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718 .-7 4k O i. kn Bekanntmachung eines Ausschließungsbtscheidts, welche rückflchtlich der Außengebliebenen Mittags zwölf Uhr für erfolgt anzunehmen und sodann den 83. Januar 1861 der Ivratulation der Arten gewärtig zu sein, hiernächst aber den 6. März 1861 n-.«r Vormittags Id Uhr Lei Vermeidung von Fünf Thalern Individualstrafe anderweit allhier zu erscheinen und der Verhörsverhandlung zu Vermittelung eine» vergleich 8 sich zu gewärtigen, endlich Sen 8. Mai 1861 ' , »er Bekanntmachung eines LocationSbescheideS, welcher rücksichtlich Ler Außengebliebenen Mittags zwölf Uhr fur< publicirt geachtet werden wird, gewärtig zu sein. 7. ' Atrch haben auswärtige Interessenten bei Vermeidung von Fünf Thalern Individualstrafe Bevollmächtigte an hiesigem Orte jri StskÄen. Freiberg- deä 23. Juni 1S6S- Königliches Gerichtöamt im Bezirksgericht daselbst. Abiheilung für Civilsachen. Vr. Wolf. Mannfeld. -WMMÄ-LLA MWL Cdi^t alladung. . Iw dem zu dem Vermögen des SttumpfwirkermeisterS Eduard Robert Bärthel hierstsSst cröffnelen GrncNse ist der 24. October 1866 als Liquitation-termin anberaumt worden. ES wrrden daher alle bekannte und unbekannte Gläubiger Barthels oder deren Vormünder oder sonstige Vertreter hiermit geladen, an gedachtem Tage innerhalb der GerichtSzeit in Person oder durch gehörig legitimirte, und was Ausländer anlangt, mit gerichtlich aner ¬ kannten Vollmachten versehene Beauftragte allhier sich einzustnden, ihre Artsprüche btt Strafe der Ausschließung von jeder PereeMon auS der Coneursmasse und bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, insofern solche nicht durch besondere Gesetze anerkannt wor den ist, anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Concursvertreter, ingleichen, da nöthig, wegen vorjUgsweiser Befriedigung unter sich rechtlich zu verfahren, binnen sechs Wochen zu beschließen, hierauf den SS. December 1866 Bekanntmachung. Seiten deS unterzeichneten Königl. Gerichtsamtes soll auf Requisition des Königl. Gerichtsamtes Dederau einet auSgeklagtM Schuld halber den Bier und Zwanzigsten — 24. — August 1866 da- dem Handarbeiter Earl Gottlob Mehnert in Kleinschirma zugehörige Mühlengrundstück unter Nr. des Brand-Vers.-Cat. daselbst Md Folio 5 Les Grund- und Hypothckcnbüchs für Kleinschirma, welches, einschließlich des gehenden und treibenden Zeugs und der dazr» gehörigen Wasserkraft, Gerichtswegen, ohne Berücksichtigung der Oblasten, auf 1875 Lhlr. — Ngr. — Pf. gewürdcrt worden ist, noth- wendiger Weise versteigert weiden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsamtsstelle und im Gasthofe zu Kleinschirma a»S» hängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Freiberg, am 7. Juni 18K0. Königliches Gerichts amt daselbst. vr. Mannfeld. , ,! Edictalla düng. Nachdem der Landkramer Friedrich Wilhelm Hornuff in Weigmannsdorf seine Zahlungsunfähigkeit hier «»gezeigt hat, ist zu dessen Vermögen daS Gantverfahren eröffnet worden. * Es werden daher alle bekannten und unbekannten Gläubiger des genannten Gemeinschuldners, sowie überhaupt Alle, welche auS irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben zu haben glauben, hiermit vorgeladen, zu dem auf den 13. IM 1866 ätiberaumten AnmcldungStermin persönlich oder durch gehörig beglaubigte Bevollmächtigte bei Vermeidung deS Ausschlusses vom Schulden» iveseN und bei Verlust der ihnen etwa zustehcnden Rechtswohlthat dcr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand an hiesiger Amtsstelle zu er scheinen, ihre Forderungen gehörig anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Gantvcrtreter und nach Befinden des Vorranges halbe? unter sich rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und den 31. August 1866 Hb-' Äclenschlusses sowie den 7. September 1866 litt Eröffnung eineS hinsichtlich der Außengebliebenen Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht zu erachtenden AuSschließungsbescheids gewärtig zu sein, hiernächst aber den 21. September 1866 Vormittags 10 Uhr abermals an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, die Gute zu pflegen und wo möglich einen Vergleich unter einander abzuschließen, wobei Diejenigen, welche nicht erscheinen oder sich über die gethancn Vcrgleichsvorschläge nicht oder nicht bestimmt erklären, für einwilligend indit Beschlüsse der Mehrzahl der Gläubiger werden geachtet werden, dascrn aber ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, sich den 1. October 1866 Kes ActenschlüsseS und den 17. November 1866 der Bekanntmachung eines rücksichtlich der Außengebliebenen Mittags 12 Uhr für eröffnet zu erachtenden Anweisungsbcscheids zu gewärtigen. Auswärtige haben zu Empfangnahme künftiger Ladungen bei 5 Thaler Strafe für jeden Einzelnen Bevollmächtigten, beziehendlich Ausländer mittel- gerichtlicher Vollmacht an hiesigem Orte zu bestellen. Königliches Gerichtsamt Brand, am 2. Februar 1860. Gabriel. — Jahn. Bekanntmachung. Im Laufe voriger Woche ist aus einem Hause auf dem Ascheplatz eine zweigchäuflgc silberne Taschenuhr mit einem silbernen Zifferblatt und römischen Ziffern, sowie der daran befindlichen silbernen Panzerkette spurlos entwendet worden, was zur Wiedererlangung d«S Gestohlenen und Entdeckung des Thäters hiermit zur öffentlichen Kenmniß gebracht wird. Freiberg, am 30. Juni 1860. Die Stadtpv.lizeibehötde. - Bößler. H. Richter. Bekanntmachung. Iw Gemäßheit der Verordnung, di« Gerichtsferien bei den Untergertchtew betreffend, vom 10. März 1889 , wird zur öffentliche» Kenntniß gebracht, daß diese Ferien in jedem Jahre vom 21. Juli bis 31. August Statt finden, «ährend derselben aber der Betrieb aller nicht dringlichen Sachen ruht und die Betheiligten daher aller Anbringen in dergleichen Sachen sich Möglichst zu enthalten haben» Brand, den S. Juli 1860. «Mikk