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3234 PAPIER-ZEITUNG Nr. 87/1913 Das Papier- und Druckgewerbe im neuen amerikanischen Zolltarif (Nach der Uebersetzung des Reichsamts des Innern) Nr. 320. Futterpappe für Schiffe., Ganzzeugpappe in Rollen, nicht geglättet, Dachpappe, gewöhnliche Pappe für Papierschachteln nicht gestrichen, mit Leinwand bezogen, gebosselt, bedruckt oder in irgendeiner Weise verziert, auch nicht in Formen für Schachteln oder andere Gegenstände zugeschnitten 5 v. H. vom Wert Nr. 321 Filtriermasse oder Filtriermaterial, ganz oder teilweise aus Holzmasse, Holzmehl, Baumwolle oder anderer Pflanzenfaser 20 v. H. vom Wert Nr. 322. Druckpapier (anderes als das handelsüblich als hand- oder mechanisch geschöpftes Papier (Büttenpapier), japanisches Papier und Nachahmung des letzteren, ohne Rücksicht auf die Bezeichnung hierfür, bekannte), ungeleimt, geleimt, zum Druck von Büchern und Zeitungen verwendbar, aber nicht für Um schläge oder Einbandzwecke, in diesem Abschnitt nicht besonders vorgesehen, im Werte von mehr als 2% Cent für das Pfund 12 v. H. vom Wert Wenn indes ein Land, eine Besitzung, eine Provinz oder andere politische Unterabteilung einen Ausfuhrzoll, eine Ausfuhr-Ge nehmigungsgebühr oder eine andere Abgabe irgendwelcher Art (gleichviel ob in Form einer Zuschlagsabgabe oder Genehmigungs gebühr oder sonstwie) auf Druckpapier, Holzmasse oder Holz zur Ver wendung bei der Herstellung von Holzmasse legen sollte, so soll auf Druckpapier im Werte von mehr als 2% Cent das Pfund bei un mittelbarer oder mittelbarer Einfuhr aus einem solchen Lande, einer solchen Besitzung usw. ein Zuschlagszoll gelegt werden im Be trage der höchsten Ausfuhrabgabe, wie solche von dem ge nannten Lande usw. gelegt ist entweder auf Druckpapier oder auf Holzmasse oder auf Holz zur Herstellung von Holzmasse, wie zur Fabrikation solchen Druckpapiers benötigt wird. Nr. 323. Papier, gewöhnlich als Kopierpapier bekannt, Stereo typierpapier, 'Löschpapier, Seidenpapier, „Pottery Paper“ (Papier zum Umdrucken von Zeichnungen auf Steingut), Briefkopierbücher, ganz oder teilweise fertig, Kreppapier und Filtrierpapier sowie Waren, aus einem der vorgenannten Papiere hergestellt oder bei denen solches Papier dem Werte nach den Hauptbestandteil bildet 30 v. H. vom Wert Nr. 324. Papier, ganz oder teilweise mit Metallfolie oder mit Gelatine oder Wollpulver überzogen, Papier, mit weiß gestrichener Oberfläche oder solchen Oberflächen, fertige Kalenderkarten, hand getauchtes Marmorierpapier, Pergamentpapier und lithographisches, nicht bedrucktes Abziehpapier 25 v. H. vom Wert Papier mit gestrichener Oberfläche oder gestrichenen Oberflächen zum Ueberziehen von Schachteln, nicht besonders vorgesehen, auch gebosselt oder bedruckt, aber nicht auf lithographischem Wege 40 v. H. vom Wert Alles andere Papier mit gestrichener Oberfläche oder gestrichenen Oberflächen, in diesem Abschnitt nicht besonders vorgesehen; ungestrichenes Papier, gummiert, oder bei welchem die Oberfläche oder die Oberflächen ganz oder teilweise verziert oder mit Zeich nungen, Phantasiegebilden, Musterungen oder Schriftzeichen versehen sind, die in der Masse oder anderweit, aber nicht auf lithographi schem Wege hergestellt sind, mit Leinwand gefüttertes oder ver stärktes Papier, ferner fettdichtes und nachgeahmtes Pergamentpapier, das übermäßig satiniert und ganz oder teilweise durchscheinend gemacht ist, unter welchem Namen auch bekannt, alle sonstigen fettdichten und nachgeahmten Pergamentpapiere, in diesem Ab schnitt nicht besonders vorgesehen, unter welchem Namen auch bekannt, Tüten, Umschläge sowie alle anderen Gegenstände, ganz oder dem Hauptwert nach aus einer der vorstehenden Papiersorten bestehend, in diesem Abschnitt nicht besonders vorgesehen, ferner alle Schachteln aus Papier oder Papiermache oder Holz, überzogen mit einer der vorstehenden Papiersorten oder überzogen oder aus gefüttert mit Baumwolle oder anderer Pflanzenfaser 35 v. H. vom Wert Albuminiertes oder lichtempfindlich gemachtes oder mit einem sonstigen Ueberzuge für photographische Zwecke versehenes Papier 25 v. H. vom Wert Einfaches basisches Papier zum Albuminieren, Lichtempfind lichmachen, Ueberziehen mit Baryt oder für photographische Zwecke oder für Lichtpausverfahren . . 15 v. H. vom Wert Nr. 325. Bilder, Kalender, Karten, Büchelchen (booklets), Etiketten, Marken (flaps), Zigarrenbänder, Ankündigungstafeln und andere ganz oder dem Hauptwert nach aus Papier bestehende Gegenstände, das ganz oder teilweise auf lithographischem Wege von Stein, Gelatine, Metall oder anderem Material abgezogen ist (ausschl. Schachteln, Ansichten amerikanischer Landschaften oder Gegenstände, und Musikalien und Abbildungen als Zubehör von regel mäßig erscheinenden Heften oder Zeitungen oder von gebundenen oder ungebundenen Büchern, wenn sie mit diesen eingehen, in diesem Abschnitt nicht besonders vorgesehen) sollen folgenden Zollsätzen unterliegen: Etiketten und Marken, in weniger als 8 Farben gedruckt (wobei Bronzedruck als zwei Farben zu rechnen ist), aber nicht ganz oder teilweise in Metallblatt gedruckt . . 15 Cent das Pfund Zigarrenbänder von derselben Farbenzahl sowie Druckart 20 Cent das Pfund Etiketten und Marken, in 8 oder mehr Farben gedruckt (wobei Bronzedruck als 2 Farben zu rechnen ist), aber nicht ganz oder teilweise in Metallblatt 20 Cent das Pfund Zigarrenbänder von derselben Farbenzahl sowie Druckart 25 Cent das Pfund Etiketten und Marken, ganz oder teilweise in Metallblatt gedruckt 35 Cent das Pfund Zigarrenbänder, ganz oder teilweise in Metallblatt 40 Cent das Pfund Büchelchen (booklets) 7 Cent das Pfund Alle andere Waren * Nicht mehr als 8/1000 Zoll stark . ... 15 Cent das Pfund Ueber 8/1000, aber nicht über 20/1000 Zoll stark, weniger als 35 Geviertzoll Schnittfläche 5 Cent das Pfund Von 35 Geviertzoll Schnittfläche und darüber 7 Cent das Pfund Ueber 20/1000 Zoll stark 5 Cent das Pfund Bei den hier vorstehend aufgeführten Gegenständen soll als Stärke, wonach der anzuwendende Zollsatz zu bestimmen ist, die jenige angenommen werden, die an dem dünnsten lithographierten Material im Gegenstände gefunden wird; indes soll im Sinne dieses Paragraphen als Stärke für auf Papier, Pappe oder anderen Stoff aufgezogene Lithographien die Gesamtstärke der Lithographie und der Unterlage gerechnet werden, auf welche sie aufgezogen ist. Bücher aus Papier oder anderem Material, für Kinder, ganz oder teilweise in Steindruck, im Gewicht von nicht mehr als 24 Unzen das Stück 4 Cent das Pfund Mode-Magazine oder -Zeitschriften, ganz oder teilweise in Stein druck oder durch Handarbeit verziert 6 Cent das Pfund Büchelchen, ganz oder dem Hauptwert nach aus Papier, ganz oder zum Teil mit der Hand oder durch Aufspritzen (spraying) verziert, auch lithographiert 10 Cent das Pfund Abziehbilder in keramischen Farben, im Gewicht bis zu 100 Pfund für 1000 Blatt auf der Grundlage von 20x30 Zoll Ausmaß 60 Cent das Pfund Alle anderen Abziehbilder, mit Ausnahme der als Spielzeug die nenden 15 Cent das Pfund Nr. 326. Schreib-, Brief-, Billett-, Zeichen-, Büttenpapier und solches, das handelsüblich als Büttenpapier und Maschinenbütten papier bekannt ist, japanisches Papier und Nachahmungen davon, unter welchem Namen auch bekannt, ferner Papier für Geschäfts bücher, Schuldverschreibungen, Urkunden, für Schreibtafeln, Schreib maschinenpapier sowie das unter dem Namen „Onionskin" vor kommende Papier und seine Nachahmungen, geglättet oder nicht, gleichviel ob solches Papier liniiert, mit Rand versehen, erhaben gepreßt, bedruckt, mit Leinwand überzogen oder in irgend einer anderen Art verziert ist oder nicht 25 v. H. vom Wert Nr. 327. Briefumschläge aus Papier, gefaltet oder flach, in diesem Abschnitt nicht besonders vorgesehen 15 v. H. vom Wert Nr. 328. Jacquardmuster auf liniiertem Papier oder auf Jacquardkarten geschnitten, sowie Teile von solchen Mustern, Karton oder Bristolkarton, Preßpappe oder Preßpapier, Papier tapeten mit Papierrückseite oder ganz oder dem Hauptwert nach aus Papier, und Packpapier, in diesem Abschnitt nicht be sonders vorgesehen 25 v. H. vom Wert Nr. 329. Bücher aller Art, gebunden oder nicht, einschließ lich unbeschriebener Bücher, Schreibtafelbücher und Flugschriften, Stiche, Photographien, Radierungen, Land- und Seekarten, Musikalien in Büchern oder in Blättern, sowie Drucksachen, alle diese und .in diesem Abschnitt nicht besonders vorgesehen 15 v. H. vom Wert Ansichten von Landschaften, Gegenden, Gebäuden, Plätzen oder Ortschaften in den Vereinigten Staaten auf Pappe oder Papier: in der Stärke nicht dünner als 8/1000 Zoll, ohne Rücksicht auf das Druck- oder Herstellungsverfahren, mit Einschluß solcher, die ganz oder zum Teil im lithographischen oder Photogelatine verfahren hergestellt sind (mit Ausnahme von Geschäftskarten (show cards), gebunden oder ungebunden oder in irgendeiner anderen Form 20 Cent das Pfund dünner als 8/1000 Zoll für 1000 Stück .... 2 Dollar Nr. 330. Alben für Photographien, Autogramme, Ausschnitte, Postkarten und Postwertzeichen, ganz oder zum Teil fertig 25 v. H. vom Wert Nr. 331. Spielkarten 60 v. H. vom Wert Nr. 332. Papier oder Pappe, zu Bildern oder Figuren wie An fangsbuchstaben, Monogramme, Spitzen, Kanten oder zu anderen Formen geschnitten, geprägt oder gepreßt, sowie alle Postkarten, mit Ausschluß amerikanischer Ansichten,schlicht, verziert, gebosselt oder bedruckt, außer auf lithographischem Wege, und alles Papier sowie alle Papierwaren oder solche Waren, deren Haupt bestandteil dem Werte nach Papier bildet, in diesem Ab schnitt nicht besonders vorgesehen 25 v. H. vom Wert Freiliste Nr. 426. Bücher und Flugschriften, ganz oder hauptsächlich in anderen Sprachen als der englischen gedruckt; ferner Bücher und Musikalien in erhabener Schrift zum ausschließlichen Gebrauch für Blinde, und alle Lehrbücher zum Gebrauch in Schulen und anderen Unterrichtsanstalten; Blindentafeln (braille tablets), cubarithmes, besondere Apparate und Gegenstände für den Blinden unterricht, einschließlich Vorrichtungen, Maschinen, Pressen und