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704 Auktion. Nächstkommenden 3. Mai dieses ZahreL sollen von Vormittags 10 Uhr an verschiedene Meubles, 1 Sopha, 1 Spiegel mit Spiegelschränkchen, 2 Kommoden, Rohrstühle, Bettstellen, sowie 1 goldne Cylinderuhr 1 silberne dergleichen, nnd andre Gegenstände, gegen sofortige baare Bezahlung an hiesiger Amttsielle rfsemlich versteigert werden, was hierdurch bekannt gemacht wird. Frauenstein den 19. April 1865. Königlich Sächsisches GertchtSamt. Bekanntmachung. Im „Sckramm'schen Gasthofe zu Georgenthal" sollen am 8. und 9. Mai 1865 folgende im Rechenberger Reviere ausbereitete Hölzer als: 69 Stück »reiche Stämme, r 10292 - - 6ellige Klötzer 5—26 Zoll stark, 2214 - - 8 - - 5—20 - - I 4 Klaftern ^4 ell. weiche Nutzscheite, lauf zwei Schlägen im Schwär« 14'/, - - « /zen Busch und Weißen Fluß, 86*,4 - */, « Brennscheite, 1 4 - - - - Klippel, 1 3'/, harte« Abraumreißig, ) einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden, und zwar s am 8. Mai von früh 9 Uhr an: die Stämme und 6elligen Klötzer, am 9. Mai von früh 9 Uhr an: die 8 eiligen Klötzer, von Nachmittag 1 Uhr an: die Nutzscheite und Brennhölzer. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den Herrn Fvrst-Jnspector Schwarz in Rechenberg zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königliches Forstverwaltungsamt Frauenstein, den 21. April 1865. Rüling. Uhlich. Bekanntmachung. Auf Grund eines früheren RathSbeschlusseö wird hiermit anderweit zur Nachachtung Folgendes eingeschärft: Die Serauösckaffung des Düngertz auf die Gaffen, Straßen und Plätze der In- und Vorstadt nnd die Abfuhre desselben darf in der Zeit vom 1. Mai ditz 3V. September nur bitz Vormittags 8 Uhr, in der Zeit vom 1. Octvber ditz 30. April nur dis Vormittagtz 9 Uhr stattfinden. Jede Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift wird je nach Verschiedenheit der Fälle mit einer Geldbuße von 10 Ngr. bis zu 10 Thlr., oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe geahndet Werve». Freiberg, am 22. April 1865. Die Stadtpolizeibehörde. Rößler. - Feu erw e h r. Compagnieversammlung hrutc dcn Ls. April Abds. 8Vs Nhr im Brauhof. F»«s < »«»»»»"?« Blkaiilltimchiuig md AiOrdkrmig. Die allseitige Theilnahme und Anerkennung, welche frühere Gewerbe-Ausstellungen in hiesiger Stadt gefunden, sowie die anerkannte Nützlichkeit und Nothwcndigkeit derselben haben es dem hiesigen Gewerbe-Verein als ein dringendes Bedürsniß und deshalb als eine ihm obliegende Ausgabe erkennen lassen, wiederum eine Gewerbe - Ausstellung in Freiberg, und zwar im August dieses Jahres, zu veranstalten. Eine solche ist ja das beste Mittel, den Standpunkt der Industrie unseres Ortes und dessen Umgegend kennen und richtig bcurtbeilen zu lernen, daS beste Mittel, Kunst mid Gewerbe in edlem Wetteifer auf eine immer höhere Stufe zu erbeben und endlich ganz besonders geeignet, einerseits den älteren, durch Solidität ihrer Werke schon bekannten Ge- werbtreibendcn die ihnen gebührende Hochachtung aufs Neue zu sichern, sowie andererseits den jüngeren Gelegenheit zu bieten, sich für ihre noch wenig bekannten, ost vorzüglichen Leistungen die verdiente Anerkennung zu errringen. Möge daher durch die zu veranstaltende Gewerbe-Ausstellung Freiberg und seine Umgegend sich auf'S Neue inne werden, welche industriellen Kräfte cs in seinem Schönste birgt, und wie wenig es Ursache hat, in größeren Städten zu suchen, waö hier eben so schon und geschmackvoll, und vielleicht weit billiger zu finden ist. Es erlaubt sich deshalb das unterzeichnete, vom hiesigen Gewerbe-Verein erwählte Comite, die Herren Künstler und Industriellen Freibergs und der Umgegend hierdurch zur allgemeinsten Bethciligung am beabsichtigten Unternehmen einzuladen. — Nicht allein kostbare oder künstliche, sondern namentlich auch einfache und gewöhnliche Gegenstände werden erwartet, wenn sie sich mir durch gute und dauerhafte Arbeit, und durch zweckmäßige oder geschmackvolle Ausführung