Volltext Seite (XML)
Merger AMger und Tageblatt. Amtsblatt des Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter u. der Stadträthe zu Freiberg, Sayda u. Brandt Erscheint jedm Wochentag früh S U. Preis vierteljLhrl. 2V Ngr. Inserat«! Ua N Inserate werden bis Nachm. 3 Uhr Dienstag, VM S. JaNUar. werden die gespalten« Zeile oder deren I ^1-» für die nächst« Nr. angenommen. Raum mit S Pf. berechnet. s Tagesgeschichte. -t- Freiberg, den 2. Januar 1865. - Die politische Uebersicht bietet heute keinen sonderlich reich haltigen Stoff. In Deutschland steht noch immer die Lösung der schleswig-holsteinischen Frage auf der Tagesordnung. Dinge von großer Wichtigkeit sind in Bezug auf sie nicht vorgekommen; man müßte denn allzugroßes Gewicht aus die, Adresse legen, welche Scheel-Plessen und Consorten an die Monarchen Preußens und Oesterreichs gerichtet. Sie lautet: „Nachdem der Friede vom 30. October vor. Js. geschlossen und allseitig ratificirt worden, haben die unterzeichneten Bewohner der Herzogthümer Schleswig-Holstein sich vereinigt, um in ehrerbietigster Vorstellung den Ausdruck ihrer Wünsche in Beziehung auf die fernere Gestaltung der öffentlichen Verhältnisse dieser Herzogthümer an Ew. Maj. gelangen zu lassen. Sowie wir mit Freuden den Eintritt des lange ersehnten Augenblicks begrüßt haben, in welchem cs Ew. Maj. gefallen hat, die Einheit der Verwaltung der Herzogthümer Schleswig-Holstein unter allcrhöchstdero Botmäßigkeit in's Leben treten zu lassen, so hoffen wir aus die dauernde Gewähr solcher Einheit durch Mitausnahme ' Schleswigs in den Deutschen Bund. Mit dem unbedingtesten Ver trauen geben wir uns ferner der Hoffnung hin, daß Ew. Maj. Vor kehrungen treffen werden, welche die staatliche Einheit der Herzogthümer für die Dauer zu sichern geeignet sein und ihnen die beste Gewähr für die Segnungen eines äußern und inner» Friedens bieten werden. Hierzu halten wir für erforderlich: t) Daß eine unparteiische rechtliche Untersuchung der Frage, wer zur Erbfolge in die LandeSherrschast über die Herzogthümer Schleswig-Holstein berufen sei, angestellt, und 2) daß das Resultat solcher Untersuchung einer nach gesetzmäßigem Vorgänge vereinigten schleswig-holsteinischen Ständeversammlung in überzeugender Weise kundgegeben werde. Sollte die Untersuchung zu dem Ergebnisse führen, daß ein bestimmter Fürst ein unbestreitbares Recht auf die Erb folge in beiden Herzogthümern 'und allen Theilen derselben hat, so dürfen wir von der Gercchtigkeitsliebe Ew. Maj. erwarten, daß Aller« höchstdieselben diesem Fürsten die Regierung der Herzogthümer über tragen werden. Auch in dem Falle, wenn es sich ergeben sollte, daß eine Anwendung der Grundsätze des Erbrechts zu einer Zersplitterung der Herzogthümer führen würde, vertrauen wir der weisen Fürsorge Ew. Maj. Ansprüche auf Theile können kein Recht aus das untheilbare Ganze begründen. Solche Ansprüche werden gegen die Rücksicht aus die Wohlfahrt der Lande zurücktrcten müssen. Diese erfordert möglichste Sicherung durch genügende Machtverhältniffe, welche Ew. Maj. den Herzogthümern nicht werden vorenthalten wollen. Sie kann ihnen aber nach unserer innigsten Ueberzeugnng nicht besser gewährt werden, al« durch den engsten Anschluß an eine der keuschen Großmächte, und zwar an die preußische Monarchie als die nächstbelegene derselben. Dabei gehen wir mit voller Zuversicht von der Erwartung ans, daß den Herzogthümern unter allen Umständen eine den Eigenthümlichkeiten derselben entsprechende Selbstständigkeit in Beziehung auf die innern Angelegenheiten werde erhalten werden. Wir bitten Ew. Maj., sich bei allerhöchstdero Entschließungen zum Wohle der Herzogthümer von diesen Gesichtspunkten leiten und eintretendenfalls eine Vorlage an die vereinigte Ständeversammlung der Herzogthümer Schleswig-Holstein ge langen zu lassen. Ew. Maj. werden dann dem Friedenswerke die Krone aufsetzen und sich die in ihrem einheitlichen Dasein aus die Dauer gesicherten Herzogthümer zum ewigen Dank verpflichten." Wer die Adresse liest, wird zugestehen, daß sie sehr preußisch gefärbt aussieht. Annexion l das ist ihr — nur etwas verblümt ausgesprochener — Grundgedanke. Darum findet sie auch Gnade bei BlSmarck und der preußischen officiösen Presse, während der Kaiser von Oesterreich dieselbe gar nicht angenommen haben soll. Das will freilich nicht viel sagen, denn Oesterreich ist so in» preußische Schlepptau angeschnürt, daß von da nichts National- förderliches zu erwarten steht. — Auch von der dritten Staaten gruppe ist vor der Hand noch nichts zu spüren, worüber sich jeder Patriot, dem die Einheit Deutschlands am Herzen liegt, freuen muß; War es doch bisher schon kläglich genug; kläglich wegen de» Dualismus der beiden deutschen Großstaaten. Wie sollte dies erst werden, wenn die unglückliche TriaSidee Fleisch und Blut erhielt. Das „Dr. I." hat einige Aufklärungen über die Verhandlungen der Bamberger Conferenz versprochen, und werden wir ja dann das Weitere erfahren. Die Ständeversammlung in Kurhessen hat das Ministerium in Anklagestand versetzt. So berechtigt sie zu diesem Schritte war, so wenig wird er ihr etwas nützen. Anders würde die Angelegeüheit sich stellen, wenn die Agnaten — wie es erst hieß — eine Beschwerde am Bunde cinbrächten und die Einsetzung einer verfassungsmäßigen Regierung verlangten. Sollte der Kurfürst durchaus nicht ein- lenken, so bliebe schließlich auch nichts weiter übrig, als geradezu seine Absetzung am Bunde zu beantragen. Berlin. Am 29. Dec. fand die letzte diesjährige Sitzung der Berliner Stadtverordneten statt, welche vom Vorsteher derselben, Hrn. Kochhann, mit folgenden Worten geschlossen wurde: „Ich schließe die heutige letzte öffentliche Sitzung dieses Jahres mit dem Wunsche, daß unsere Beschlüsse und Handlungen unserer Stadt zum Besten gereichen und daß das Vertrauen der Bürgerschaft zu un» durch unser Verhalten gerechtfertigt sei. Möge eS Gott gefallen, dem Könige ferner eine dauerhafte Gesundheit und die Kraft des Geistes zu verleihen, welche ihn befähigt, die Regierung zum Heil und Segen des Vaterlandes fortzuführen. Möge Se. Maj. aber auch unserer Stadt seine Huld und Gnade erhalten, und die Ueber- zeugung gewinnen, daß die Stadtverordneten von Berlin in un wandelbarer Treue zu Sr. Maj. dem Könige und dem königlichen Hause ebenso fest verharren, wie sie von ihrer Pflicht, der Heiligkeit der Gesetze und dem Gefühl für Recht und Wahrheit durchdrungen sind. In diesem Sinne sind wir Alle einig, und ersuche ich Sie, meine Herren, zum. Zeichen dessen sich zu erheben und mit mir zu rufen: „Es lebe Se. Maj. der König und das Königshaus, es lebe das Vaterland, es lebe unsere Stadt Berlin!"" Wien, 29. Dec. Zwei wichtige Erklärungen in der Erbfolge frage sind, wie wir verläßlich hören, in den neuesten nach Berlin gerichteten Kundgebungen enthalten, einmal daß das Princip einer „bundesmäßiHen" Lösung der Frage ein unantastbares sei und ein Gegenstand weiterer Verhandlung nicht werden könne, dann daß Oesterreich auf eine Combination einzugehen im Stande sei, welche die Aufrichtung eines längern Provisoriums in den Herzogthümern in Aussicht nehme. (D. A. Z.) Dem „Mainzer Journal" schreibt man aus München vom 26. Dce.: „Es verlautet mit Bestimmtheit, daß sämmtliche Erz bischöfe und Bischöfe BaiernS eine Vorstellung an den König ge richtet haben, in welcher sie aus Anlaß der bekannten Vorgänge in Speier mit Offenheit und Entschiedenheit Art. 5 des Concordat» gegen die Auslegungen verwahren, welche er von feiten des CultuS« Ministeriums gefunden hat. Ebenso verlautet, daß sämmtliche Ober hirten sich mit einer Darlegung der Vorgänge in Speier an den Heiligen Stuhl gewendet haben. Anderwettig erfährt man, daß in mehrern Diöcesen von feiten des Klerus Adressen vorbereitet werden, welche ihrem Sinne nach sich der Adresse de» gesammten Speierer Klerus an seinen Bischof anschließen."