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Neue Medizintechnik aus Dresden auf der Leipziger Herbstmesse 1988 Neu- und Weiterentwicklungen prägen ebenfalls das Angebotsbild des VEB Transformatoren- und Rönt genwerk „Hermann Matern" Dres den. So wird mit der mobilen Rönt geneinrichtung TuR DE 50 der Reprä sentant einer neuen Generation rönt gendiagnostischer Technik vorge stellt. Dieses leistungsfähige Rönt genaufnahmegerät zur traumatologi schen Notfall- und Bedside-Diagno- stik gestattet Aufnahmen direkt am Krankenbett, in der OP-Abteilung oder in der Intensivstation. Höhere Manövrierfähigkeit und geringe Ab messungen erleichtern seinen pro blemlosen Einsatz auch unter ungün stigen räumlichen Bedingungen. Ein Mittelfrequenzgenerator in Einkessel bauweise gewährleistet selbst bei Auf nahmen mit zusätzlichen Absorptions medien Aufnahmen hoher Qualität mit umfassendem Informationsgehalt. Hoher Bedienkomfort wird durch Ein satz der Aufnahmedaten sowie eine Folientastatur mit digitaler Anzeige geboten. Vertreter einer neuen Generation an Ultraschall-Inhalationsgeräten ist das Gerät TuR USI 51, einsetzbar für alle Aufgaben der Aerosoltherapie, Prophylaxe und -diagnostik. Zu sei nen Kennzeichen zählen ein attraktiv gestaltetes Bedienfeld mit Folientasta tur, eine eingebaute, vorwählbare Di gitaluhr, die die Dauer der Behand lung reguliert, sowie mögliche Kombi nierbarkeit von drei Geräten zur Gemeinschaftsinhalation. Das Gerät ist sowohl für die dosierte Kleinmen genvernebelung als auch für die Dau ervernebelung größerer Medikamen tenmengen einsetzbar. Im Rahmen eines modernen und ra tionellen Fachgeschäftes für Augen optik unterbreitet das Kombinat VEB Carl Zeiss JENA in der Messehalle 14 ein Komplexangebot neuer Kollektio nen von Brillenfassungen sowie au genoptischer und optotechnischer Geräte. Einbezogen in die Offerte sind Ausbildungsleistungen an der Fachschule für Augenoptik in Jena. Einen weiteren Angebotskomplex bilden ophtalmologische und mikro chirurgische Erzeugnisse. In seinem Mittelpunkt stehen die Operationsmi kroskope bzw. Operationsspaltleuch ten der neuen Generation. Hochschullehrer- Vollversammlung Eine Hochschullehrer-Vollver sammlung findet am Dienstag, dem 13. September, 14 Uhr im Hörsaal des Instituts für Pathologische Anatomie statt. Zu den Ergebnissen in Erziehung und Ausbildung im Studienjahr 1987/88 und zu Schwerpunkten der Aufgaben im Studienjahr 1988/89 re feriert der Prorektor für Erziehung und Ausbildung und konzeptionelle Vorstellungen zur Neugestaltung des Medizin- und Stomatologiestudiums nach 1990 unterbreitet Magnifizenz. Wichtige Termine 17. August, 14 Uhr, Zimmer des stell vertretenden Parteisekretärs Beratung der Arbeitsgruppe Agit./ Prop. 17. August, 15 Uhr, Zimmer des Partei sekretärs Sitzung der Hochschulparteileitung 22. August, 14 Uhr, Zimmer des Partei sekretärs Anleitung der APO-Sekretäre 25. August Tag der politischen Mas senarbeit zum Thema „Erfahrungen, Er gebnisse und Aufgaben bei der Durchset zung der „Dresdner Initiative - weniger produzieren mehr - mit Schlüsseltechno logien". Die Berichte hierzu sind bis 26. August an die Hochschulparteileitung zu senden. 31. August, Hörsaal der Frauenklinik, 14 bis 17 Uhr Parteiaktivtagung zu „Aufgaben und Probleme der Parteiorganisation der MAD im Studienjahr 1988/89", Teilneh mer: APO-Sekretäre, stellvertretende APO-Sekretäre und je zwei APO-Leitungs- mitglieder. Genossen Klinik- und Insti tutsdirektoren 2. September, 12 bis 18 Uhr, Solidari tätsbasar der Journalisten auf der Prager Straße 5. September Endtermin Beitragsab rechnung für September Jenaer Hochschullehrer in der Medizin 1987/88 als Nachauflage erschienen in der Friedrich-Schiller-Universität Jena Der in Nachauflage erschienene Band beinhaltet 13 Beiträge zur Ge schichte der Medizin an der Jenaer Universität im 19./20. Jahrhundert. Diese betreffen u. a. Einsichten in die ärztliche Ausbildung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, Entwick lung der Inneren Medizin und ihrer Ausbildungsgestaltung im 19. Jahrhun dert sowie der Psychiatrie/Neurologie unter Kieser, Binswanger, Berger, der Anatomie unter Huschke, Gegenbaur, Hertwig, das verdienstvolle Wirken des Gynäkologen E. A. Martin, des Physiologen W. T. Preyer, von A. H. Gärtner (Hygiene), A. Witzel (Zahn medizin), J. Ibrahim (Pädiatrie), Nicht jene, die streiten, sind zu fürch ten, sondern jene, die ausweichen. Maria von Ebner-Eschenbach Es ist wahr, alle Menschen schieben auf und bereuen den Aufschub. Ich glaube aber, auch der Tätigste findet soviel zu bereuen als der Faulste; denn wer mehr J. Zange (HNO-Heilkunde), während ein resümierender Beitrag Erkennt nisse in Auswertung des Wirkens be deutender Medizinprofessoren und des Voranschreitens der Spezialisie rung ab zweite Hälfte des 19. Jahrhun derts verdeutlicht. Eine Bibliographie von 404 Titeln rundet den Band instruktiv ab. Der Umfang beträgt 236 Seiten mit 60 Ab bildungen. Bestellbar (schriftlich) bei: Verlags abteilung der Friedrich-Schiller-Uni versität, Thälmannring 24a, DDR, 6900 Jena. Der Inlandsvorzugspreis beträgt 10Mark: Dr. G. Wagner (Jena) tut, sieht auch mehr und deutlicher, was hätte getan werden können. Daß der Mensch das edelste Geschöpf sei, läßt sich auch schon daraus abneh men, daß es ihm noch keine anderes Ge schöpf widersprochen hat. Georg Christoph Lichtenberg Fragen nach den rechtlichen Regelun gen für Mietverhältnisse ergeben sich vor allem dann, wenn aus bestimmten Gründen notwendig wird, einen beste henden Mietvertrag über eine Wohnung, Werkwohnung, Garage oder ein Wo chenendhaus aufzulösen. Bei der Beendigung eines Wohnungs mietverhältnisses ist das Grundrecht auf Wohnraum, das durch den verfassungs rechtlichen Kündigungsschutz unterstützt wird, der entscheidende Ausgangspunkt. Eine willkürliche Kündigung des Miet verhältnisses durch den Vermieter ist demzufolge nicht möglich, da der Mieter Kündigungsschutz gemäß § 120 Abs. 1 ZGB genießt. Das Mietverhältnis kann demzufolge nur unter folgenden Voraussetzungen aufgehoben werden: • Es muß ein speziell im Gesetz geregel ter Aufhebungsgrund vorliegen, gemäß §§ 121, 122 ZGB (gröbliche Verletzung von Pflichten aus dem Mietvertrag oder der Rechte anderer Hausbewohner durch die Mieter sowie gesellschaftlich gerecht fertigter dringender Eigenbedarf des Ver mieters). • Das Verlangen auf Aufhebung des Mietverhältnisses muß im Klageweg beim örtlich zuständigen Gericht geltend gemacht werden, das heißt, die Aufhe- Besonderheiten der rechtlichen Regelungen von Mietverhältnissen bung ist nur durch gerichtliche Entschei dung möglich (§ 120 Abs. 1 Satz 2 ZGB). Für Werkwohnungen oder Dienstbe reitschaftswohnungen gelten sogenannte besondere Mietverhältnisse. Hier besteht in der Regel zwischen Vermieter und Mieter zugleich ein Arbeitsrechtsverhält nis. Die rechtliche Fixierung enthält der § 130 ZGB sowie die Verordnung über die Lenkung des Wohnraums - WLVO - und die Durchführungsbestimmung dazu vom 16. Oktober 1985 (GBl. I, Nr. 27, S 101). Die Beendigung des Arbeitsrechts verhältnisses berechtigt in diesen Fällen den Betrieb, das Mietverhältnis zu kündi gen, unter der Voraussetzung der ge werkschaftlichen Zustimmung und unter Beachtung geregelter Ausnahmen. Hier bei wird dem Umstand Rechnung getra gen, daß diese Wohnungen genutzt wer den sollen, um die Betriebstreue, die Bildung eines festen Mitarbeiterstammes zu fördern und diesen Werktätigen gün stige Wohnbedingungen in der Nähe des Arbeitsplatzes zu schaffen. Mietverhältnisse über Garagen und Wochenendhäuser sind ebenfalls beson dere Mietverhältnisse, vor allem weil sie Nutzungsbedürfnisse außerhalb des Grundrechts auf Wohnraum befriedigen. Unter Berücksichtigung dieser Besonder heit sind gemäß § 129 ZGB die Vorschrif ten der Wohnungsmiete entsprechend anzuwenden, sofern keine speziellen ver traglichen Vereinbarungen getroffen wurden. Kündigungsschutz besteht also dann, wenn die Mietverträge ohne zeitli che oder andere Einschränkungen für ei nen längeren Zeitraum geschlossen wor den sind. Konkret heißt das für Garagen ein Jahr oder länger und bei Wochenend häusern eine Saison oder länger. Es ist auch möglich, daß der Eintritt eines Er eignisses als Zeitpunkt der Beendigung eines solchen Mietverhältnisses festge legt wird, z. B. eigener Bedarf des Ver mieters. Erfolgt die Aufhebung des Mietverhält nisses wegen des bestehenden Kündi gungsschutzes durch das Gericht nach erfolgter Räumungsklage des Vermieters, so muß darauf hingewiesen werden, daß der Mieter hierbei nicht auf ein Ersatzob jekt bestehen kann. Die strengen Maß stäbe, die bei der Aufhebung von Woh nungsmietverhältnissen zur Anwendung kommen, können hier, da es sich nicht um das Grundrecht auf Wohnraum han delt, keine analoge Berücksichtigung fin den. Vom Mieter kann das Mietverhältnis gemäß § 120 Abs. 2 ZGB in jedem Fall mit einer Frist von zwei Wochen durch schriftliche Kündigung beendet werden. Außerdem ist gemäß § 120 Abs. 3 ZGB jederzeit die Beendigung des Mietver hältnisses durch Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter möglich. Bauer „E Arzi Dal schiei findet gentli Werb worde und V teristi eher i ler, pl ser A genial sehen liam Tuchr schäft ger 1 der vi tigkeit Form Meeh messe nom. litisch exakte wissei soll n war C Anato außer popul Im nam < Strick Greer tomisi aber Überr lebte, der V gekrö lieh t die p sung < Behan und ai Populi Eii - Seir Aufree gers ir gar nie vorste Mar rige A der ne dank < sich si