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JEerger JilMer und Tageblatt. Amtsblatt de« Kgl. Bezirksgericht« zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter u. der Stadträthe zu Freiberg, Sayda u. Brand ^17S. Freitag, den 4. August Sc,chetnt jenen Wochentag früh 8 u. Ins,rate werden b>« Nach«. 3 Uhr für dl« nächste Nr. angenommen. Preta menet,ahrt. r« Ngr. Inserat« «»erden dte gespaltene Zelle vd«r deren Raum mit i Ps. birechnet. 1863. Tagesgeschichle. Berlin. Mit welcher Unverschämtheit unsere sogenannte „konservative" Presse die Gesetze des Landes verletzt, davon könnten wir fast alle Tage Beispiele anführen. Hier nur eins. Der „Preußische Volksfreund" zu Königsberg schreibt wörtlich: „Was nun weiter? Für eine Weile sind wir nun zwar die widerwärtigen Verhandlungen des Abgeordnetenhauses los geworden, aber nach der Verfassung sollen sie wieder kommen: was dann? — Es geht doch nicht an, daß in den öffentlichen Angelegenheiten unseres Vater landes diese Versammlung weiter mitreden darf. Sie hat sich un aufhörlich gegen göttliche und menschliche Ordnung vergangen. Sie hat ungestraft Unwahrheit und Lüge, Verleumdung und Lästerung vorbringen, Haß, Verachtung und Auflehnung gegen die geordnete Obrigkeit predigen lassen, kurz sie hat an ihrem Theile unter dem Deckmantel der unverantwortlichsten Unverantwortlichkeit nach aller ihrer Kraft dazu gethan, daß die Säulen, auf welchen das Landes wohl steht, erschüttert und das Vaterland geschädigt werde. Eine solche Versammlung kann, darf und — wird nicht mehr zusammen berufen werden; wir hoffen darauf mit Zuversicht, so wahr unser König sein Volk liebt." — Nun bestimmt tz. 102 unseres Straf gesetzbuches: „Wer durch Wort, Schrift, Druck, Zeichen, bildliche oder andere Darstellung eine der beiden Kammern u. s. w., während sie in der Ausübung ihres Berufs begriffen sind, oder in Beziehung auf ihren Beruf beleidigt, wird mit Gefängniß von einer Woche bis zu einem Jahr bestraft. Hat die Beleidigung den Charakter der Verleumdung, so ist die Strafe Gefängniß von 14 Tagen bis 18 Monaten, und wenn die Verleumdung öffentlich begangen wurde, Gefängniß von einem Monate bis zu zwei Jahren. — Wir nehmen das Geld, wo wir es finden, sagte Herr von Bismarck und er hält Wort. Sicherm Vernehmen nach hat die Direction der Köln-Mindener Eisenbahngesellschaft dem Staat das Actienamortisationsrecht für die Summe von 13 Mill. Thlrn. ab gekauft. Die Direction will zur Deckung dieses Betrags neue Actien emittiren und zwar in der Weise, daß sie den Actionären für jede alte Actie eine neue zum Paricurs giebt. Der Staat dagegen, welcher bereits etwas über 7 Mill. Thlr. amortisirt, rcsp. in seinen Besitz gebracht hat, würde also 7 Mill. Thlr. neue Actien und 6 Mill. Thlr. baar erhalten, demnach die erkleckliche Summe von 30 Mill. Thalern flott machen können und zwar in folgender Weise: Betrag der amortisirten Actien 7 Mill. Thlr., Betrag der neuen Actien 7 Mill. Thlr., Agio für diese 14 Mill. Thlr. nach dem jetzigen Curs von circa 240 10 Mill. Thlr., Baarzahlung 6 Mill. Thlr., zusammen 30 Mill. Thlr. Wie steht es mit der Genehmigung dieser Operation durch beide Häuser des Landtags? Oder bedürfen Geldoperationen, welche der Regierung 30 Mill. Thlr. zur Verfügung stellen, keiner solchen Genehmigung? Hierauf erwidert die Volkszeitung: „Ohne in die Einzelheiten der ange führten Finanzoperationen eingeweiht zu sein, müssen wir doch darauf aufmerksam machen, daß sich in obiger Rechnung ein sehr bedeutender Fehler vorfindet. Das Agio für 14 Millionen Thlr. Actien zum Curse von 240 macht nicht 10 Mill. Thlr., sondern etwas mehr als 19'/, Mill. Thlr., so daß sich die von der Re gierung flüssig zu machende Summe nicht auf 30 Mill. Thlr., sondern auf etwa 40 Mill. Thlr. belaufen würde. — Die*„Hamb. Nachr." deuten in einer Berliner Corresp. an, daß nächstens einer der Räthe des Herzogs aus den Herzog- thümern ausgewiesen werden dürfte. Man schreibt dem Blatt: „Mit der Ausweisung des vr. Frese werden die Maßregelungen In den Herzogthümern ihr Ende noch nicht finden. Man nennt aül« eine dritte Persönlichkeit, die notirt sei, und deren Ausweisung resp. Verhaftung, womöglich noch größeres Aufsehen machen werde, als der Mah'sche und der Frese'sche Fall." Jena, 29. Juli. Zum Burschenschasts-Jubiläum haben sich bis jetzt 700 Theilnehmer angemeldet; die Feslhalle, welche in ihrem Säulen- und Sparrwerk bereits auf der Paradies-Wiese sich emporhebt, ist auf den Empfang von 1500 bis 2000 Personen berechnet. — Die Festouvertüre, welche auf dem Markte aufgeführt wird, ist vom Kapellmeister Joachim Raff in Wiesbaden componirt. Die darauf stattfindende Festrede hält der bekannte Venedey. — Am 14. August Nachmittags 4 Uhr wird in der hiesigen Universi tätsstraße ein großes Concert gegeben, bei welchem die Sing akademien von Jena und Weimar, die Hofkapellen von Weimar und Sondershausen und Mitglieder des Gewandthaus - Orchester» zu Leipzig mitwirken werden, zu welchem außerdem noch verschiedene der bedeutendsten Sänger und Sängerinnen berufen sind. Frankfurt, 29. Juli. (N. C.) Einen der amerikanischen Schützen, welche das Schützenfest in Bremen besucht haben, hat der Unfall betroffen, von der Polizei verhaftet zu werden, um nach träglich seiner Militärpflicht Genüge zu leisten, vr. H. Schönfeld, welcher als Knabe von 15 Jahren mit seinem Vater vor 22 Jah ren aus Gelnhausen (Kurhessen) nach Amerika auswanderte, em pfand; nachdem das Schützenfest vorüber, große Sehnsucht, noch einmal seinen Geburtsort zu sehen, und begab sich deshalb in Be gleitung eines amerikanischen Freundes dorthin. Hier wurde er in der Nacht vom Donnerstag von der Polizei aufgehoben und unter der Anklage, daß er seiner Militärpflicht nicht genügt, in das dor tige Gefängniß gebracht. Der Begleiter Kes Verhafteten reiste so fort hierher, um Beschwerde bei dem amerikanischen Generalconsu« late anzubringen. Der Generalkonsul erklärte, in dieser Sache Nichts thun zu können und verwies den Beschwerdeführer an die amerikanische Gesandtschaft in Berlin. Bremen. Die Rede Mah'S beim hiesigen Schützenfeste hat durch die unerwartete Einkerkerung des Redners allgemeineres In« teresse gewonnen, weshalb wir dieselbe nachträglich mittheilen wollen. Sie lautet: „Es hat uns Schleswig-Holsteinern wohlgethan, heute wieder ein freundliches Wort durch den Vorredner (Carl Maher, Redac teur des „Beobachters" in Stuttgart) hier zu vernehmen in diesem Saale. Lange Jahre sind wir der verlassene Bruderstamm genannt worden; heute können wir unser Land den verleumdeten Bruder stamm nennen. Es ist hier ausgesprochen worden, als ob wir an unserm Herzog wörtlich das Princip der Legitimität respectiren, al» ob er nicht der Repräsentant wäre der Ehre, des Rechts und der Freiheit: der Ehre, weil wir ihm unsere Treue verpfändet haben in der Stunde der Noth; des Rechts, weil wir ihn nicht als un sern Herzog ansehen, weil er der Sohn seines Vaters ist, sondern darum, weil das Volk von Schleswig-Holstein durch seine Zustim mung und volle Anerkennung seiner Rechte seinen Ansprüchen erst die Weihe gegeben, weil er ist gewissermaßen das Princch der Frei heit, welches im ganzen Volke verkörpert ist, und der Freiheit darum, weil er uns das Staatsgesetz beschworen und weil wir Treue gegen Treue einsetzen. Ich will hier nicht sprechen von den Anschuldi- gungen, die laut geworden sind in dem Sinne, daß das Volk von Schleswig Knechtssinn bekundet habe. Haben die Schleswig - Hol steiner solchen Geist gezeigt gegen Christian VUi. oder Friedrich VIl., die doch Herzöge von Schleswig-Holstein waren, aber da» Land regierten im dänischen Sinn? Knechtssinn hat das Voll von Schleswig-Holstein nie gezeigt, wohl aber in verschiedener Weife seine Treue- Von hervorragender Stelle sind andere Anschuldi gungen gegen uns laut geworden, daß nämlich das Voll von Schles wig-Holstein eine Phäakenepistenz führen, nur für sich lämpfen, für