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Nachfrist bei kolorierten Ansichtskarten 12934. Frage: Wie lang ist die gesetzlich vorgeschriebene Nachlieferungsfrist bei Aufträgen in kolorierten Ansichtspostkarten ? Kann auf Grund der beigefügten Schreiben die Annahme der Lieferung verweigert werden ? • Antwort: Nach dem uns übersandten Briefwechsel wurden Probefärbungen erst 10 Monate nach der Bestellung gesandt. Der Besteller schrieb dann, er könne die Karten nach diesen Färbungen nur übernehmen, wenn sie innerhalb einer von ihm eingeräumten 14 tägigen Nachfrist geliefert würden. Diese Nach frist lehnt der Verfertiger als zu kurz ab. Eine gesetzlich vor geschriebene Nachlieferungsfrist gibt es nicht, vielmehr muß die Angemessenheit der Frist jeweilig nach den besonderen Umständen des Falles beurteilt werden. Das Handkolorieren von Ansichtskarten erfordert verhältnismäßig viel Zeit. Wir empfehlen deshalb dem Fragesteller, die Nachfrist um ein paar Wochen zu verlängern. Papier, das zu Staub zerfällt 12935. Frage : Wie kann man zähes und geschmeidiges Papier, das zum Pressen benutzt wird, nach diesem Arbeitsprozeß so spröde bekommen, daß es sich bei starkem Luftdruck ganz leicht in un zählige Atome auflöst ? Antwort: Wir kennen kein Verfahren, welches dem Papier die gewünschte Beschaffenheit verleiht. Bleistiftstriche wegwischen 12936. Frage: Wir suchen ein Präparat, welches von Zelluloid Bleistiftstriche bei einmaligem Drüberstreichen mit einem Schwamm oder Filz, welche mit dem Präparat befeuchtet sein müssen, mit einemmal fortnimmt. Oder ist Ihnen außer Zelluloid ein Material bekannt, von welchem Bleistiftstriche ohne weiteres entfernt werden können ? Antwort: Bleistiftstriche haften auf Zelluloid nur, wenn dieses auf gerauht ist. An der rauhen Fläche kleben die feinen Graphitschuppen, aus denen die Bleistiftstriche bestehen, recht fest, und da Graphit in allen bekannten Lösungsmitteln un löslich ist, erscheint es unmöglich, die Bleistiftstriche von der aufgerauhten Zelluloidfläche mit einmaligem Wischen fort zunehmen. Die Graphitteilchen können vielmehr nur durch mehrmaliges Reiben mit dem feuchten Lappen durch mechanische Einwirkung entfernt werden. Dasselbe ist der Fall, wenn Blei stiftstriche von einer anderen rauhen Fläche, z. B. von Papier oder einer rauhen Glasplatte, entfernt werden sollen. Kaufmann ? 12937. Frage: Ist der junge Mann einer Pappen- und Karton fabrik, dem das Führen des Kommissionsbuches, die Expedition sowie die damit verbundene Korrespondenz obliegt, berechtigt den Kaufmannstitel zu führen ? Er besitzt weder von der ein fachen noch doppelten Buchführung Kenntnisse. Antwort: Der junge Mann, der die oben angegebenen Arbeiten verrichtet, ist Handlungsgehilfe im Sinne des Handels gesetzes und kann sich mit demselben Recht wie jeder andere Handlungsgehilfe Kaufmann nennen. Allerdings versteht man nach dem Handelsgesetzbuch unter Kaufleuten nur die Inhaber oder Teilhaber kaufmännischer Betriebe. . Kündigung des Werkmeisters 12938. Frage: Wir haben einen Meister auf 3 Jahre ange nommen. Er hat seit etwa % Jahr ständig Reibereien mit dem Obermeister und behauptet heute, dadurch herzkrank geworden zu sein. Wir möchten diesen Meister gern entlassen, da wir be fürchten, daß er jetzt eine lange Zeit zur Pflege brauchen wird. Wir wollen den Wochenlohn jedoch nicht für so ungewiß lange Zeit zahlen; sondern reine Bahn machen, da unserer Erfahrung nach der Meister schikaniert und seine Herzkrankheit nur etwas Ner vosität sein soll. Antwort: Nach § 133b der Gewerbeordnung kann der Dienstgeber vor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist die Aufhebung des Dienst verhältnisses verlangen, wenn ein wichtiger, nach den Umständen die Aufhebung rechtfertigender Grund vorliegt. Unter den sechs Beispielen, die im Gesetz als wichtige Gründe angeführt sind, befindet sich auch folgendes: „wenn sie (d. h. die Dienstnehmer) durch anhaltende Krankheit oder Abwesenheit an der Verrichtung ihrer Dienste verhindert werden.” Wenn also der Meister an haltend kränklich und dadurch an der Verrichtung seiner Dienste gehindert ist, so daß auf baldige Heilung nicht gerechnet werden kann (was zweckmäßig von einem Arzt festgestellt wird), so kann er ohne Kündigung entlassen werden. Da aber diese Fest stellung schwierig ist und angefochten werden kann, so empfiehlt sich freundliche Auseinandersetzung. Berufsgenossenschaft 12939. Frage: Meine Buchbinderei, in welcher außer mir nur 2 Lehrlinge und ein Bote beschäftigt sind, hat Kraftbetrieb, 1 PS elektrischen Motor, zum Antrieb einer Schneid- und Heft maschine, welche jedoch nur stundenweise gebraucht und fast immer nur von mir selbst bedient werden. Bin ich bei diesem kleinen Be trieb gezwungen, der Papierberufsgenossenschaft anzugehören? Welches Gesetz gibt über den Zugehörigkeitszwang zu einer Berufs genossenschaft Aufschluß? Kann der Jahresbeitrag im Zwangs-, wege eingefordert werden ? Antwort: Nach § 1 des Gewerbe-Unfallversicherungs gesetzes sind alle in Fabriken beschäftigten Arbeiter und Betriebs beamte gegen Betriebsunfälle zu versichern. Ferner sind einige Handwerke in diesem Paragraphen angeführt, die versicherungs pflichtig sind. Die Buchbinderei befindet sich unter diesen Handwerken nicht. Der Betrieb des Fragestellers ist offenbar nicht fabrik-, sondern handwerkmäßig, nach § 2 des genannten Gesetzes gelten jedoch den Fabriken alle Betriebe gleich, für welche durch elementare Kraft bewegte Triebwerke nicht bloß vorüber gehend zur Anwendung kommen. Ob die Beschäftigung der elektrisch angetriebenen Maschinen des Fragestellers als vorüber gehend im Sinne dieses Paragraphen angesehen werden kann, läßt sich nach obigen Angaben nicht feststellen. Wenn jedoch nur der Besitzer der Buchbinderei die Maschinen bedient, so fällt die Pflicht, den Betrieb einer Berufsgenossenschaft anzu gliedern, fort, denn das Gesetz zwingt nur zur Versicherung der Arbeiter und Betriebsbeamten, nicht aber der Geschäfts inhaber. Wenn die Unfallversicherungspflicht feststeht, kann die Berufsgenossenschaft den Jahresbeitrag zwangsweise eintreiben. Papier der Postscheck-Zahlkarten 12940. Frage: Darf die Privat-Papierindustrie die blauen Zahlkartenvordrucke des Postscheck-Verkehrs herstellen und welches qm-Gewicht hat das Papier der Postvordrucke ? Antwort: Nach § 3 der Postscheckordnung vom 6. November 1908 dürfen zu Zahlkarten nur Vordrucke benutzt werden, die von der Reichs-Postverwaltung hergestellt sind. Aenderung dieser Vorschrift ist auch im Entwurf zum Postscheckgesetz nicht in Aussicht genommen. Eine Vorschrift für die Schwere des von der Reichsdruckerei für die Zahlkartenvordrucke ver wendeten Papiers ist nicht bekannt. D. Festigkeit von Holzpappe 12941. Frage: Wir bestellten bei einer Maschinenpappen fabrik eine Anfertigung weißer Holzpappen in der Festigkeit des beiliegenden Musters I, welche von der Fabrik zugesagt wurde. Die. Lieferung ist nach dem beiliegenden Muster II ausgefallen, besitzt also weit geringeren Festigkeitsgrad, ünd die Sendung mußte infolgedessen zur Verfügung gestellt werden. Die Fabrik behauptet die Festigkeit erreicht zu haben und lehnt die Verfügungstellung ab, so daß es wegen dieser Angelegenheit wohl zur Klage kommen wird. Vorher bitten wir Sie um Ihre Meinung. Antwort: Die maßgebende Festigkeitseigenschaft einer Pappe ist ihrer Beanspruchung entsprechend die Falzfähigkeit. Das Bestellmuster läßt sich wiederholt umbiegen ohne zu brechen oder an der Falzstelle rissig zu werden. Das Liefermuster da gegen bricht beim einmaligen Biegen, und beim zweiten Male Umbiegen geht das umgebogene Stück ab. Dieser große Unter schied zwischen beiden Papiersorten hat seine Ursache darin, daß das Bestellmuster aus feinem, sogen, „schmierigem”, das Liefermuster dagegen aus grobem, „röschem” Holzschliff besteht. Nachbildung eines Bierglasuntersetzers 12942. Frage: Anbei übersende ich Ihnen 2 Bierglasuntersetzer Klischee Nr. 1 wurde nach einem von mir gegebenen Motiv an gefertigt. Klischee Nr. 2 ist die Nachbildung von einer Konkurrenz firma. Wie kann ich mich gegen derartige Nachbildung schützen ? Antwort: Auf dem vom Fragesteller auf den Markt ge brachten Bierglasuntersetzer befindet sich eine Abbildung, die ungefähr 2/3 der Fläche einnimmt und einen Bauernjungen sowie ein Dirndl zeigt, die über einem hochstehenden Faß mit Bierkrügen anstoßen. Dieses Bild ist bis auf unwesentliche Einzelheiten vom Mitbewerber des Fragestellers nachgebildet worden. Das Bild ist ein Werk der bildenden Kunst im Sinne des Kunstschutzgesetzes, und infolgedessen ist seine Nach bildung verboten. Fragesteller kann vom Mitbewerber Einstellung des Vertriebes solcher Bieruntersetzer und Vernichtung der Bestände der Nachbildungen sowie der Druckstöcke, die zu der Herstellung gedient haben, sowie angemessenen Schaden ersatz fordern und diese Forderung nötigenfalls einklagen. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SW 11, erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben. Berlin SW 68, Zimmerstraße 29