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Akademie-Echo n ach de r Gesun ßlich ds gemein: ■ zeitwei tat, Sten »logische kteristike sation un tungstät ahl der Irl Reche Die Übe mus un ar Orgar idheitsw rzen. Ot medizin st auf di nd auf di In eint hren 19t zur Ein« r Leitunt medizin izuführe ortung de igen us» beits- um Durchfü aßnahme er Erkra eitweilig durch u igen, d Kolchose tsschutz n Behant escheher Ivergiftu les Epidt n Verpft an, ist de' gestatte lege vtr rsonena sundheis r Gesund Deckun er medis Schlüsse nd Regie I der Zeit ilt es alte mimische' rnisse at an Beitra twicklun, :, zu ihrer j der Vei ßern. a Donath alhygient tust ist ar Freiwillige zusätzliche Versorgung Fragen, die auftreten können, beantwortet von Dipi.-Ök.-Ing. Neumann Verändert sich die Höhe der Geldlei stungen für die SV, wenn der Arzt zum Zeitpunkt des Beitritts zur freiwilligen zu sätzlichen Versorgung bereits Geldlei stungen der SV erhält? Geldleistungen der Sozialversicherung (Krankengeld, Unterstützung bei Pflege erkrankter Kinder oder bei Freistellung von der Arbeit zur Betreuung der Kinder während der Zeit der Erkrankung des nicht berufstätigen Ehegatten, Schwan gerschafts- und Wochengeld, Mütterun terstützung) werden auf der Grundlage der Rechtsansprüche gewährt, die zum Zeitpunkt des Beginns des Anspruchs auf Geldleistungen maßgebend waren. Mit dem Beitritt zur freiwilligen zusätzlichen Versorgung während des Bezuges von Geldleistungen der Sozialversicherung treten deshalb keine Veränderungen in der Höhe der Geldleistungen der Sozial versicherung ein. Veränderungen in der Höhe der Geld leistungen der SV ergeben sich jedoch im Zusammenhang mit den Lohnerhö hungen ab 1. Juli 1988 dann, wenn die Geldleistungen auf der Grundlage des Nettodurchschnittsverdienstes gewährt werden (z. B. Schwangerschafts- und Wo chengeld) und sich dieser Nettodurch schnittsverdienst aufgrund von lohnpoliti schen Maßnahmen ändert, ändern sich auch die Barleistungen der Sozialversi cherung. Dauert ein vor dem Zeitpunkt 30. Juni 1988 entstandener Anspruch in diesen Fällen über den 1. Juli 1988 hinaus an, werden die Geldleistungen der SV ab 1. 7. 1988 auf der Grundlage des nach der Lohnerhöhung maßgebenden Netto durchschnittsverdienstes berechnet und gezahlt. Entscheiden sich Ärzte in der Zeit bis zum 31. Dezember 1988 rückwirkend ab 1. Juli 1988 für den Beitritt zur freiwilligen zusätzlichen Versorgung und haben sie in dieser Zeit zwischen dem 1. Juli 1988 und der Abgabe der Beitrittserklärung Geldleistungen der SV erhalten (Beginn des Anspruchs der Geldleistungen-frühe stens ab 1. Juli 1988), erfolgt eine Nach zahlung der Differenz zwischen bereits gewährten Geldleistungen der SV und dem Anspruch auf Geldleistungen in der für FZRV-Versicherte geltenden Höhe. In jedem Falle kann der Arzt, wenn er ein Arbeitsrechtsverhältnis hat und zum 1. Juli 1988 nicht arbeitsfähig ist, der frei willigen zusätzlichen Versorgung beitre ten. Die Beitragszahlung erfolgt dann nach Wiederherstellung der Arbeitsfähig keit, jedoch ohne bis zur Wiederherstel lung der Arbeitsfähigkeit erhöhten Geld leistungen der Sozialversicherung nach der FZV. Was ist von Ärzten zu veranlassen, die der freiwilligen zusätzlichen Versorgung beitreten und eine Krankentagegeldver sicherung bei der Staatlichen Versiche rung der DDR abgeschlossen haben? Ärzte, die bei der Staatlichen Versiche rung der DDR eine Krankentagegeldver- Es nimmt langsam Gestalt an, das nun mehr schon 3. Pärkfest der FDJ, das vom 6. bis 26. August im Großen Garten statt finden wird. Geplant sind Kinderveranstaltungen, Wochenendveranstaltungen für die ganze Familie, ' Abendveranstaltungen und Nachtveranstaltungen. Sicherung abgeschlossen haben, sollten im Zusammenhang mit dem Beitritt zur freiwilligen zusätzlichen Versorgung ihre diesbezüglichen Versicherungsverträge überprüfen lassen. Leistungen aus der Krankentagegeld versicherung werden maximal in Höhe der Differenz zwischen dem Krankengeld der Sozialversicherung und 90 Prozent des Nettodurchschnittsverdienstes ge währt. Mit dem Beitritt zur FZV entsteht für den Arzt ein höherer Krankengeldan spruch bei der Sozialversicherung (70 Prozent bis 90 Prozent des Nettodurch schnittsverdienstes). Eine Krankentage geldversicherung kann damit nur noch in Höhe der verbleibenden Differenz bis zu 90 Prozent des Nettodurchschnittsver dienstes wirksam werden. Zur Überprüfung bzw. Neuregelung ih rer Krankentagegeldversicherung kön nen sich Ärzte, die der FZV beigetreten sind, an den für sie zuständigen Vertreter oder an die für ihren Wohnort zuständige Kreisdirektion der Staatlichen Versiche rung der DDR wenden. Was bedeutet die Feststellung in der Anordnung, daß die Bestimmungen des Paragraphen 52 der Rentenverordnung bei der Gewährung von Renten aus der Sozialversicherung keine Anwendung findet? Im Paragraph 52 ist festgelegt, daß bei gleichzeitigem Anspruch auf eine Rente der Sozialversicherung und auf eine zu sätzliche Altersversorgung der Intelligenz die Rente der Sozialversicherung in Höhe des errechneten Steigerungsbetrages ge währt wird, also ohne den Festbetrag, der gegenwärtig zur Alters- und Invali denrenten der Sozialversicherung 140 Mark beträgt. Die Festlegung im Paragraph 6 der An ordnung, daß die Bestimmungen des Pa- ragraph52 der Rentenverordnung bei An spruch auf eine zusätzliche Versorgung nach der Anordnung vom 20. April 1988 keine Anwendung findet, bedeutet, daß Ärzte und ihre Hinterbliebenen neben der zusätzlichen Versorgung nach der Anordnung wie andere Werktätige ihre volle SV-Rente einschließlich des Restbe trages erhalten. Ausgehend von der für den Arzt er rechneten vollen SV-Rente wird die zu sätzliche Versorgung in Höhe der Diffe renz zwischen dieser SV-Rente und 90 Prozent des Nettodurchschnittseinkom mens bzw. -Verdienstes gezahlt, maximal in Höhe von 50 Prozent des Bruttodurch schnittsverdienstes (siehe hierzu auch die Ausführungen zur nächsten Frage.) Die zusätzliche Alters- und Invaliden versorgung beträgt maximal 50 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Bruttoverdienstes im Berechnungszeit raum. Wann wird diese Begrenzung wirksam? Die zusätzliche Alters- und Invaliden versorgung wird in Höhe der Differenz zwischen der Alters- und Invalidenrente 3. Parkfest der FDJ in In- und ausländische Künstler in den Genres Politisches Lied, Folklore, Jazz, Rock, Pantomime, Theater, Kabarett, Puppenspiele, Tanz und Literatur sind zu sehen, zu hören und zu erleben. Programmhefte sind ab Mitte Juli an der Sozialversicherung und 90 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Net toverdienstes gezahlt, den der Arzt in den 10 günstigen zusammenhängenden Jahren seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Arzt oder in den letzten 12 Monaten vor Erreichen des Rentenalters bzw. vor Eintritt der Invalidität erzielt hat. Die SV-Rente eines Arztes, der z. B. ständig versicherungspflichtig tätig war und davon 40 Jahre in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens gearbei tet hat, beträgt einschließlich des Festbe trages ca. 560 Mark (Festbetrag 140 Mark, 120 Mark für langjährige Tätigkeit im Gesundheitswesen und 300 Mark Al tersrente der Sozialversicherung bei 50 Arbeitsjahren). Als zusätzliche Versor gung erhält er die Differenz zwischen diesen 560 Mark und 90 Prozent des Net todurchschnittsverdienstes, nach dem seine Versorgung berechnet wird, je doch maximal 50 Prozent des durch schnittlichen Bruttoverdienstes im glei chen Zeitraum. Bei einem angenommenen Bruttover dienst von 2000 Mark würden 90 Prozent des Nettoverdtenstes (unter Berücksichti gung des Steuerfreibetrages von 200 Mark) 1 431 Mark betragen. Er würde da mit zu seiner Sozialversicherungsrente von 560 Mark eine zusätzliche Versor gung in Höhe von 871 Mark erhalten. Eine Begrenzung erfolgt nicht, da die zu sätzliche Versorgung 90 Prozent des Brut toverdienstes nicht übersteigt. Der Ver sorgungsanspruch insgesamt (SV-Rente plus zusätzliche Versorgung) ist rund 210 Mark höher als bisher. Bei einem angenommenen Bruttover dienst von 2500 Mark würden 90 Prozent des Nettoverdienstes 1791 Mark betra gen. Bei einer SV-Rente von 560 Mark i würden der Arzt eine zusätzliche Versor-! gung in. Höhe von 1 231 Mark erhalten. Auch hier erfolgt keine Begrenzung, da dje zusätzliche Versorgung nicht höher als 50 Prozent des Bruttoverdienstes (1250 Mark) ist. Die Gesamtversorgung (SV-Rente plus zusätzliche Versorgung) ist rund 570 Mark höher als bisher. Eine Begrenzung der zusätzlichen Ver sorgung auf 50 Prozent des Bruttover dienstes wird also erst bei einem Brutto verdienst von über 2 500 Mark monatlich wirksam. Bei einem Bruttoverdienst von z. B. 3000 Mark hätte der Arzt Anspruch auf eine volle SV-Rente und auf 1 500 Mark zusätzliche Versorgung. Bei der ange nommenen SV-Rente von 560 Mark (hängt von den Arbeitsjahren ab!) würde eine Gesamtversorgung von 2 060 Mark zu zahlen sein. Das sind fast 80 Prozent seines Nettoverdienstes und eine Verbes serung gegenüber dem bisherigen An spruch um 840 Mark. Sollten noch weitere Fragen im Zusam menhang mit der FZV auftreten, so ist Kollege Neumann gern bereit, diese dienstags zu beantworten. Sicht den Zeitungskiosken, bei Dresden-Infor mation oder auch in der FDj-Stadtleitung erhältlich. Kartenbestellungen sind schriftlich un ter dem Kennwort „Parkfest 88" an die FDJ-Stadtleitung, Kretschmerstraße 13, Dresden, 8053, zu richten. Computergestützt BASIC lernen! Neben den schon bekannten Ver fahren, wie z. B. CAD/CAM setzen sich auch in der Wissensvermittlung und Wissensaneignung neue compu tergestützte Methoden, wie CAT/CAL (Computer aided teaching/computer aided learning), immer mehr durch. Diesem Trend folgend, ist es ab so fort im Lehr- und Computerkabinett des Institutes für Medizinische Infor matik möglich, die Programmierspra che BASIC computergestützt zu erler nen. BASIC ist eine universelle Program miersprache, die besonders als Ein stieg in die Programmierung von Computern, insbesondere von Heim- und Personalcomputern, geeignet ist. Das zur Erarbeitung notwendige Lehrprogramm befindet sich auf einer Diskette für die Personalcomputer PC 1715 und AC 7100 und in einer abge rüsteten Variante auf Kassette für den Heimcomputer KC 87. Zur Inbetrieb nahme ist es nur notwendig, die Dis kette bzw. Kassette einzulegen thdzu starten. Die Führung bei der. Wissens- aneignung wird dann vom Lehrpro gramm übernommen. Die Nutzung des Lehrprogramms ist sehr einfach und bedarf keiner speziellen EDV- Kenntnisse. Alle notwendigen Be griffe werden im Lehrprogramm er läutert. Eine Reihe von Servicefunktio nen erleichtern das Lernen. So z. B. • Vom Lehrprogramm wird eine Lernreihenfolge organisiert, die aber kein Dogma ist. • Einzelne Kapitel können ausgelas sen oder mehrfach durchgearbeitet werden. • Durch geeignete Übungsaufgaben kann der erlernte Stoff sofort prak tisch angewandt und das erworbene Wissen überprüft werden. • Über eine Hilfsfunktion können zu sätzliche Informationen angefordert werden. • Die Abarbeitung des Lehrprogram mes kann zu jedem Zeitpunkt beendet und zu einem späteren Zeitpunkt wie der fortgesetzt werden. Damit paßt sich das Lehrprogramm an den jewei ligen Zeitfonds des Lernenden an. Abschließend noch ein ökonomi scher Aspekt: Ein Lehrgang zum glei chen Thema und.gleichen Inhalt ko stet bei einem Lehrgangsbesuch im Schulungszentrum des VEB Kombinat Robotron 1 300 Mark je Lehrgangsteil nehmer. Viel Erfolg beim Lernen. Herzog