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Polonaise Theil und unterhielten sich mit Herren und Damen der zahlreichen Gesellschaft. Bei der schwülen Atmosphäre des großen Saals und seiner vier Nebensäle übte die zum Wintergarten nm- geschaffene Passage einen großen Zauber aus, indem man sich hier Kühlung holen und aufs Angenehmste ergehen konnte. Ebenso königlich wie Alles war auch die Bewirthung der Gäste. Paris, 12. Februar. (K. Z.) Daö Gespräch des heutigen Tages bildet der Ball, welcher heute Nacht in dem Palais-Royal, der Residenz des Prinzen Napoleon, stattfand. Seit dem Tode des Prinzen Jerome, des Vaters des Prinzen Napoleon, hatte im Palais- Rohal kein Fest mehr stattgefunden. Um 9 Uhr Abends wurden die Säle geöffnet. Der Prinz trug Civilkleidung. Einige Minuten nach 10 Uhr trafen der Kaiser und die Kaiserin im Palais-Rohal ein; der Kaiser im blauen Frack mit weißem Futter und goldenen Knöpfen. In einem Saale war das Mobiliar des Zimmers von Ajaccio aufgestellt, in welchem Napoleon I. geboren worden war. Der Kaiser und die Kaiserin verließen um 1 Uhr das Fest, welches jedoch erst heute Morgen nm 5 Uhr endete. Turin, 12. Februar. (K. Bl.) Das Tribunal von Mondovi hat den Bischof Ghilardi zu drei Monaten Gefänguiß verurtheilt, weil derselbe die Enchclica ohne das königliche Exequatur veröffent licht hatte. — Wie das „Diritlo" meldet, haben nämlich die Bischöfe der Romagna gemeinschaftlich an den Minister Vacca geschrieben, daß sie, mit dem Papste vereinigt, Alles, was in ihren Kräften stehe, thun würden, damit die Enchclica und die hinzugefügten In structionen von allen Angehörigen ihrer Sprengel gekannt und zur Ausführung gebracht würden. Sie könnten in diesen Sachen die Autorität der weltlichen Negierung nicht anerkennen. Neueste Post. Berlin, 15. Februar. In der heutigen Sitzung des Abge ordnetenhauses richtete der Handelsministcr an den Präsidenten Grabow die Anfrage, wann das Haus die Zusätze zur B.^nkordnung discutiren werde, und bestimmte dieser nächsten Sonnabend hierzu. Bei der Fortsetzung der ArbeitercoalitionSdebatte gesteht Abg. v. d. Hehdt, daß er in der Arbeiterfrage die Ansichten seiner parlamen tarischen Freunde der conservativen Partei nicht theile. Das Princip der Staatshilfe sei unzulänglich und durchaus verwerflich. Er empfehle die Beibehaltung der bisherigen Gesetzesbestimmungen. Die Gcneraldiscussion wird hierauf geschlossen. Der Antragsteller Schulze-Delitzsch recapitulirt die Debatte und erhält gegen Wagener den Einfluß der deutschen Genossenschaft in Deutschland und im AnSlande aufrecht. Die Staatshilfe sei ein verwirrter Begriff und ohne praktische Resultate. Die sociale Frage sei nicht eine specifische, sondern lediglich durch die historische Entwickelung lösbar. Ex warme die Feudalen davor, an der modernen Sphinx der Arbeiter- frage Parteiagitationen zu versuchen. Paris, 15. Februar. Der heutige „Moniteur" meldet, der päpstliche Nuntius, Msgr. Chigi, sei vom Kaiser empfangen worden, habe sein Bedauern über die Veröffentlichung der von ihm an die Bischöfe von Orleans und Poitiers gerichteten Briefe ausgesprochen und die Versicherung gegeben, daß er von den ihm durch seine diplomatische Stellung auferlegten Pflichten durchdrungen sei. Niemals könne er die Absicht haben, von den Vorschriften des internationalen Rechtes abzuwcichen. Der Kaiser, sagt das ofsicielle Blatt, habe mit Wohlwollen diese Erklärungen empfangen. Neranlworllicher Redacteur: I. G. Wolf. Ortskalender. Heute den 16. Februar Wahl von drei Deputaten und drei Ersatzmännern zur Abschätzungs- Deputation Vormittags 11 Uhr im Sprechzimmer des Rathhauset. Thermometsrftand hmte morgen 7 Uhr: 6 Grad Kälte, k. Bekanntmachung. ErbtheilungShalber soll von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte das, Christianen Wilhelminen verw. Hegemann, Carl Heinrich Hegemann, Christianen Marien Hegemann und Amalien Augusten Hegemann zugehörige, auf hiesiger äußeren Bahnhofsstraße unter Nr. 167 des Brand-Versicherungs-Catasters, Abtheilung U, gelegene, auf Folio 8l9 des Grund- und Hypotheken buchs für Freiberg eingetragene Hausgrundstück sammt Garten, welches zusammen auf 445 Thaler gewürdert worden ist, den 16. März 1865 freiwillig versteigert werden. ErstehungSlustige haben sich am gedachten Tage Vormittags 11 Uhr an hiesiger Königlicher Gerichtsamtsstelle anzumelden, über ihre Zahlungsfähigkeit auszuweisen, ihre Gebote zu eröffnen und sich sodann zu gewärtigen, baß sodann nach Auctionsgebrauch verfahren und das Grundstück, mit Zustimmung der Erben und nach ertheiltem obervormundschaftlichen Decret, dem Meistbietenden zugeschlagen werden wird. Eine nähere Beschreibung des Hegemann'schen Grundstücks, sowie die Versteigerungsbedingungen sind aus der an hiesiger GerichtS- amtSstelle auSgehängteu Bekanntmachung zu ersehen. Freiberg, den 10. Februar 1865. Königliches Gerichtsamt im Bezirksgericht daselbst. Meyer. M. Bekanntmachung. Da in den nächsten Tagen eine Aufzeichnung aller von Einwohnern hiesiger Stadt gehaltenen Hunde ohne Ausnahme derer, für welche die Besitzer Befreiung von der regulativmäßigen Steuer in Anspruch nehmen, bewirkt werden soll, für diese Aufzeichnung aber die Besitzer und Verwalter von Hausgrundstücken durch die Bestimmung in tz. 2 des bestätigten Regulativs zur Erhebung indirecter Anlagen für communliche Zwecke vom 2l. Februar 1852 verpflichtet sind, mit Zuverlässigkeit die Zahl der im betreffenden Hause von ihnen selbst und den Abmiethern gehaltenen Hunde den Aufzeichnern anzugeben, so wird dieß hiermit unter der Bedeutung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Verschweigung eines Hundes nicht allein die Vertretung etwaiger von den Miethbewohnern in Rest gelassener Steuerbeträge nach sich ziehen wird, sondern auch unter Umständen criminalrechtliche Ahndung in Gemäßheit des Artikel 284 des Strafgesetzbuches zur Folge haben kann. Freiberg, den 14. Februar 1865. Der Stadtrat h.- Clauß. Bekanntmachung. Alle Diejenigen, welche sich noch mit Bezahlung der regulativmäßig pränumerando zu entrichtenden Hundesteuer auf das Jahr 1864, oder auch auf frühere Zeit, in Rückstand befinden, werden hiermit bedeutet, diese Reste binnen acht Tagen, und spätestens bis zu dem 2s. dieses Monats an unsere Stadtkasse abzuführen, widrigenfalls ohne vorherige Erinnerung mit Wegnahme der unversteuert gelassenen Hunde durch den Caviller, oder nach Befinden mit gerichtlicher Einziehung dieser Reste durch Auspfändung, verfahren werden wird. Freiberg, den 15. Februar 1865. D e r S t a d t r a t h. Clauß. Bekanntmachung. Diejenigen Kinder, welche vor dem 1. October 1865 das sechste Lebensjahr erfüllen, sind, dafcrn sie nicht einem anderen Schul bezirke angehören oder in der katholischen Confession erzogen werden, Behufs der Aufnahme in eine der hiesigen evangelischen Schulen bei der Schuldeputation den 21., 22. und 23. Februar d. I. in der Zeit von Vormittags 9 bis 12 Uhr oder Nachmittags von 3 bis 6 Uhr im Sprechzimmer des hiesigen Rathhauses anzumclden. Hierbei ist der vollständige Name, Geburtstag und Geburtsort des Kindes genau anzugeben und wegen der hier nicht geborenen Kinder A kirchliches Zeugniß über deren Alter beizubringen. Wenn schulpflichtige Kinder wegen Kränklichkeit oder einer anderen Ursache der Schule noch nicht übergeben werden können, so ist dieß durch ein Zeugniß eines Arztes, Geistlichen oder Lehrers zu bescheinigen, c c- Anmeldung ist zugleich das regulativmäßige Einschreibegeld zu entrichten, welches für Kinder, deren Eltern nicht im hiesigen Schulbezirke wohnen, bei der Aufnahme in eine der Bürgerschulen und zwar in Abth. 2 Thlr. — - - - in Abth. V 1 Thlr. — - — -