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Drt-ktlender. kwH ?i«trL0tz awstliobit 1Vat6«elll<»«Lke»-, ^«Iseubellee-, ««.»««-Teltgraphe».»urk.» tigltch giftet von früh 7 Uhr bl« v'ejLciilv.-e^-ii-^er- L vöbi^hoO Si-r, N-obmri»ebe, XSend» 8 Uhr "va ^olwhucoer QLxerbier in Ori^in»!xebinck«n. Heut» de» 10 Juli Oi« kaierrobe 8ier-biie6erluxe von vsvalck W«t,» ««. «p-rt.ff» g.Sffnet R-chmitt-g« »°° r Uhr -». vro,äoi.er ^1^et,!Ü8»ct.eo-Q^t»ier, L.hminb« — 8iee, l^ulmducher null I^unbacker l^uxerbier. DfilEllSrlLMV 6er Xie^elei 6e» kitter^me» tileio- Dvrsthof'sche Preßhefe stets frisch und zum Fabrikpreise bei ß valter» 6»rk, bei Lwil kletlLek. Besser L Sohn Die durch Verordnung vgm 10. März 1859 eingeführten GerichtSferien beginnen den 21. lauf. Mo», und endigen mit de« 31. August d. I. ' Freiberg, den 10. Juli 1861. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. vr. Mannseld. Nach erfolgter Anmeldung erledigt stch die hinter den Müller und Fabrikarbeiter Carl Reinhard Lemert von HilbcMtUs unter'm 2. ejsä. erlassene Bekanntmachung. Freiberg, den 8. Juli 1861. Königliches Gerichtsamt daselbst. Im Auftrage: Wagner, Art. Schiele. Bekanntmachung. Bei Prüfung der in Gemäßheit dcS Gesetzes vom 10. Januar 1835 über das in Diensten stedende und dienstlose Gesinde von den Ort-, geeichten zu haltenden Verzeichnisse ist gefunden worden, daß in der 2. Rubrik die Zeit deS Dienstan- und Austritts und in der 4. Rubrik dieZen LeS Abganges aus dem Orte und Bemerkung des Ortes, wobin der Dienstdote sich gewendet bat, nickt allenthalben genau angegeben worde« K. Die Ortsgerichten werben daher hierdurch angewiesen, in diesen Beziehungen durch Bestrafung der Herrschaften oder des Gefind^ sich genaue Keünlniß zu verschaffen und darnach die betreffenden Rubriken auszufüllen, die Dienstherrschaften aber werden veranlaßt, die An- und Abmeldung deS Gesindes, sowie die zu Ausfüllung dieser Rubriken nöthigen Angaben gehörig und rechtzeitig zu bewirken. Freiberg, den 8. Juli 1861. Königliches GericklSamt daselbst. Im Auftrage: Wagner, Äct. Schirle. Freiwillige Subhastation. Auf Antrag der Erben des weil. Schuhmachcrmeisters Carl Gottlieb Dietel in Voigtsdorf soll die demselben zugehörig ge« wesene am 11. Juni l. I. ohne Berücksichtigung der aufbaftcndcn privatrechilicheu Abgaben und Oblasten gerichtlich auf 395 Thlr. — Ngr. — Pf. gewürderte Häuslernahrung Nr. 181 deS Brandcatasters und Folium 237 dcS Grund- und HypotbekenbuckS für Voigtsdorf öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden. Wenn nun hierzu der 17. Juli l. Z. terminlich anberaumt worden ist, so werden Kausliebbaber hiervon in Kenntnis gesetzt und geladen, an dem bezeichneten Tage vor Mittag» 12 Uhr an hiesiger Königlicher GerichtSamtSstellc zu erscheinen, unter Nachweisung der Zahlungsfähigkeit zum Bieten sich au« zugeben und hierauf der aubcraumten Subhastation sich zu versehen, zu welcher nach Mittags 12 Uhr verschifften werden wird. Das au Amtsstelle aushängende Suphastationspatent enthält als Beilagen a) die Beschreibung und Taxation der Dietelschcn Immobilien, b) ein Berzeichniß der aufhaflenden privatrechtlichen Abgaben und Oblasten und c) die AaufSbediugungen. Sayda, den 12. Juni 1861. Das Königliche Gerichtsaml daselbst. Franz. Keller, Act. Holz Auetion Nächsten Donnerstag, den 11. Juli d. Js., sollen im Oberloßllitzer Walde nachbenannte Hölzer gegen sofortige Baar- tzlchlung öffentlich versteigert «erden, al«: 56 Klötzer S bis 2> Zoll oberer Stärke, 67 Schock Stangen, 1'/, bis 5 Zoll stark, 901/, Austern Scheitholz, 43 Klaftern Stockbolz, 91^/, Schock weiches Abraum- und Durchforstreißig, 25 Haufen Nadelstreu. Theilnebmer werden am gedachten Tage Vormittags bis 9 Uhr an der Stelle, wo sich die Frauensteiuer- und Kohlenstraße kreuzt, erwartet. Freiberg, den 4. Juli 1861. Der Ratb zu Freiberg. In Stellvertretung deS Bürgermeisters: 4.. . Rößler, Stadtratb. Bekanntmachung. Diejenigen, welche mit Abführung Ler rezulatirmäßig auf die erste Hält» dieses JahreS zum 2. Januar abzufuhren gewesenen Hundesteuer sich noch im Rückstände besticken, werden an die ungesäumte Bc-Icktigunz die er Reste mit Lem Bcleuten hierdurch enrrnert, daß gegen fi», basem deren Berichtigung nicht bis längstens den 2V. Zllli d. ZS. erfolgt sein sollte, mit Wegnahme der unversteuert gelassenen Hunde durch den Caviller verfahren werden wird. Freiberg, den 6. Juli 1861. Der Rath zu Freiberg. In Stellvertretung des Bürgermeisters: Rößler, Stadial^ Bekanntmachung. Die am 17. vor. MtS. wegen Entfernung LeS 14jährigen Küaben Map AutvN Hentzschel von hier erlassene Bekanntmachung har sich durch dessen am 5. d. MtS. in Hengersberg in Baiern erfolgte Ausgiessung erledigt. Freiberg, den 28. Juni 1861. Die Stadtxolizcibehörde. Rößler.