tz. r. Einleitung. Das an und für sich anerkennungswerthe Streben, Mittel für die Erreichung der Zwecke der beiden wichtigsten und höchsten Anstalten im Staate — der Kirche und Schule — zu erlangen, ohne die auf sämmtlichen Staatsbürgern ruhen den Lasten dadurch zu vermehren, hat bei der jetzigen Ver sammlung der Stände im Königreich Sachsen, in jeder der beiden Kammern, einen Antrag hervorgerusen, der gegen das Fortbestehen der jetzigen Verfassung des Hochstifts Meißen und des Collegiatstifts Wurzen gerichtet iss. Die Theilnahme, die diese Vorschläge gesunden, die Zu friedenheit, die darübtt' von mehreren Seiten, m und außer den hohen Kammern^ ausgesprochen wurde, und die Wich tigkeit der angeregten Fragen für den Staat und die Capi- tel macht eine sorgfältige und genaue Prüfung derselben noth- wendig und wünschenswerth; und wenn die achtbaren Be weggründe, die jenen Anträgen zum Grunde liegen', es be wirkten, daß in Zeitschriften und auch sonst für sie Partei genommen wurde: so wird — abgesehen.von dem verwerfli chen Grundsatz, daß der Zweck die Mittel heilige — eine 1