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1598 Ortskalender. !p-. Dresden, den 15. December 1862. "" Freiberg, am 18. December 1862. Edmund, rr Jahre 3 M und 1 welbl. Geschltchi». Ministerium des Innern. Frhr. von Beust. Schmiedel, G. Der nachstehend», soweit möglich fignaliflrte, wahrscheinlich mit dem Fleischergesellen GotUob Friedrich Berthold aus Eppendorf bei Oederan Identische Mann, welcher sich in hiesiger Gegend für einen Fleischer, beziehendlich einen GasthofSbesttzer auS Langenau auSzegeben hat, ist hiersclbst wegen eines Betruges gegen den Wirthschaftspachtcr Traugott-Friedrich Schramm in Kämmerswalde, dem er 10 Thaler Darlehn zur Bezahlung, einer Knh abgelpckt, zur Untersuchung zu ziehen. Alle Polizeibehörden und Pvlizeiorgane werden daher ersucht, zur Ermittelung de« Betrügers mitzuwirken, beziehendlich de» «. Berthold im Betrctungsfalle anzubalten und mittelst Schubes anher abzuliesern. Sayda, den 17. December 1862. ' Königl. Gerichtsamt. Franz. v. Bose. ) Signalement. Alter: mittler Svr; Statur: robust; Gesicht: rund und dick, gesunde« Aeußere; Haare: theilweise grau; Augen: blau; Bartr kurzer Backenbart; Nase und Mund: gewöhnlich; Stirn: hoch; Zähne: schön weiß; Sprache: etwas hart; Benehmen: freundlich und Vertrauen erweckend; Besondere Merkmale: etwas gebückter Gang, wie lahm, — führt eine schöne gelbliche SchnupftabakdSse und eine Tabakspseife mit dem Bildniß eines Rehkopfes auf dem weißen Kopfe. Bekleidung: schwarzer, wattirter Rock, aschgraue Hose, graue Unterjacke, Halbstiefeln, dunkle Mütze mit braunem Pelzbesatz, langer Shawl mit blauem Rand. " ° * Königliches Gerichtsamt. vr. Mannfeld. Irmisch. , genannte auS der Fabrik der patenlirten Alizarintiute von 1. LeoukarSi in »re'iule- in »nüber« V« P?d"^2^ blSher AuSgebotene, empfiehlt tn 1 Psd. Reif.ngläsern 7'/, Ngr., -/, Pfd. 5 Ngr., «5. 6. Marsch^«« L-V- - stil Hn, 6 Ta^ hes O on. alt. — Ueberha-Pt ß ' »HW 9. bk 1«. Dender «n^ aistNtldel: Debvrff«: de» Dt»np«ann Lehmann 1 Tochter — dem Drahtplätteur Mall 1 Tochter — dem Kaufmann Weber 1 Tochter — dem GerlchtSEU- «xpedient Wolf in Friedeburg 1 Sohn — dem Bergschmlet<BHme^ Sahn -7- dem LaLlrer Müller 1 Tochter — dem Tagarbeiter Lo^se r S,hn — yc^l Schuhmacher Böhme 1 Sohn — dem Kaufmann Stoyu I Tochter — dem Doppelhliuer Brügnrr ln Zug 1 Sohn — de« Lackirer Nollau I Sohn — dem Hufschmiedemelster Atckmantel I ADn. — Hierüber 1 unehel. Tochter. — Ueierhaupt 13 Kinder, al» 7 Söhne und L Töchter. Stfto^Hpne: be^Kapfmann Carl Besser, St Jahre tj Mo». — der pms. Doppelhliuer Johann Gotthelf Müller, S7 Jahre 2 Wochen — der Pens. Doppelhäuer Gottfried Benjamin Thümmel in Kriedeb^rg, KOj Jahr — de« Tuchhändler Ma- Sohn, Friedrich Georg William. S Mon. — der Bergaeademist Johann Friedrich Alexander Meyer au« Carldruhe im -4. Jahre — de» gewes. GutSbefitzer» Rosenbaum in Steinbach Wittwe, . " BtkWtMchllllg, die Einfuhr von Schafwolle aus Böhmen betreffend. Einer im diplomatischen Wege eingegangeneu Mittheilung der Königlich Preußische» Regierung zufolge ist die Einfuhr roher Schafwolle au« Oesterreich nach Preußen mit Rücksicht auf die Ausbreitung und Jnlensivität der Rinderpest in dem k. k. österreichische» Landesgebiete bi« auf Weiteres nur mittelst der Eisenbahn und unter folgenden Bedingungen gestattet: > 1) E« muß in glaubhafter Weise darüber Nachweis beigebracht werden, daß die einzuführenden Wollen, nicht au« Orten Welche von der Rinderpest inficirt sind, herstammen, resp. dort gekauft sind. ' 2) Der Transportunternehmer muß sich protokollarisch verpflichten, den Transport auf der Eisenbahn durch eigen zuver ¬ lässigen von ihm zu remunerirenden Aufstchtsbeamten begleiten zu lasten, welcher dafür verantwortlich ist, daß die zum Transport be- -imMten Güterwagen vor dem Grenzeintritte versiegelt werden und daß eine Umladung der Wolle auf ihrem Wege zu dem Orte ihrer Bx- sttwwüNg nicht stattstnde. Zur Nachdichtung für alle hierbei Bcthciliqte wird dieß andurch zur öffentlichen Kenutniß gebracht. Zugleich hat da« Ministerium de« Innern beschlossen, ähnliche Bestimmungen auch für die Wolleinfuhr auS dem k. k, öster reichischen Ländern nach Sachsen bi« auf Weitere« in Kraft treten zn lassen, es bedarf jedoch wegen der für Sachsen bestimmten Woll- tranSporte der obigen protokollarischen Erklärung nicht, vielmehr ist dem Transporte von den an den sächstsch-höbmischen Grenzstationen tefindlichen Polizeicommissariaten je ein Polizeibeamter zur Begleitung zu geben, welcher darüber zn wachen hat, daß den sonstigen Bestimmungen unter 2 genau entsprochen werde. Der durch diese Polizeibegleitung entstehende Kostenaufwand ist vor Zulassung de» Transports von dem Transportunternehmer zu berichtigen. Auch bei den zur Durchfuhr nach den Königlich Preußischen Staaten be stimmten Transporten ist für die Polizeibegleitung durch Sachsen der Kostenbetrag sofort an der sächsisch-böhmischen Grenze zu erheben, dem BegleitungSbeamten aber die Königl. Preußischer Seit« geforderte protokollarische Erklärung zur Aushändigung an die nächste ' Königl. Preußische Polizeibehörde mitzugeben. Zuwiderhandlungen werden nach den Bestimmungen in h. 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 16. Jan. 1860 geahndet werde«. Staats-Lrtrgrap-en-vurea« täglich geöffnet von früh 8 Uhr bi» Abend, kroldsr-vr ültertdumL-lllukeui» — i« L»ukb»u» t»r« Lt»g« Heute Än iE Dec embtr öffentliche Gerichtsverhandlung. Vormittag« 9 Uhr: Hauptver- handlung in der Untersuchung wider Christian Friedrich Selt mann und Friedrich Herrmann Kopphahn. au« Crottendorf, wegen ausgezeichneteck und einfachen Diebstahl« und Betrug». Einbruchsditbstahl. Au« einem Gute in Falkenberg find in der Nacht vom 15. zum 16. dieses Monat« mittels Einbruchs folgende Gegenstände -«stöhlen worden. " ' 1., ein brauner Winterrock, lang, wattirt und mit schwarzem Camelot gefüttert ; 2 ., ein Paar kalblederne, neubesoblte Pantoffel; 3 ., ein Tischtuch von Mittelleinwand; > 4 ., ein dergleichen Handtuch; 5 ., eine Zuckerzange und 6 , ein kleines Kopfkissen, da« Jnlet desselben weiß- und rothstreifig, der Ueberzug weiß und roth carrirt. Au Wiedererlangung de» Gestohlenen und Ermittelung der Thäterschaft wird die» hiermit bekannt gemacht.