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— c- i-rätienjer Inniger Amtsblatt des Kgl. Bezirksgericht- zu Freiberg, sowie der Kgl. GerichtSämter u. der Stadträcht zu Freiberg, Sayda u. Brandt -i- Freiberg, 20. November 1865. Endlich ist eS in der-Eschenheimer Gasse zu Frankfurt a. M. zur Entscheidung über die geschäftliche Behandlung des mittel staatlichen Antrags gekommen. Bekanntlich verlangt der Antrag die Einberufung der holsteinischen Landesvertretung und die Aufnahme Schleswigs in den deutschen Bund. Die Bundes versammlung entsprach nicht dem Willen der Antragsteller Baierns, Sachsens und Großherzogthum Hessens, welche sofortige Abstim mung verlangten, sondern verwies den Antrag dem schleswig-hol steinischen Ausschüsse zur Berichterstattung. Somit ist zu dem vielen schätzbaren Material, welches dieser Ausschuß in der Elb- herzogthümerfrage in sich ausgenommen, ein neuer Beitrag auf Nimmerwiedersehn geliefert; denn still wie "ein Grab bedeckt er mit Todesschlummer die heiligsten Wünsche der Natiom So wäre denn der Antrag ganz verloren? Ehrlich gestanden,' müssen wir dies verneinen. Wir empfinden sehr wohl, wie kränkend es für unsere Regierungen, d. h. für die Regierungen der Mittelstaaten sein muß, sich zu einer so ohnmächtigen und wenig imponkrenden Roll^»ver- urtheilt zu sehen, wie sie gewissermaßen im deutschen Bundestage den deutschen Regierungen durch die beiden alliirten Großmächte auferlegt worden. Die schleswig-holsteinische Frage ist dem Forum des Bundestages ja gänzlich entzogen und die Mittelstaaten müssen ebenso wie die Nation still zusehen, was geschieht. Ja es ist ihnen schon Passirt, daß sie mit einer Majorität den Sieg über die beiden Mächte davon getragen haben, ohne daß diese Beschlüsse der Bundes versammlung Beachtung gefunden hätten. Unter diesen Umständen mußten sich doch wohl Männer von der staatsmännischen Begabung eines Herrn v. Beust rc. selbst sagen, daß ihr Antrag keinen Falls von durchgreifendem Erfolg sein werde. Wenn sie aber trotz jenes voraUszuschenden Mißerfolges den Antrag dennoch einbrachten, so darf. Man ' Wohl erwarten, daß ein bestimmter Zweck vorlag, der dabei erreicht werden sollte. Und obwohl wir nicht in die Ge heimnisse der Diplomatie eingeweiht sind, so glauben wir diesen Zweck in Folgendem zu erkennen. In. der Gasteiner Convention wurde ausdrücklich der Fall Erscheint jeden Wochentag früh 9 U. Inserate werden bi« Nqchm, Z Uhr für die nächste Nr angenommen. Es ist in letzter Zeit viel von dem Schreiben die Rede ge wesen, welches General v. Manteuffel an den Herzogs Friedrich wegen des Empfanges in Eckernförde gerichtet hat. Die „K. Z." bringt jetzt den Wortlaut dieses Briefes, aus welchem wir folgenden Passus mittheilen: . „Ew. Durchlaucht Fahrt durch Eckernförde und Aufenthalt in Borbye hat den Charakter einer politischen Demonstration angenommen. Dergleichen stören den Frieden des Landes, gefährden die Existenzen einzelner Persönlichkeiten und verstoßen gegen die gesetzliche Ordnung des Herzogthums, für deren Aufrechthaltung ich verantwortlich bin. Ich habe daher die gemessensten Befehle gegeben, daß bei ähnlichen Wirdervorkommntffen mit allen, zur Aufrechthaltung der öffentlichen " ' " " — " " AMchen wigs kommt — was von Preußen, wenn es auch thatsächlich jttz dort regiert, nicht gesagt werden kann. Kurz die Verhältnisse siegen so verwickelt wie möglich und mach alledem scheint unS der mittel- staatliche Antrag nichts weiter bezweckt zu haben, als den beiden Großmächten recht klar vor Augen zu führen, wie sie sich ist der Gasteiner Convention festgerannt haben — und diesen Zweck hat er den« sicherlich auch erreicht. Was nun die Frankfurter Noten-Angelegenyelt be trifft , so scheint doch kein Antrag der Großmächte wegen Reactivi- rung des Bundesvereinsgesetzes von 1854 in der letzten Sitzung eingegangen zu sein. Das Damoklesschwert hängt also noch über den Häuptern des SechSunddreißiget-AusschüsseS und de? National- VereinS. Es wird nur Wenigen klar sein, worüber sich die prestßi- sche und österreichische Regierung denn eigentlich bezüglich des Vereinswesens zu beschweren habe. Nichts ist Natürliches, ^al- daß bei nur einigem freiheitlichen Leben es der Nation gestattet sein muß, politische Parteivereine zu bilden, welche dazu dienen, .Partei grundsätze durch offene Rede und erlaubte Agitation zu förderst. So bilden ja nicht blos Liberale ihre Vereine, sondern neuerding» sind es gerade die Conservativen und Ultramontanen, welche die Vereinsfreiheit eifrig ausbeuten. Offenbar haben weder der Na tionalverein noch der Abgeordnetentag etwas Ungesetzliches oder Unerlaubtes gethän; sie haben offen und ehrlich, wie LS für Männer sich ziemt, ihre Ansichten zum Besten gegeben und ihre Beschlüsse gefaßt. Wenn sich ihre Gegner darüber ärgerten, so ist es. eben die ganz natürliche Folge deS politischen Parteilebens uNd daß die Regierungen in solchen Vereinen nicht eine decretirende Nebenre- gierung erblicken können, daS liegt doch wohl auf der Hand. Wozu also dieser Eifer in Maßregeln, zu denen auch nicht die geringste vernünftige Veranlassung vorltegt, ja womit man nur ein sichtlich ermattetes Interesse des Volkes für das politische VeretnSwesen fruchtbringend wieder belebt? Wir wüßten auch gar nicht, war die Reactiviruna des Bundesvereinsgesetzes der Bolkssache schaden sollte. Konnte dieselbe vom Jahr 1854 solche, Fortschritte trotz dieses Vereinsgesetzes machen, so wird sie es von 18v5 an wohl noch bedeutend mehr vermögen und würden flugs alle Perrine politischer Art unterdrückt, Der Verein, welcher uns Noth thut und Bedürfniß ist, der uns bildet und in der Verthridigung unseres Rechtes bestärkt, der wird nicht allein trotz aller BereinS- feindseligkeiten bestehen bleiben, sondern auch mit allen Verfolgungen wachsen und zunehmen an Macht und Bedeutung, um für die Zukunft tüchtig zu schaffen. Dieser Verein — es ist d er und - Tageblatt , PM vltrttljihrl. 20 Nzr. Snsn-te Dienstag, den 21. November werden die g-spaiim« Zm« °vn dnm , »I 'I, 7 n/Rapm mit s Pf, berechnet. vorgesehen, daß die beiden Großmächte die gemeinsame Vertretung der Herzogtümer zusammenberufen können. Aber wenn sie dies thäten, was ist als practisches Resultat davon zu erwarten? Nichts, denken wir, so lange Oesterreich nicht mit Preußen sich verständigt und Preußen nicht anerkannt hat, daß den Schleswig-Holsteinern die Entscheidung über ihr Schicksal zustehe. Die Fehler der Groß- Verein der Geister, und dessen Mitglieder' Werden immer Machtspolitik haben durch die Gasteiner Convention sich erwiesen; Mittel haben, miteinander zu verkehren und ihre Zwecke zu förderst, sie haben Preußen und Oesterreich je einen Arm frei gemacht und Darum nur Muth, je schwärzer die Nacht der großmächtigen Re den andern gefesselt. Die Einberufung der Landesvertretung action, desto goldner die Sonne am Marge« der Freiheit. Schleswig-Holsteins ist unmöglich gemacht worden, weil die Herzog- thümer in zwei verschiedene Gewalten gekommen sind, die sich noch immer nicht verständigen können. Der Bund hat unbedingt ein Recht, die Regelung der schleswig-holsteinischen Frage zu verlangen, aber dies Recht ist eben jetzt gar nicht zu handhaben, weil Preußen unv'Oesterreich an die Stelle des Bundesrechtes ihre eigene Rechts bestimmungen gesetzt haben. Und eben weil ihre Rechtsbestimmungen, wonach sie sich die Souveränetätsrechte in den Herzogtümern an maßen, keine anerkannten sind, haben sie sich selbst in die Lage gebracht, der rechtlichen Erledigung dieser Angelegenheit, auch wenn sie den Willen dazu hätten, keinen Vorschub leisten zu können. Die Landesvertretung Schleswig-Holsteins kann unmöglich die politische „ —, ,, » .. . Machtfrage lösen, in welche sich Preußen und Oesterreich gründlichst Ordnung und zur Vermeidung weiterer Störung geeigneten gesetzlichen verwickelt haben und die nun zuerst erledigt sein muß, wiewohl Mitteln und nöthigenfalls mit Verhaftung eingeschritten wird." .Niemand weiß, wie dies geschehen soll. In Bezug der Aufnahme ES wird Jeder aus dem Tone dieses Schriftstückes hcrauS- SchleSwigS in den deutschen Bund muß vor allen Dingen ent« fühlen, daß von einer besonderen Höflichkeit, mst welcher der schieden An, wer in, den rechtlichen und anerkahntenBesitz SHleS« General den.Herzog behandelt haben sollte, Hine Me M IHA