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Werbemarken Der Vorstand es Schutzvereins für die Postkarten-Industrie (Landesverband Bayern) in München schreibt uns: Tausende von Postkarten- und Schreibwarenhandlungen weigern sich, den neuesten Zugartikel, die Reklame- und Siegelmarke, auf zunehmen und zu führen. Man sträubt sich gegen die Neuheit, entweder weil sie viel Arbeit macht, oder weil man ihrem Nutzen nicht traut. Und doch können diese Bequemen und Mißtrauischen sehen, daß sich jetzt schon Tausende von Firmen, die sich den neuesten Sammelsport flink zu Nutzen machten, damit eine ansehn liche Einnahmequelle eröffneten. Es nützt nichts, daß man gegen Neuerungen die Augen schließt und die Ohren verstopft: Wer nicht rechtzeitig mittut, der wird bald genug sehen und hören müssen, daß er eine günstige Gelegenheit versäumt" hat und unwiederbringlich ins Hintertreffen geraten ist. Wir können den Postkartenhändlern nur raten, daß sie sich der neuen Ware mit Aufmerksamkeit widmen. So klein sie scheint, bei verständiger Pflege lohnt sie sich mehr als viele großen. Unverlangte Ansichtskarten an Mitglieder kaufmännischer Vereine Wie wir aus einer uns zugesandten Anzeige in der Zeitschrift des kaufmännischen Vereins Frankfurt a. M. ersehen, hat dieser Verein mit der Firma Rehn & Lintzen in Kassel einen Vertrag geschlossen, wonach diese Firma an sämtliche Mitglieder des genannten Vereins 100 Stück Künstler-Postkarten unverlangt sendet. Diese Karten kosten 3 M. 50 Pf., und der Verein fordert in der Anzeige seine Mitglieder auf, von diesen Karten so viel zu nehmen, wie sie zu behalten wünschen, und den Rest zurück zusenden. Einen Teil des Gewinnes gibt die Firma R. & L. dem Verein ab. Schreibwarenhändler haben sich bereits in unserm Blatt, darüber beschwert, daß kaufmännische Vereine dazu beitragen, in der erwähnten Weise den Absatz der Schreibwarenhändler, welche auch Mitglieder der kaufmännischen Vereine beschäftigen, zu schädigen. Es wurde seinerzeit ausgeführt, daß die Händler sich dagegen wehren können, indem sie von Postkartenlieferern, welche der Firma R & L. derartige Karten liefern, nicht kaufen. Russischer Zoll auf Bromsilber-Karten Wir übersenden Ihnen beifolgend einige unserer Bromsilber karten schwarz, braun und übermalt. Wie hoch ist der Zoll für je 100 kg nach Rußland? Postkarten-Verlag Der russische Zoll auf Postkarten jeder Art beträgt, wie aus dem in unserem Verlag erschienenen Zollhandbuch für die Papier industrie hervorgeht, nach Nr. 178 I D vertragsmäßig 12 Rubel für das Pud, 1 Pud ist gleich 16,4 kg. Diese Angaben genügen jedoch nicht, um Geschäfte nach Rußland zu machen, man muß auch wissen, was in dem erwähnten Buch über den russichen Handelsvertrag, die deutschen Konsulate in Rußland, die Schlich tung von Zollstreitigkeiten, die Behandlung der Muster und Hand lungsreisenden, die Ursprungszeugnisse, die Deklaration und . verschiedene andere Dinge angegeben ist. Deshalb empfehlen wir dem Fragesteller, das genannte Buch, welches gebunden zur zeit nur 3 M. kostet (ursprünglich 6 M.) anzuschaffen. Kopierpapier für Kopiermaschinen Ich lieferte zum Kopieren mit der Kopiermaschine beifolgendes Kopierpapier 1, meine Kunden behaupten jedoch, daß die Kopien sehr oft, allerdings nicht immer, überlöschen, während dies bei dem Kopierpapier 2 nie der Fall sein soll. Ich habe meinem Kunden erklärt: wenn die Ursache der schlechten Kopien in der Papier qualität läge, müßten sämtliche Kopien überlöschen. Er behauptet aber, daß sich vereinzelt unreine Stellen im Papier befinden können, wodurch das Ueberlöschen beim Kopieren hervorgerufen wird. Ich bitte Sie, mich wissen zu lassen 1. Ob Papier 1 geringer ist als 2. 2. Welche Sorte sich besser zum Kopieren eignet. 3. Ob meine Ansicht richtig ist, daß sämtliche Kopien über löschen müßten, wenn das Papier die Ursache ist. 4. Ob durch einzelne unreine Stellen schlechtes Kopieren hervor gerufen werden kann. Es sollen nicht nur einzelne Worte über löscht sein, sondern ganze Karten und Briefe. M. Die zwei vorgelegten Kopierpapiere wurden nach ver schiedenen Richtungen hin untersucht. Danach sind die Papiere I und II ziemlich gleichwertig, und ihre Zusammensetzung nur sehr gering verschieden, jedoch besteht ein nicht unwesent licher Unterschied in der Mahlung des Stoffes beider Sorten und im Leimungsgrade. Der Stoff von I ist viel schmieriger gemahlen, mithin das daraus gefertigte Papier auch viel glasiger und durchscheinender als II, außerdem besitzt Istärkere Leimung, die dadurch erzielt wurde, daß man zum Stoff etwas mehr Leim als bei II hinzugab und daß der Stoff von I infolge erhöhter Schmierigkeit an und für sich dichter und geschlossener aus fiel. Dem entsprechend besitzt II größere Saughöhe als I, trotz dem kann das Kopierpapier I nicht als geringwertiger betrachtet werden. Kopierversuche wurden für beide Sorten mit drei ver schiedenen Tinten und je einmal mit wenig, mit normaler und mit starker Feuchtigkeit vorgenommen. Bei keinem der Ver suche (außer bei starker Feuchtigkeit) wurde ein Uebelstand festgestellt. Allerdings überlöschte I bei starker Feuchtung stellenweise und zeigte verschmierte Stellen, diese rühren aber daher, daß das Feuchten des Blattes nicht ganz gleichmäßig geschah, und das Aufnehmen der überschüssigen Nässe mittels Löschkartons ungleich erfolgte. Muster II überlöschte hierbei allerdings nicht, weil es poröser, saugfähiger und mithin auch wasseraufnahmefähiger ist. Wenn die Ursache des Ueberlöschens am Papier allein liegt, muß das ganze Papier überlöschen, wenn zu naß kopiert wird. Das Papier trägt mithin nur einen Teil der Schuld am Ueberlöschen, weil es etwas zu stark geleimt ist, an jenen zu nassen Stellen wird dann die Tinte anstatt rasch in das Kopierpapier einzuziehen verschwemmt. Bei normalem Feuchten und gleichmäßigem Feuchthalten des Papiers arbeiten beide Sorten gleich gut, die Kopien sind scharf, genügend tiefdunkel und sehr gut leserlich, ohne auch nur im geringsten überlöscht zu sein. Durch einzelne unreine Stellen im Papier kann Ueberlöschen allerdings stattfinden, dies sind aber ganz seltene Fälle. Wenn z. B. ein Papier größere Knoten im Stoff, oder sogen, verdrückte Stellen zeigt, kann an solchen die Schrift auslaufen, aber beim Sortieren werden solche fehlerhaften Bogen entfernt und können höchstens vereinzelt im guten Papier einmal auftauchen. F. G. [Detailhandels-Berufsgenossenschaft; " Anfang November dieses Jahres werden die ersten Wahlen der Delegierten und des Vorstandes der neuen Detailhandels-Berufs genossenschaft stattfinden. Der jetzige Vorstand ist nur ein provi sorischer. Da zu der Detailhandels-Berufsgenossenschaft auch Waren häuser, Konsumvereine und die großen Spezialgeschäfte gehören, die durchweg eine große Anzahl von Angestellten beschäftigen und deshalb ein größeres Stimmrecht ausüben können, so ist es die drin gende Pflicht aller Detaillisten, die einen versicherungspflichtigen Betrieb haben, von ihrem Wahlrecht unter allen Umständen Gebrauch zu machen. Wir werden den Tag für die Wahlen noch rechtzeitig bekanntgeben. Weil in der Regel der 1. Oktober in den Detailgeschäften große Veränderungen mit sich bringt, viel neue Betriebe errichtet Werden usw., so machen wir erneut darauf aufmerksam, daß die Anmeldung eines versicherungspflichtigen Kleinhandelsbetriebes, sofern solcher noch nicht angemeldet und auch bei der Lagereiberufsgenossenschaft bisher noch nicht versichert war, schleunigst bei dem Versicherungs amt der Gemeinde auf einem Anmeldeformular in zweifacher Aus fertigung erfolgen muß. Versicherungspflichtige Betriebe sind solche, in welchen die Tätigkeit der von dem Unternehmer beschäftigten Personen im ganzen jährlich 300 volle Arbeitstage ergibt. Dabei wird die Tätigkeit der gewerblichen Angestellten, wie Laufburschen, Hausdiener, Kutscher, Packer usw. voll, die Tätigkeit der kaufmännischen Angestellten (Lehrlinge, Gehilfen), nur zur Hälfte angerechnet. Es ist also z. B. ein Betrieb versicherungspflichtig, in welchem nur ein Laufbursche oder ein Hausdiener usw. an 300 Tagen im Jahre oder in welchem zwei kaufmännische Angestellte an 300 Tagen im Jahre beschäftigt werden, oder in welchem vielleicht ein Laufbursche oder Hausdiener usw. nur 100 Tage und kaufmännische Angestellte zusammen 400 Tage beschäftigt werden. Im letzteren Falle werden