Wir, Johann, von Gottes Gnaden König von Sachsen re. re. re. tbun hiermit kr»nd, dasi Wir der Chemnih-Würsch- niher Visenbahn-Actien-Gesellschaft, nachdem die Statuten derselben von Uns besage Decrets vom 29. September 1856 bestätigt worden, zum Baue und Betriebe einer, von einem noch zu bestimmenden Punkte der Chemnitz-Zwickauer Staatseisenbahn bis zu einem ebenfalls noch der genaueren Bestimmung unter liegenden Punkte in der Nähe der Nicderwürschnitzer Steinkohlen werke führenden Eisenbahn, sowie von Zweigbahnen nach den einzelnen Kohlenschächten der Umgegend, nicht minder für den Fall, daß der Actienverein die Fortsetzung der Hauptbahn bis Stollberg oder bis in die Nähe dieser Stadt beschließen sollte, auch dieser Fortsetzung im Einklänge mit der ständischen Erklärung in der ständischen Schrift vom 5. Mai 1855 die erforderliche Eoncession unter den aus der Anfuge sub D ersichtlichen Bedingungen er- kheilt haben. Wir wollen, daß dem Inhalte dieser Concessionsbedingungen von, Jedermann, den es angeht, auf das genaueste Folge gegeben werde und es ist zu dessen Beurkundung gegenwärtiges Concessionsdeeret von Uns eigenhändig unter Beidruckung Unseres Königlichen Siegels vollzogen worden. So gegeben zu Dresden am 2. Dccember 1856. I.. 8. Johann. Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. Decret wegen Coneessionirung der Chemnitz Wiirschnitzcr Eisen bahn - Aclicn - Gesellschaft.