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, — — '^->?>— " " — —— ' . . ' '^ k<I«« Bekanntmachung. , Nachdem der Strumpfwirkermeister und Lotteriecollccteur Herr Herrmann Friedrich Barthel allhier als Agent der „Deutschen Feuerversicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit in Ludwigshafen" für den Bezirk deS unterzeichneten Königlichen Gerichtsamts bestätigt worden ist, so wird Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Freiberg, den 11. August 1865. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Im Auftrage: Hünich, Assessor. Bekanntmachung. In der Nacht vom 13. zum 14. dieses Monats sind im Amtsdorfe Friedebach in 2 Häusern Einbruchsdiebstähle verübt und hierbei nachfolgende Gegenstände 1 ., Eine blauwollene Mannesunterjacke, nicht ganz neu, aber noch in gutem Zustande, mit grünen Rändern. 2 ., Eine schwarze Tuchweste mit schwarzen Hornknöpfen. 3 ., Zwei bunte Mousselintücher mit türkischem Muster, noch neu. 4 ., Zwei Paar Frauenstieseletten von Kalbleder, fast neu. 5 ., Eine rothe, ziemlich große Brieftasche von Leder, etwas defect, mit Notizen über geleistete Fuhren. Die Brieftasche war ohne Schloß, nur mit einem ledernen Oehr zum Zusammenstecken versehen. 6 ., Eine Tabakpfeife von Horn, kurz mit weißen Ringen und einem Kopfe von gelb lackirtem Maserhölze, welcher mit einem Kettchen an der Pfeife befestigt war. Das Beschläge war weiß. 7 ., Ein Stückchen gelbes Wachs, 2 Loth schwer. 8 ., Zwei rothe Köpertücher, etwa 1 Elle in's Geviert. 9 ., Ein Spazierstock von braun lackirtem Holze, mit schwarz eingebrannten Flecken. 10 ., Eine Brille mit ovalen Gläsern und neufilbernem Gestelle, ziemlich neu, in braunledernem Etui. 11 ., Ein Kistchen Cigarren mit etwa noch 200 Stück. 12 ., Ein Paar gute rindslederne Halbstiefeln mit Eisen, inwendig bis zur Hälfte des Schaftes mit grünem Leder gefüttert. 13 ., Eine blauwollene Mannesunterjacke mit grünen Kanten, an den Aermeln mit blauem Bande eingefaßt, etwas defect. 14 ., Eine dreischnurige vergoldete Halskette mit Schloß vorn, in welches weiße Steinchen eingesetzt waren. 15 ., Ein neugeschliffenes Rafirwesser, mit brauner Hornschale, noch ziemlich neu, auf der Klinge stand mit weißlicher Schrift vom Schleifer geschrieben: „Fischer, 10./8. 65". Die Schrift war wie mit einer etwas ätzenden Flüssigkeit geschrieben. 16 ., Ein braunkattuneS Tuch, nicht gezeichnet, schon gebraucht. 17 ., Eine Kleiderbürste mit weißen und in der Mitte schwarzen Borsten und oben mit einem gelbpolirten Bretchen sournirt, noch fast neu. 18 ., Ein fast noch halbes hausbackneS Brod. 19 ., Ein halbes Stückchen Butter. 20 ., circa 2 Pfund Speck. 21 ., Fünf bis sechs Kannen gute Milch entwendet worden. Zur Entdeckung der Diebe, bezüglich deren Verdachtsmomente nicht angegeben werden können, und Wiedererlangung der entwendeten Sachen wird dies andurch öffentlich bekannt gemacht. Sayda, den 16. August 1865. Königliches Gerichtsamt daselbst. Franz. Bekanntmachung. Das 14., 15. und^ 16. Stück des dießjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend Nr. 71 ein Decret wegen Genehmigung einer fernerweiten öffentlichen Anleihe des Lugau-Niederwürschnitzer Steinkohlenbauvereins, vom 4. Februar 1865, » 72 eine Verordnung, die Zulassung von Volksschullehrern zum Besuche der Universität behufs der Erlangung einer höheren Berufsbildung betreffend, vom 1. Juni 1865, , 73 eine Bekanntmachung, das Verzeichniß der gegenwärtig zur Ausstellung von Recognitionsattesten ermächtigten Consularbeamten betreffend, vom 14. Juni 1865, , 74 eine Verordnung, die künftige Behandlung der Justizstatistik bei den Gerichten in den Schönburg'schen Receßherrschasten und bei dem Staatsanwalte am Bezirksgerichte zu Glauchau betreffend, vom 16. Juni 1865, » 75 eine Bekanntmachung, die Lvncessionirung der „Rheinischen Feuerversicherungs-Gesellschaft zu Mainz" betreffend, vom 23. Juni 1865, « 76 eine Verordnung, die zollfreie Einfuhr von Steinkohlen re. betreffend, vom 27. Juni 1865, . 77 eine Verordnung, die Expropriation von Grundeigcnthum für Anlegung der Borsdorf-Döbeln«Meißner Eisenbahn betreffend, vom 27. Juni 1865, - 78 eine Verordnung, die Publikation der Verträge über die Fortdauer des Deutschen Zoll- und HandelsvereinS rc. betr., vom 4. Juli 1865, - 79 eine Verordnung, die Publication der vom Zollvereine mit Belgien und Großbritannien abgeschlossenen Handelsverträge bett., vom 18. Juli 1865, . 80 ein Decret wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparkasse der Stadt Schöneck, vom 17. Juni 1865, - 81 ein Decret wegen Bestätigung der Statuten der Sächsischen Bank zu Dresden, vom 18. Juli 1865, , 82 eine Verordnung, die Publication des am 26. Mai 1865 in Paris mit der Kaiserlich Französischen Regierung abgeschlossenen Vertrag- Wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst betreffend, vom 10. Juli 1865, , 83 eine Bekanntmachung, die telegraphische Beförderung von Postanweisungen betreffend, vom 28. Juli 1865, , 84 eine Bekanntmachung, die Richtungslinie der Borsdorf-Döbeln-Meißner Eisenbahn betreffend, vom 28. Juli 1865, find bei uns eingegangen, und wird dieses mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß dieselben innerhalb der nächsten acht Tage in unserer Rath-expedition zu Jedermanns Einsicht ausliegen werden. Freiberg, den 18. August 1865. . DerStadtrath. Clauß. Erledigt hat sich die wegen des Handarbeiters Friedrich August Lichtenberger von hier unterm ll. dieses Monats erlassene Bekanntmachung. Freiberg, am 18. August 1865. Die Stadtpolizeibehörde. Rößler.