Wir, Johann, von Gottes Gnaden König von Sachsen re. rc. re. chun hiermit kund und zu wissen, daß Wir auf das van Unseren Ministerien der Justiz und des Innern Uns vorgctragene Gesuch des Directoriums und des Ausschusses der zu dem Unternehmen einer van der Chemnitz-Zwickauer Staatseisenbahn ab vorläufig bis in die Nähe der Steinkahlenwerke zu Niedcrwürschnitz, nach Befinden künftig bis in die Nähe van Stollberg weiter führenden Eisenbahn nebst Zweigbahnen nach den einzelnen Kohlenschächten der Umgegend zusammengetretenen Chemnitz-Würschnitzer Eisen bahn-Acticn-Gesellschaft die für dieselbe entworfenen Statuten in der Maase, wie solche nachstehend zu ersehen sind, genehmigt und dieselben, vorbehältlich der noch festzustcllenden Concessions- bedingungen für dieses Eisenbahnuntcrnehmcn, mit Unserer Bestä tigung versehen haben, dergestalt, daß den darin enthaltenen Bestimmungen genau nachgegangen werden soll. Hierüber ist dieses Bestätigrmftsdeeret erthcilt, von uns eigenhändig unterschrieben und mit dem König lichen Siegel bedruckt worden. Dresden, den 29. September 1856. I. 8. Johann. Friedrich Ferdinand Freiherr von Benst. Johann Heinrich Angust Behr. Decret die Bestätigung der Statute» der Chemnitz - Würschnitzer Ciscnbahn- Acticn- Gesellschaft betreffend.