten mit den U. S. A. Verträge haben, in denen bestimmt ist, daß ihre Schiffe genau so behandelt werden müssen wie die der Vereinigten Staaten, so bedeutet die ganze Bestimmung nichts anderes als einen 5 prozentigen Nachlaß auf alle zollpflichtigen Sendungen, die in die U. S. A. eingeführt werden. Das war nicht die Absicht des Kongresses. Die Gesetzgeber wollten die amerikanischen Reeder unterstützen, und da ihre Partei grundsätze ihnen eine Geldunterstützung verboten, wählten sie diesen Weg; da aber die hiesigen Gesetzgeber keine geschickten Juristen sind, kam etwas anderes heraus, als sie beabsichtigten. Der gegenwärtige Zustand ist sehr verworren. Das Schatz amt hat, im offenen Widerspruch zu Recht und Gesetz, die Ver fügung getroffen, daß niemandem, also auch nicht für Waren, die auf amerikanischen Schiffen hereingebracht wurden, die 5 v. H. bewilligt werden sollen. Dagegen wenden sich die Einfuhrhäuser. Um diesen die Sache möglichst schwer zu machen, griff das Schatz amt zu folgendem Kniff: Jeder Protest kostet 1 Dollar. Nach dem klaren Wortlaut des Zolltarifes kann man aber eine beliebige Anzahl von Sendungen auf einem Protest vereinigen. Nun verfügt jedoch das Schatzamt, daß der Protest nur für je eine Sendung sein darf, und daß Proteste für mehr als eine Sendung ungültig sind. Diese Frage schwebt jetzt bei den Gerichten, deren Entscheidung ungewiß ist; da aber der Anspruch auf die 5 v. H. verloren geht, falls nicht binnen 30 Tagen ein Protest eingebracht wurde, der 5 prozentige Nachlaß in vielen Fällen aber nicht so groß ist, daß die Aussicht, ihn zu erhalten, einen Dollar wert ist, so werden auf diese Weise viele Beteiligte vom Geltendmachen ihrer Ansprüche abgeschreckt.