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ms zu a Mittag gler ldlungi» S . 5. ium. wrungen, eben Be- einde für rer Liehe e unsere- besondere tiefgefühl- r. Ganz r in Lich rache und auch dem hier nebst ne so über- korgengruß diesem für en bemüht ndten und schenke ihre ohen Tage ruf heiteren nSziele ent- hnen Allen iderung für und Liebe rau, annsdorf. richte" daij«» :n NeberschuW , sondern: n Amtsblatt des Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter u. der Stadträthe zu Freiberg, Sayda u. Brand. Srschelnt jedm Wochentag früh S U. Inserate werden b>« Nachm. 3 Uhr für die nächste Nr. angenommm. Freitag, den 10. Februar. Prei» vierteljähil. SV Ngr. Inserate werden die gehaltene Zeile oder deren Raum mit 5 Pf. berechnet. 1803. — In den letzten Tagen sind in Berlin einige Nummern der iil Wien erscheinenden „Presse" und der „Neuen Freien Presse" sowie der in Frankfurt erscheinenden Blätter: „Franks. Journal" und „Neue Franks. Zeitung" mit Beschlag belegt worden. I. Die gesammte Verpflichtung zum Kriegsdienst für Armee und Flotte im stehenden Heere und in der Landwehr wird von 19 auf 16 Jahre herabgesetzt. tztz. 2 und 3. Die» allgemeine Verpflichtung zum Kriegsdienste im stehenden Heere und der Flotte ist eine siebenjährige, wovon der Mann die letzten vier Jahre (als Reservist) in die Heimath beurlaubt wird. Die Verpflichtung bei der Landwehr wird auf neun Jahre ver mindert, wovon vier Jahre auf das erste Aufgebot, fünf auf das zweite Aufgebot kommen. DaS Ausscheiden au- der Land» und Seewehr erfolgt mit vollendetem 36. Lebensjahre. Ztz. 4, 5 und 6. Die Dienstverhältnisse der Land - und Seewehr find durch ein besonderes Gesetz zu regeln nach folgenden Grundsätzen: Die Landwehr des ersten Aufgebote- wird künftig nur in sehr ernsten, da- Vaterland bedrohenden Gefahren unter die Waffen gernsen werden. Die nöthigen Frieden-Übungen bei der Infanterie geschehen wfe bisher in besondcrn Bataillonen und Compagnien in den HeimathSbezirken und dauern zwei bis vier Wochen; bei den Jäger», Pwnnieren, der Artillerie und dem Train durch Heranziehung zu den Linientruppen, in der Dauer von zwei bis vier Wochen; ebenso bei der Cavalerie, sobald die Liniencavalerie zu nothwendiger Friedensstärke formirt ist. Die bisherige Verpflichtung der Kreise zur unentgeltlichen Stellung der UebungSpserde, wie der Pferdcgestellung zur Mobilmachung der Land wehr erlischt. — Uebungen des zweiten Aufgebotes der Landwehr finden während des Friedens nicht statt. 44 7 und 8. Die Reservisten des stehenden Heeres und der Kriegsflotte, sowie Landwehrmänner und Seewehrmänner sind in der Wahl ihres Aufenthaltes im Jnlande und Auslande unbeschränkt. Bezüglich der Auswanderung werden die Reservisten künftig den Land- wehrmännern gleichgestellt. tztz. 9 und 1V. Die Seeleute von Beruf, welche bei ihrem Eintritt in das dienstpflichtige Alter wenigstens ein Jahr lang in der Handelsmarine gedient haben, bleiben vom ArmcesriedenSdienste befreit, find dagegen zum Kriegsflottendienst verpflichtet. Die dem Heere gleichstehende Kriegsflotte bilden: die active Marine, die von dieser Beurlaubten bis zum 27. Lebensjahre oder siebenten Dienstjahre und die Seedienstpflichtigen nach der Verordnung vom 4. April 1854 bis zum vollendeten 27. Lebensjahre. Die active Marine bilden BerusSseeleute, Wersthandwerker und Eecsoldaten. Die Dienstzeit in der activen Marine kann für Berufsseeleute verkürzt werden. Zu einjährigem Freiwilligendienst Berechtigte genügen ihrer Verpflichtung zur Kriegsflotte durch einjährigen Freiwilligendienst ohne Verpflichtung zur Selbstbekleidung und zur Selbstverpflegung. Bei Ausbruch eines Krieges wird die Seewehr einberufen. Das erste Aufgebot derselben bilden die Marinereserve, die zur Seewehr entlassenen Seedienstpflichtigen bis zum vollendeten 31. Lebensjahre, sonstige dienstpflichtige Berufsseeleute, die aus der Flotte noch nicht ge dient und das 31. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Da» zweite Aufgebot dient im Kriege zur Marineergänzung. Der Krieg-Minister v. Roon bemerkte bei Ueberreichung diese- Gesetzentwurfs: Der Wunsch de- Landes nach Versöhnung möge iw Hause Wiederhall finden. Wenn die Regierung die Neorgani- T11116 8 116 1 tf s^ion festhalte, so verzichte sie doch auf die Durchsetzung des vollen ' " ' ' 1 ' Umfangs der Vorlage. Eine friedliche Ausgleichung der Jnter- «"1». u c ... pretationsfragen sei nur durch gegenseitige Verständigung über die Arlt», 8- Febr. Der Gesetzentwurf nber die Verpflichtung Streitpunkte möglich. Dies sei der qweck der Vorlage. Die Re- net« Kuegsmmsterdem Abgeord- gierung trage hierbei dem Verlangen nach legislatorischem Funda- vorgelegt. Der Gesetzentwurf enthält in 20 Paragraphen mente für die Armeereform Rechnung. Abänderungen und Ergänzungen des Gesetzes vom 3. Sept. 1814, " die durch die neuen Einrichtungen im Heere und die Gründung der preußische» Seemacht nothwendig geworden seien. — Die „Zeidler'sche Correspondenz" bemerkt über die Zollverhandlungen zwischen Oesterreich und Preußen: „Außer der Differenz über die Wetnzölle ist noch eine anderweitige über die Eisenzölle vorhanden. Im Laufe dieser Woche dürfte wieder eine Conferenzsitzung stattfinden." — Der „Kölnischen Zeitung" wird au» Wien unterm S. Febr. berichtet: „Das österreichische Ultimatum in Bezug auf den Zoll- und Handelsvertrag mit dem Zollverein ist erfolglos geblieben. Der Abbruch der Verhandlungen ist nunmehr höchst wahrscheinlich. Dann wird die sofortige Aufnahme von Zollverhandlungen mit Frankreich und England erfolgen, beide zeigen sich entgegenkommend." — 6. Februar. Heute erfolgte der, Abbruch der Zollver handlungen mit dem Zollverein. Die Abberufung Hock's ist höchst wahrscheinlich, nicht bloS wegen der Weinfrage. Wichtiger noch erscheinen die Fragen wegen de- Schlachtvieh» und der Mahl- Produkte. (Franks. Postz.) Wien, 6. Febr. (C. O.) Heute um 1 Uhr Mittag» wurde die au» 2l Mitgliedern bestehende Deputation der griechisch orientalischen Rumänen Ungarns, Siebenbürgens und der Militär grenze von Sr. Majestät in besonderer Audienz empfangen. Der rumänische Kirchenfürst, Se. Excellenz Freiherr v. Schaguna, hielt eine längere geistreiche Ansprache, betreffend den tiefgefühlten Dank der rumänischen Nation für die Wiedererrichtung ihrer Metropolie. Se. Majestät der Kaiser geruhte hierauf ungefähr Folgende» zu erwidern: „Se. Majestät freue sich, in der Lage gewesen zu sein, die Wünsche der griechisch-orientalischen Rumänen Ungarn-, Sieben bürgen» und der Militärgrenze durch Wiedererrichtung ihrer Metro polie zu erfüllen. Sc. Majestät anerkenne die Treue und An hänglichkeit der Rumänen gegenüber dem Throne, wovon sie unter den schwierigsten Verhältnissen unwiderlegliche Beweise geliefert haben. Se. Majestät freue sich auch, als Erzbischof und Metro politen einen um Thron und Vaterland hochverdienten Mann, zu dem Allerhöchstseine Majestät, wie auch alle griechisch-orientalischen Rumänen volle- Vertrauen haben, begrüßen zu können. Se. Mas. versicherte sodann die rumänische Nation auch der fernem Gunst und Gnade." — Hierauf geruhte Se. Majestät an jedes Mitglied der Deputatton huldvolle Worte zu richten und die Deputation zu entlassen, welche sich sodann zu Sr. kaiserl. Hoh. dem Erzherzog Rainer, zu Ihren Excellenzen den Ministern v. Schmerling, v. Men«- dorss, v. Lasser, v. Mecserh, v. Plener und den Herren Hoskanzlern v- Zichh, v. NadaSdh, v. Reichenstein begab. — Die „Berliner liberale Correspondenz" sagt mit Bezug auf den Inhalt der letzten preußischen Note nach Wien: „Hr. v. Bismarck deutet, und zwar wieder in der vertraulichsten Sprache, dem österreichischen Cabinet an, daß er für österreichische Ge fälligkeiten in Schleimig - Holstein zu Gegendiensten gern bereit sei. Diese Gegendienste wünscht er aber nicht durch Äusgabe preußischer