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-1^81 Sayda, am 27. September 1865. ge zu 8vlieikntzi «Sd.knlinvl r mit Freiberg, dey 36. September 1863 8eIiMn«r L LvdiM. ittags b O, ichtet, ialien -er in iermit cössen« , der .eichen n und oachen h den 3 zur befindet. Das bisher hinter dem Rathhanse unter der Firma betriebene Filial-Geschäft ist mit dem Haupt-Geschäft vereinigt und ebenfalls in das oben bezeichnete Loeal verlegt worden. Indem wir diese Gelegenheit ergreifen, für das uns bisher geschenkte in der That ehrende Vertrauen verbindlichst zu danken, bitten wir, dasselbe auch auf unser neues Etablissement zu übertragen; wir werden nach Kräften bemüht sein, durch solide Be dienung uns dessen auch in Zukunft würdig zu zeigen. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Franz. sich von heute an nicht mehr auf der unteren Burgstrafie, sondern in unseren neu eiu gerichteten Lokalitäten des Hauses ß / Petersstmße Rr. 162 Local-Werän'dcrung. Hiermit erlauben wir uns, den geehrten Bewohnern Freibergs und der Umgegend ergebens! bekannt zu machen, daß unsere Eisen- und Kurzwaaren-Handlung, Firma: HolzAuction. Aus dem BurkerSdorfer Pfarrwalde sollen den 11. Oktober 186S, von Vormittags 9 Uhr an, in dem Gasthofe „Zu den drei Linden" zu Burkersdorf 86'/, Klafter Weiche Stöcke . unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen und gegen sofortige baare Bezahlung versteigert werden, waS hierdurch bekaunl gemacht wird. Schloß Frauenstein, am 19. September 1865. Königliches Gerichtsamt. . ' Lommatzsch. Lohse. Bekanntmachung. In der Nacht vom 29. zum 30. August n. v. sind in dem hiesigen Amtsdorfe Dittmannsdorf mehrere Einbruchsdiebstähle verübt und dabei folgende Gegenstände entwendet worden: - bei dem Gutsbesitzer Friedrich Lippmann: " 1) ein neues, noch nicht ganz fertiges Kleid, " . 2) ein Paar einnäthige, rindslederne Stiefel, . . ' 3) ein Paar gebrauchte, rindslederne Halbstiefel, 4) ein Tuch, in welches das Kleid «mb 1 eingeschlagen gewesen ist; ' 8. bei dem Handarbeiter Schreiter: 1) ein wollenes, roth- und schwarzcarrirteS Kinderröckchen, 2) ein Kinderschürzchen, 3) eine schwarzfarbige Frauenschürze, 4) ein kleines schwarzkattunes Tuch; 6. bei dem Wirthschaftsbesitzer Karl Gottlob Hengst: ein noch neues leinenes Seihetuch. Behufs Entdeckung der Diebe und Wiedererlangung des Gestohlenen wird dieß mit dem Ersuchen zur öffentlichen Kenntmß gebracht, über jede hierauf bezügliche Wahrnehmung Mittheilung anher gelangen zu lassen.