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12 Dirnstag, de« 1S. Januar. - '—- . Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Königl. Gerichtsämter und " - -- der Stadträthe zu Freiberg, Sayda und Brand.' richten rechtskräftig verurtheilt werden möchten, wollen Äir die von Amtswegen zu stellenden Anträge UnserS Justiz« Ministers erwarten. III. Jngleichen sollen rückfichtlich derjenigen Personen, welche sich der Untersuchung oder der rechtskräftigen Abmietung wegen eines derartigen Verbrechens oder Vergehen« (Nr. k.) durch Vie Flucht entzogen haben, wenn dieselben von Ver ihnen hiermit gestatteten ungehinderten Rückkehr in Unsere Staaten Gebrauch machen, und von Unseren Civilgerichfin verurtheilt werden mochten, Uns von Amtwegen durch Unseren Justiz-Minister Gnadenanträge gemacht werdeü. kV. Ferner wollen Wir, rückfichtlich derjenigen Personell welche wegen der obgedachten bis zum heutigen Tage verübttn Verbrechen oder Vergehen von Militairgerichten bereits rechtskräftig verurtheilt find (Nr. I.) oder noch verurtheilt werden (Nr. H.) oder welche sich der Unter« suchung oder rechtskräftigen Äburklnng durch die Flucht entzogen haben und von Militairgerichten deMächsr her« uttheilt werden möchten, (Nr. Hk.) wenn sie Unsere Gnade anrufen, auf den von Unserem Mi- litair-Justiz-Departement zu erstattenden Bericht, die wertere Entschließung treffen. Im Uebrigeu wollen Wir V. Den Anträgen Unseres StaatS - Ministerium« wegen einer ferneren Gnaden - Bewilligung hinsichtlich anderer, durch! diesen Unseren Erlaß nicht betroffenen, strafbaren Handlungen ent« gegensehen. Berlin, 12. Januar 1881. ML.; »n»«rm. Berlin, 11. Januar. Gestern am 1V. Januar verschied auf Sanssouci nach kurzem Krankenlager der General der Infanterie und General-Adjutant Sr. Majestät des hochseligen AömgS, Leo pold v. Gerlach, eben so unerwartet als sanft an einer rasch ent wickelten Kopfrose, die infolge seiner Lheilnahme an dem Leiche«- gefolge bei der BeisetzuugSfeierlichkcit am 7. d. M. bald einen sehr bedenklichen Charakter angenommen hatte. Als ihn der königliche Leibarzt vr. Böger warüte, dem Leichenzuae persönlich und bei so strenger Kälte beizuwohnen, erwiderte er: Er muffe seinem Könige auf diesem letzten Gange folgen, und sollte e« ihm da« Leben kosten Seine Treue und Anhänglichkeit hat ihm das Leben gekostet! Schon am 8. erkrankte er ernstlich, so daß am Nachmittage be« ä. dir Aerzte sehr ernstliche Befürchtungen hatten und aM M gegen Mittag der nahe bevorstehende Tod nicht mehr zweifelhaft M. Ihre Majestät die Königin-Wittwe und Ihre königl. Hoheit Vie Großherzogin Alexandrine von Mecklenburg-Schwerin wollten UM 2 Uhr den erkrankten treuen Diener besuchen upd kamen — um bei seinem letzten Athemzuge gegenwärtig zu sein. General v. Ger- lach ist im 71« Lebensjahre gestorben. Pose«, 8. Januar. Die nationale Agitation unter den Post» wird, wie eS den Anschein hat, von Paris ans geleitet, wo M greise Fürst Czartoryski noch immer an der Sp'tzr tischen Partei siebt und sich als erwählten Komg.de» PvlenreicheS «Weht. Wie es scheint, hat, i°enMnS vorläufig die demokratische Partei ihn jetzt anerkannt, denn Storcht uk, bedingt den Befehlen, die von Pari» kommen. Sie scheint dieselbe Rolle üt Polen- spielen zu wollen , welche jetzt d« MazMfltN m Italien spielen. Da« Organ Ezartorpki» ist da» in Parr«- er scheinende Blatt „Wiademosci polE", «»rin setzt d^ Oräv« »4 bstsille für seine Landsleute enthalten ist. Merkwürdig ist sein am Neujahrstag erlassenes Manifest', daö vorzugsweise für die Polen im Vaterlande berechnet zu sein scheint. Am Eingang weist Tayesgefchichte. Dresden, 12. Januar. (Dr. I.) In der heutigen Sitzung der Ersten Kammer war auf der zu Beginn der Sitzung verlesenen Registrande der Eingang drS Protokolls über die in der Zweiten Kammer über den Braunschen Antrag bezüglich Schleswig- Hol steins geführte Verhandlung angezeigt. Der Präsident knüpft hieran folgende Bemerkungen: Män dürfe wohl überzeugt sein, daß in dieser Sache nicht länger gezaudert und endlich mit Ernst vorge- gangey werden würde, um die deutsche Ehre zu wahren. Man solle hoffen, daß von den diplomatischen Verhandlungen zur That vor geschritten würde, und eS sei zu erwarten, daß dieser Antrag eine solche Wendung unterstützen werde. Deshalb schlage das Direc- torium vor, bezüglich dieses Anttags den jenseitigen Beschlüssen beizutteten, welche'dahin geben, dem Anträge feinem Inhalte nach zuzustimmen, denselben aber mit Rücksicht aus die Erklärung der Regierung zur Zeit für erledigt zu erklären. StaalsMimster Frhr. von Beust: „Wenn eS mir erlaubt ist, daö Wort zu ergreifen, so kann ich im Namen der Regierung nur den Wunsch aussprcchen, daß der Vorschlag des geehrten Präsi diums feiten der hohen Kammer Annahme finden möchte, indem eine sofortige unumwundene Kundgebung, welche sich vorzugsweise als dem Gefühle entsprungen darstcllt, dem zu fassenden Beschlusse nur eipen erhöhten Werth verleihen kann. Was di« Regierung betrifft, so erlaube ick mir auf die Erklärung zu verweisen, die ich in der jenseitigen Kammer abgegeben habe, und ich nehme gern Gelegenheit^, zu bemerken, daß diese Erklärung fern von jeder Zu rückhaltung, fern aber auch von jeder Berechnung einfach den Stand der Sache darlegt,. wie er sich wahrhaft verhält." Von Frhr. v. Welck wird der Wnnsch geäußert, die Kammer möge gleich der jenseitigen ein äußeres Zeichen der Acclamation Ihrem Bescklusse hinzufügen, worauf die Kammer auf den Vor schlag des Präsidenten sich einhellig erhebt, um dadurch ihre Zu« stilstmung zu dem jenseitigen Bescklusse auszndrücken. Hierauf wandte sich die Kammer zur Foriberathung der Kirchenordnung. Berstn. So. Majestät hat das StaatS-Ministeriu« beauf tragt, für die schleunige Bekanntmachung und Ausführung nach stehenden Gnaden-ErlaffeS Gorge zu tragen: „Wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc. wollen, um Unseren Regierungsantritt durch einen Akt umfassender Gnade zu bezeichnen: I. allen denen, welche bis zum heutigen Tage wegen Hochver ratHS, LandesverratHS, Beleidigung der Majestät oder eines Mitgliedes des Königlichen Hause«, oder feindseliger Hand lungen gegen befreundete Staaten; ferner wegen Verbrechen und Vergehen in Beziehung, auf die Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte, oder wegen der in den tztz. 87 bis 93 einschließlich des jetzt geltenden Strafgesetzbuchs als Widerstand gegen Vie GtiiatS- gewalt und als Verletzungen der öffentlichen Ordnung bezeich neten Verbrechen und Vergehen von Unseren Civilgerichten rechtskräftig verurtheilt worden find, die erkannten Lebens- oder Freiheitsstrafen, sowie die noch nicht- erlegten Geldbußen, unter Niederschlagung der noch rückständigen Kosten, hierdurch erlassen, ihnen die Wie derausübung der aberkannten bürgerlichen Ehrenrechte ge- statten und die gegen sie etwa erkannte Polizeiaufsicht auf- hebew." . » - - U. Rückfichtlich derjenigen Personen, welche wegen eines der in W I'. Echteste bis zuck 'heutigen Läge" vrMM Ved!- . ' bMen ober Vergehen- VemMchss 'vöfi MseM s Freiberger Anzeiger dm ri« Nachmittag» . und gespalten- Zech °dw Dagevlatt.