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:»»» Beilage zwNr. 282. Montag, den 2. December 1861. ins, Der Grubenvorftan- Der Grubeuvorstand. m uns Ä!U! ji. Erzfuhren-Licitation. Bei Himmelfahrt Fdgr. sollt» nächstkommendcn 7. December, von früh 8 Uhr an, die tm "Hahre 1862 erforderlich werdenden Erzfuhren rc. Len Mindestfordernden in Accorh gegeben werden, und liegen die dteSfallflgen näheren Bedingungen zur Einsichtnahme auf hiesigem Huthanse bereit. Himmelfahrt Fdgr. am 21. November 1861. 7. December, früh von 9 Uhr an, die Anfuhr« der im Jahre 1862 erforderlich werdenden Steinkohlen im Betrage von ohngefähr 20,660 Scheffel, in Posten von je 1060 Scheffel, den MindestforLervden in Accord gegeben werden, wobei jedoch die Auswahl unter den Erstehern Vorbehalten wird. Die dießsallsigen näheren Bedingungen können vorher im Huthanse hierselbst eingesehen werden. Himmelfahrt Fdgr., am 21. November 1861. Kohlensuhren-Licitation. Bei Himmelfahrt Fdgr. soll nächstkommenden hinlänglich bekannt find. E» wird hierbei vorausgesetzt und erwartet, daß bei Ausfüllung der Listen die größte Genauigkeit, Sorgfalt und Wahrheit Mäßigkeit beobachtet wird. Freiberg, am 21. November 1861. . Der Rath zu Freibe,'rg. " , ,. Clauß. »i Bkkilimtmchmig. Den Metallbergbau-Verein „Friedrich im RammelSberge" zu Freiberg betreffend. Die Herren Aktionäre deS gedachten Vereine« werden hierdurch ersucht, die achte Einzahlung auf di« gezeichnete» Aktien unter Zurechnung von 1 Thlr. 12 Ngr. — Pf. Zinsen für die auf die Zeit vom 1. Juli 1861 bis 1. Januar 1862 bereits eingezahlttn sieben Raten, demnach Mit » > »ti ? 8 Thaler 18 Ngr. - Pf. pro ANie, in der Zeit vom 3. tis 18. Januar 1862 bei , Herrn Carl L Gustav Harkort in Leipzig oder den Herrn H. W. Bassenge und Oomp. in Dresden, oder Herrn* C. Böhme in Zwickau, oder bei der Vereinscasse (Herrn Heinrich Rode) in Freiberg, zu leisten.^ > t " Ferner werden die Restanden der siebenten Einzahlung, sowie früherer Einzahlungen anfgefordert, in derselben Zeit die rückständigen Einzahlungen nebst Verzugszinsen bei der VcrcinS-Casse (Herrn Heinrich Rode in Freiberg zu leisten.) Gleichzeitig werden die Inhaber von SntschädigungS-JnterimS-Theilaktien veranlaß», innerhalb derselben Zeit die Ergänzungssummen unter Zurechnung der verhältnißmähigen Zinsen bei einer der genannten Zahlungsstellen einzuzahlen. Freiberg, am 26. November 1861. * DaS Director iüm. . ' M. F. Gätzschmam». Der Stadtrath daselbst Clauß. - bei Vermeidung ezecutivischer Maßregeln an.die Stadtfttuer«Einnahme abzuführen. "D «WsWtzkk mfi)2ßs'November »s«»6! x mv« ..rlHL 8 „stak :-i ' ' ' ' ^Die Volkszählung und Aufnahme des Viehbestandes am 3 December 1861 bett. - In Gemäßheit der Verordnung vom 1. October d. I. soll in diesem Jahre abermals eine Zählung der BeMerung, sowie eine Aufnahme d«S Viehbestandes vorgenommen werden. Als Normqltermin dafür ist , „ der 3. December 1861 dergestalt aüMben) daß die'Ausfüllung der zu diesem Behufe von uns ausgegebene» HauS- uud Haushaltung«' bez. ViehbestandS- lW, sowie der Extralisten jedenfalls an diesem Tage zu beginnen und womöglich auch zu beendige» ist. . Zu zählen find alle Personen , welche am 3. December 1861 an. irgend einem Orte im Königreich Sachsen betroffen werden, gleichviel ob dieselben Inländer oder Ausländer find. Wo eS auf genaue Zeitbestimmung ankommt, dient der Anfang des bürgerlichen TagS zum Anhalt; eS find daher alle-in .der Nacht vom 2. zum 3. December erst nach Mitternacht Geborenen aus der Liste wegzulaffen, dafür aber alle erst nach Mitternacht Gestorbene» in die.Liste einzutragey. ssi " " ' , Für jedes HauS, ohne Unterschied, ob dasselbe bewohnt ist, oder nicht, wird eine Haubliste mit .der für die bewohnten Gebäude erforderlichen Anzahl HautzhaltungSlisten guSgcgeben werden. — Die Besitzer und Administratoren von Gebäuden haben sodann die HauShaltungSliste« zur AuSfsillung an die Häupter der - in den betreffenden Häusern befindlichen Haushaltungen oder Miethparteien zu vertheiten, von ihnen wiederum näch erfolgter Ausfüllung einzusammeln und dann mit den von ihnen selbst nächst den HauShaltungSliste» über die eigne Haushaltung äuSzusüllenden HauSlisten ein schließlich Viehbchandslisten anher Mrückzugeben. Die Haushattungs- und HauSustrn, ans welchen letzteren sich zugleich die Viehbestandsliste mit befindet, find den 3. December d. I. unter Beobachtung der dazu gegebenen besonderen Erläuterungen auSzufülle», nach dessen Erfolg aber in der Zeit vom r 3. biS 7. December d. IS. auf dem Rathhause im Sprechzimmer an die zu deren Annahme, Sammlung und vorläufigen Prüfung anwesenden RathSofficianten entweder selbst oder durch solche Personen abzugeben, welche mit. den einschlagenden Verhältnissen der Bewohner der betreffenden Gebäude Bekanntmachung. üöch fiMzahtten AblösungsfenteU' auf den 4. Termin dieses Jahre« find bi» spätesten» -M 0 M ! den 21. December d. IS. ,j„ i» «ml <>r i