Volltext Seite (XML)
6 Akademie-Echo Gute Zusammenarbeit VII. Kongreß zwischen ZHK der MAD und Betriebskomitee • ergonomische Gestaltung flexibler Automatisierungsprozesse Arei Bew 8. Mammographielehrgang erforderlich. Die Teilnehmerzahl betrug pro Lehr- dritten Erbordnung erst dann zu Erben Promotion A Erben der ersten Erbordnung sind der überlebende Ehepartner sowie alle leibli chen Kinder des Erblassers oder deren Nachkommen (Enkel). Erben der zweiten Erbordnung sind die Eltern oder, sofern diese bereits verstorben sind, deren Nachkommen. Dies sind die Geschwister oder Nichten und Neffen des Erblassers. Arer Nordei Ort mi lieh ar gleicht Misch Arer Stätten wie w< bietet Wasse Strand! tungen Wer di ren Se den. F Ausflür wedel Der Teilnehmerkreis setzt sich aus Fachärzten für Radiologie, mammogra phisch tätigen Fachärzten anderer Diszi- Erben der ersten Erbordnung erben zu gleichen Teilen, der überlebende Ehe gatte jedoch mindestens ein Viertel. Grundsätzlich erhält der überlebende Ehegatte bei der gesetzlichen Erbfolge neben (!) seinem Erbteil alle zum Haushalt gehörenden Gegenstände. Damit wird ihm der Verbleib in seinen gewohnten Verhältnissen ermöglicht. Auf die Häus ¬ ln der gesetzlichen Erbfolge gilt der Grundsatz, daß Erben der zweiten oder Letztlich sei noch darauf hingewiesen, daß ein gesetzliches Erbrecht nur für die Personen besteht, die mit dem Erblasser blutsverwandt sind. Zu den gesetzlichen Erben gehört also nicht die Ehefrau eines Kindes oder die von einem Ehepartner in die Ehe mitgebrachten, aber nicht adop tierten Kinder. Sollen diese bedacht wer den, ist die Errichtung eines Testaments Anle pert ai haltsgegenstände haben andere gesetzil ehe Erben somit keinen Anspruch. plinen (Gynäkologie, Chirurgie), Ärzten in Ausbildung zum Facharzt für Radiolo gie und medizinisch-technischen Radiolo gieassistenten zusammen. berufen sind, wenn erbberechtigte Perso nen in der vorherigen Erbordnung nicht vorhanden sind oder das Erbe ausge schlagen haben. Wenn also ein Enkel das Erbe annimmt, steht einem Bruder des Er blassers kein Erbrecht zu. Dipl.-Med. Wilfried Hantzsch, Thema „Behandlungsergebnisse der Urogenital tuberkulöse von 1960 bis 1980 an der Me dizinischen Akademie Dresden", 1. Gut achter: Prof. Wehnert In der Zeit vom 1. bis 3. Februar fand unter der wissenschaftlichen Leitung von OMR Prof. Dr. sc. med. K. Köhler der 8. Mammographielehrgang in unserer Einrichtung statt. Im sozialistischen Recht und' damit ver bunden auch im Erbrecht ist die Benach teiligung außerehelicher Kinder grund sätzlich beseitigt. Sie haben als Erber neben den in der Ehe geborenen ode adoptierten Kindern gleiche Rechte um Pflichten. Sofern ein Kind vor dem Erblas ser verstorben ist oder die Erbschaft aus geschlagen hat, geht sein Anteil auf seine. Nachkommen über. Nur in einem sol eben Fall haben die Enkel einen An- sprüch als gesetzlicher Erbe. Die richtur Gesch 1960 h teratur schau Die die po 19. jah ger Wi chen < Bezieh len. Drei Darste von J. Der Lehrgang, der 1978 von Genossen OMR Prof. Dr. sc. med. R. Barke, dem da maligen Direktor der Klinik für Radiologie, ins Leben gerufen wurde,, verfolgte das Ziel, praxisorientiertes Wissen zu theore tischen und praktischen Fragen der Mammographie zu vermitteln. Dies ge schieht mittels Vorträgen, beginnend bei den physikalisch-technischen Grundla gen bis hin zur Mammapathologie, Semi naren zur praktischen Bildanalyse und Praktika. Folgende Verteidigungen finden am 15. März statt: RECHT IM ALLTAG gang etwa 20 Ärzte und 20 medizinisch- technische Radiologieassistenten. Damit können wir feststellen, daß wir in den zurückliegenden 9 Jahren etwa 160 Ärzte und eine gleiche Anzahl von medizinisch- technischen Radiologieassistenten auf diesem Spezialgebiet der Radiologie aus gebildet haben. Dipl.-Stomat. Angelika Löwe, - Thema „Der Einfluß hypophysärer Hormone auf die Serumlipidspiegel", 1. Gutachter Prof. Jaroß Wenn man bedenkt, daß es in der DDR derzeit ungefähr 100 Einrichtungen gibt, in denen Mammographie betrieben wird, können wir nicht ohne Stolz behaupten, daß jeder Arzt, der in der DDR Mammo graphie betreibt, die „Dresdner Schule" besucht hat. Dr.rer.nat. G. Rosenkranz Gesetzliche Erbfolge Hinterläßt der Erblasser kein Testa ment oder ist ein errichtetes Testament unwirksam, so tritt kraft Gesetzes die so genannte „gesetzliche Erbfolge" ein. (§§ 364 ff. ZGB) Geißle: Notar am Staatlichen Notariat Dresden (Stadt) des VEB Präcitronic Das Zentrale Hochschulkomitee des DRK der DDR an der Medizinischen Aka demie hat mit dem Betriebskomitee des DRK der DDR des VEB Präcitronic Dres den eine Vereinbarung über eine Zusam menarbeit abgeschlossen, die u.a. solche Maßnahmen vereinbarte wie die Teil nahme von Betriebsangehörigen des VEB Präcitronic an der Ausbildung zum Ge sundheitshelfer. Bei Durchführung von Lehrgängen zur Bevölkerungsausbildung Erste Hilfe durch das ZHK werden inter essierte Betriebsangehörige des Betrie bes zur Teilnahme eingeladen. Themen der Weiterbildung für Gesundheitshelfer befaßten sich mit folgenden Gebieten, wie Erstversorgung von Wunden, Blutun gen und Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung des Schockzustandes; For men und Methoden der Ruhigstellung, des Transports bei verschiedenen Schä digungen; Hilfemaßnahmen bei akut auf tretenden bedrohlichen Erkrankungen sowie Erste Hilfe bei elektrischen Unfäl len und bei Verätzungen. Auf der Büroberatung des ZHK berich tete der Vorsitzende des Betriebsko mitees des VEB Präcitronic, Kamerad H.-J. Richter, zur Erfüllung der bestehen den Vereinbarung. Für das Jahr 1987 wurde konstatiert, daß eine fruchtbrin gende gute Weiterbildung aller Gesund heitshelfer erreicht werden konnte, so daß jetzt alle Gesundheitshelfer gern zur Weiterbildung kommen und mit der neuen „Anordnung über die Erste Hilfe im Betrieb" sehr gut arbeiten können. Kamerad Richter sprach im Namen sei ner Gesundheitshelfer dem Zentralen Hochschulkomitee und besonders dem Sekretär, Kameradin Christa Früh, ein herzliches Dankeschön für die-gute Zu sammenarbeit und Absicherung aller Ver anstaltungen aus und verband das gleich zeitig mit der Konkretisierung der The men für die nächste Periode unserer gemeinschaftlichen Aktivitäten. Dr. rer. nat. G. Herrmann Institut für Arbeitsmedizin ten: sie können an wissenschaftlichen Veranstaltungen des Kongresses teil nehmen. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist ebenfalls kosten los und der Studentenausweis berech tigt zum Eintritt. • Gesundheits- und Arbeitsschutz bei der Einführung moderner Biotechno logien und neuer Werkstoffe Im Steinsaal des Hygienemuseums ist außerdem eine Methoden- und Ge räteausstellung kostenlos zu besichti gen. der Gesellschaft für Arbeitshygiene und Arbeitsschutz der DDR • arbeitsmedizinische Dispensairebe treuung unter den sich verändernden Arbeitsanforderungen und -bedingun- gen sowie • die Beeinflussung arbeitsbedingter Erkrankungen. Vom 23. bis 25. März findet in Dres den der VII. Kongreß der Gesellschaft für Arbeitshygiene und Arbeitsschutz der DDR statt. Erwartet werden etwa 1300 in- und ausländische Gäste. Un ter dem Rahmenthema „Der Beitrag von Arbeitshygiene und Arbeitsschutz zum Einsatz von Schlüsseltechnolo gien bei der umfassenden Intensivie rung der Volkswirtschaft" werden Veranstaltungen im Deutschen Hy giene-Museum der DDR, im Filmthea ter Prager Straße sowie im Hörsaal des Rektoratsgebäudes durchgeführt. ■Weitere Themen, die in Parallelver anstaltungen im Mittelpunkt .stehen, sind beispielsweise • Anforderungen und Beanspruchun gen an rechnergestützten Arbeitsplät zen in der Produktionsvorbereitung und -durchführung Vieh nern: „Sachs über e rer, de Kinder schwe „SZ" f beispie Zeugin Ein wichtiger Hinweis für Studen- IjJ • C