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Papier-Zeitun •M- FACHBLATT für Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 5 M. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Papier- und Schreibwaren-Fabrikation und-Handel Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von Dr.-Ing. CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrat Berlin SW 11, Papierhaus, Dessauer Str. 2 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin. Fernsprecher: Berlin Amt Lützow, Nr. 787 Postscheck-Konto Berlin Nr. 2428 Preise der Anzeigen Die Petitzeile von 3 mm Hahn 50 mm (/ Seite) Breite 50 Pf. Umschlag bis 80 Pf. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 18 „ , 20 , , 28,, . 30 , , 52 » , , 40 , , 104 , , , 50 , Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehende» Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von io Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Freien Vereinigung Deutscher Tintenfabrikanten. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges amtliches Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Nr. 93 Berlin, Donnerstag, 20. November 1913 38. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Ausland mit Postzuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 5 M. das Vierteljahr. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Belgien 1 Frank 87 Cts. Bulgarien 2 Frank 85 Cts. Dänemark 1 Krone 25 Oere Aegypten 156 Milliems Italien 2 Lire 90 Cts. Luxemburg 1 Mark 90 Pf. den Niederlanden 95 Cents und beim Deutschen Postamt in Norwegen 1 Krone 53 Oere Oesterr. -Ungarn 1 Krone 80 Heller Rumänien 3 Frank Rußland 1 Rubel Schweden 1 Kr. 55 Oere Schweix 1 Frank 90 Cts. Sei bien 2 Frank 11 Cents Konstantinopel 15 112 Piaster in Silber Deutsche Postämter nehmen auch Bestellungen auf einen Monat (für 34 Pf.) oder auf zwei Monate (für 68 Pf.) entgegen. INHALT Papierfabrikation und Großhandel: Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker . 3445 Mindestpreise für Normalpapier ..... 3445 Normalpapier ... 3446 Lumpenpapiere und Halbstoffverarbeitung . 3447 Schweigen des Verkäufers 3447 Stopfbüchse für den Siebzylinder in Zylinder- Papiermaschinen 3448 Papiermarkt in Amerika 3448 Anfänge der Holzschleiferei in Finland . . . 3448 Märkte 8450, Etiketten (Schiedspruch) , . . 3450 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe Der Buchdrucker und die Schreibmaschine . 3453 Druckfirma auf Briefbogen 3453 Aus den Typographischen Gesellschaften . . 3454 Lauftücher der Liniiermaschinen .... 3454 Postpapiere und passende Briefdecken , , , 3455 Pappe und Konfetti aus Abfällen .... 3455 Negativentwürfe 3156 Bronzedruck-Etiketten für Wollgewebe. , , 3456 Unzüchtige Reklamekarten 3456 Schrelbwaren-Handel: Süddeutscher Papier-Verein ....... 345 Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten . . 3459 Die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe . , . 8459 Postkarten mit aufgeschriebenem Verkaufspreis 3460 Bekämpfung der Schundliteratur 3460 Katholische Professoren geg. einen Buchhändler 3460 Verkauf von Waren aus dem Schaufenster , 3460 Briefpapier 3460 Mängelrüge im Ausfuhrverkehr ...... 3474 Zolltarifentscheidungen 3474 Briefkasten .... 3476 Eine Beilage von Max Krause, Papierausstattungs-Fabrik, Berlin S 42 Geschäfts-N achrichten In Deutschland patentierte Erfindungen 3468 3472 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker Band 6 unserer Vereins-Schriften: Natronzellstoff von Dr.-Ing. Chr. Christiansen, ist dieser Tage an unsere Mitglieder kostenfrei gesandt worden. Der Vorstand Mindestpreise für Normalpapier In Hannover beschlossen am 7. November 1913 die Vertreter der überwiegenden Zahl der deutschen Normalpapierfabriken, einer Einladung des Vereins Deutscher Papierfabrikanten folgend: „In der heutigen Versammlung der Fabrikanten von Normal papieren wird davon Abstand genommen, für die Sorten Normal 4 a und 4 b einen Mindestpreis festzulegen, da es vorläufig ausgeschlossen erscheint, die bestehenden außerordentlich großen Preisunterschiede zu überbrücken. Dagegen verpflichten sich die heute vertretenen 37 Papier fabriken, für Normal 3 ä und 3 b Mindestpreise für die Zeit bis Ende 1916 mit Gültigkeit von heute Freitag den 7. November 1913 nachmittags 5 Uhr ab einzuhalten, und zwar werden diese Mindest preise festgelegt. (Es folgen nun die festgesetzten Mindestpreise.) Höhere Preise zu nehmen, ist selbstverständlich jedem Fabri kanten freigestellt. Diese Preise verstehen sich für die beschnittenen und ausgerüsteten Sorten. Es soll jedem Fabrikanten freistehen, für unbeschnittene, plano zu liefernde Formate die vorstehenden Preise um 2 PI. das Kilo zu ermäßigen, doch sind in diesem Falle die Riesgewichte für das unbeschnittene Papier in Ansatz zu bringen. Diese Preise verstehen sich frachtfrei Bahnstation des Auftrag gebers oder frachtfrei solcher Stationen, die der Fabrik näher gelegen sind. Nach Bahnstationen mit höheren Frachtsätzen ist die ver legte Mehrfracht in Rechnung zu stellen. Die Zahlungsbedingungen sind diejenigen des Vereins Deutscher Papierfabrikanten, nämlich: Ziel 3 Monate ohne Abzug oder bei verlustfreier Kasse innerhalb 30 Tagen vom Tage der Rechnung mit 2 v. H. Skontoabzug. Umsatzprämien dürfen auf Normalpapiere 1 bis 3 b nicht gewährt werden. Bei direkt an die Behörden zu liefern den Papieren darf Skonto nicht abgezogen werden. Normal 3 a und 3 b darf auf 2. Wahl nicht sortiert werden, jedenfalls ist die Mitlieferung von 2. Wahl oder Ausschuß gegen einen Preisnachlaß ausgeschlossen. Die Lieferung von ausgefallenen Anfertigungen, sog. Partien, ist gleichfalls ausgeschlossen. Für jede einzelne Zuwiderhandlung gegen das heutige Abkommen ist eine Konventionalstrafe von 3000 M. (Dreitausend) festgesetzt. Darüber, ob diese Konventionalstrafe verwirkt ist, entscheidet ein aus fünf Personen bestehendes Schiedsgericht. (Das Schieds gericht setzt sich zusammen, aus nachstehend genannten Herren: Castorf, Ebart, Sauter, Drewsen und Halbrock.) Die Beisitzer des Schiedsgerichts wurden sofort gewählt. Laufende Schlüsse bleiben von diesem Abkommen selbst verständlich unberührt; dagegen sind Angebote zu niedrigeren als den heute festgesetzten Mindestpreisen, die noch nicht zu einem Abschluß geführt haben, sofort zurückzuziehen. Noch laufende Schlüsse zu niederen Preisen sind binnen einer Woche dem Geschäftsführer des Vereins Deutscher Papierfabrikanten auch bezüglich der Dauer der Lieferungsverpflichtung bekannt zugeben. Dieses Abkommen darf nicht durch Entgegenkommen für andere Papiersorten umgangen werden. Ferner werden Mindestpreise unter den gleichen Bedingungen für Normal 2 b gelb, Normal 2 b weiß, Normal 2 a und Normal 1, alle beschnitten und unbeschnitten festgelegt.“ (Wochenbi. f. Papierfabr.)