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3102 Nr. 84/1913 PAPIER-ZEITUNG Briefpapier mit Druck 1244. Schiedspruch Schiedsprche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Wir sind mit der hiesigen Buchdruckerei X übereingekommen, uns Ihrem Schiedspruch in folgender Angelegenheit zu unterwerfen: Die. Druckerei erbot sich am 15. September, 10 000 zweifarbige Briefbogen unter Verwendung des beiliegenden Papiers Nr. 1 zum Preise von 75 M. zu liefern. Sie erhielt das Ihnen von der Druckerei inzwischen zugestellte Galvano und lieferte uns die Korrektur- Abzüge mit gleichzeitigem Farben-Andruck Nrn. 2 a und 2 b. Am nächsten Tage sandte die Firma einen Revisionsabzug Nr. 3, und wir telephonierten ihr darauf sofort, alles gehe in Ordnung, nur müsse das Grau die Farbe wie die Korrektur (2 b) haben. In der Auflage ist der weitaus größte Teil so ausgefallen (4 a), daß von dem Vogel, der ein Buch in den Fängen hält, die Feinheiten nicht mehr zu sehen sind, das Klischee vielmehr als ein Klex erscheint. Dazu kommt, daß ein beträchtlicher Teil der Auflage im Papier (4 b) dunkle, schwarze und transparente Flecke aufweist. Weil wir dieses- Papier nicht für mustergetreu (erste Wahl) sondern für sogenanntes Retire halten und da die verklexte Ausführung des Druckes uns nicht genügte, zumal wir auf dem in Händen der Druckerei be findlichen Korrekturbogen unter Einrahmung des Klischeeabdrucks mit roter Tinte aufgeschrieben hatten „sauber einrichten", so be schwerten wir uns bei der Druckerei, anfragend, ob sie uns neue Bogen drucken oder einen Nachlaß auf den schlechten Druck ein zuräumen bereit sei. Die Druckerei behauptet uns gegenüber, daß das Papier nicht besser zu liefern und mit dem von uns gelieferten Klischee auf dem gewählten Papier kein besserer Druck zu erzielen sei, auch hätten wir den uns auf unsere telephonische Weisung wegen der Farbe vorgelegten Maschinenbogen anerkannt und dadurch die Aus führung in der verklexten Manier gutgeheißen. Wir meinen aber, daß dieser letzte Maschinenbogen nach dem Vorhergegangenen nur die Farbe betraf, und das ist auch ausdrücklich auf diesem Bogen bestätigt worden. Wir glauben, daß wir, nachdem wir den Revisionsbogen bis auf die Farbe genehmigt hatten, keine Ver anlassung hatten, den letzten Farbenabzug nochmals auf seine drucktechnischen Sauberkeiten zu prüfen. Für uns ist durch die in der Regel doch schlechteren Korrektur-Abzüge der Beweis er bracht, daß die Auflage mindestens so sauber gedruckt werden konnte wie die Korrektur-Abzüge, und daß andernfalls, wenn die Firma auf guten Ruf hielt, sie verpflichtet gewesen wäre, uns vorher aufmerksam zu machen, daß die Auflage nicht so gedruckt werden kann wie die von uns durch Abklatsch des Galvanos auf dem Stempelkissen hergestellte Vorlage. Haben Sie die Güte zu entscheiden, ob unser Anspruch auf kostenfreie Ersatzlieferung begründet ist, oder in welcher Höhe ein Nachlaß auf die Forderung der Druckerei angebracht erscheint. Schreibwaren-Fabrik Y * * * Wir haben der Schreibwarenfabrik Y 10 000 Briefbogen auf dreierlei Papieren angeboten, ohne das darauf befindliche Adler- Klischee vorher zu kennen. Unter diesen drei Papieren befand sich auch ein glattes Papier. Die Firma Y hat das schlechteste rauhe Papier gewählt und uns für den Druck zwei Klischees zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um billige Briefbogen zu 7 M. 50 Pf. das Tausend, zweifarbig bei einer Auflage von 10 000. Die Firma stellt uns die Briefbogen zur Verfügung, wel die Konturen des Adler-Klischees nicht genügend herauskamen. Wir sind über zeugt davon, daß die Klischees auf diesem von der Firma ge wählten Papier nicht besser zu drucken sind, ganz abgesehen da von, daß die Firma uns den Druck unter dem 22. September gemäß beiliegendem „Imprimatur" genehmigt hat. Die Ausführung ist keinesfalls schlechter ausgefallen, und wir legen einen Briefbogen, so wie solche aussehen, bei. Auch überreichen wir Ihnen die zu dem Druck von der Firma Y gelieferten Klischees und bitten um Entscheidung darüber, ob wir verpflichtet sind, eine Zurverfügung stellung anzuerkennen. X, Druckerei Derjenige Teil der Sendung, dessen Papier so große schwarze Flecke enthält wie Muster 4 b, hätte schon in der Papierfabrik ausgesondert werden sollen, denn solches Papier ist Retire oder zweite Wahl. Dieser Teil der Sendung scheint aber gering zu sein, denn von den vor uns liegenden 12 Blatt enthält nur eines einen solchen Fleck. Durchsichtige Fleckchen sind aber auch in der Vorlage enthalten. Die beiden Druckstöcke sind wahrscheinlich gut genug) um damit gute Bilder auf dem gewählten Papier zu erzielen, denn die Korrekturabzüge 2 a, 2 b und 3 sind tadellos. Daß das Bild in der Auflage so undeutlich erscheint, ist offenbar die Folge mangelhafter Zurichtung. Es war übrigens Pflicht der Druckerei, die Druckstöcke vor dem Druck zurückzuweisen, falls sie unbrauch bar waren. Die Genehmigung der Schreibwarenfabrik auf der letzten Korrektur galt nur der Farbe, während sie auf früheren Korrek turen, auf welchen das Bild gut herausgekommen ist, angemerkt hat, „Klischee gut einrichten”. Die gelieferten Briefumschläge sind zur Not brauchbar, wenn sie auch in der Abbildung die Eigenart der Firma nicht genügend kennzeichnen. Deshalb erscheint es billig, daß die Schreibwarenfabrik die Briefpapiere übernimmt, daß ihr aber seitens der Druckerei ein Nachlaß, der die Mängel halbwegs aus gleicht, eingeräumt wird. Da die Briefpapiere und deren Auf druck ziemlich billig berechnet und abgesehen vom Bild, gut gedruckt sind, bemessen wir diesen Nachlaß auf sechs vom Hun dert des Kaufpreises, mit dem die Schreibwarenfabrik das Brief papier übernehmen muß. Trosfgefaßr! 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