— XU — keine eigentliche Methode, sondern nur eine Anleitung, einzelne Begriffe in der Art zu bearbeiten, daß sie vom Widerspruche befreit werden. (Genet. Methode S. 158).*) Bemerkenswert und charakteristisch ist darum bei Magers Entwickelung einesteils die Bewegung aus dem Hegeltum zu Herbart hin, aber auf der anderen Seite die Wahrung der eignen Selbständigkeit gegenüber diesem. Insofern darf seine Per sönlichkeit das Interesse der Gegenwart in hohem Grade in Anspruch nehmen. Auch in der so wichtigen Auffassung vom Staat vollzieht sich im Anschluß an Herbart bei Mager eine Wandelung. Schon im Jahre 1841 erscheint Mager der Gedanke von dem Staate als einem sittlichen Universum in seinen Konsequenzen bedenklich. Er schreckt (Rev. 1841, S. 597) vor dem Kunst, Religion und Wissen schaft ganz für sich in Anspruch nehmenden Staate zurück. Wenn auch der Staat dem äußeren Kirchentum, den mittelalterlichen Privilegien der Schulpatronate, den Patrimonialgerichten und allen Privilegien gegenüber seine Herrscherstellung in Anspruch nehmen darf, so entzieht sich ihm doch die andere Seite des Religiösen, das innere Glaubens leben ganz. Der Staat kann nur da herrschen, wo er zwingen kann. Diese zwingende Gewalt ist aber dem Geistlichen und dem Lehrer gegen über am Ende. Er will darum eine selbständige Gestaltung dieser Kulturmächte. Er spottet über diejenigen, die die Staatsschule wollen aber nicht ihren reaktionären Minister. Es ist hauptsächlich die Unter scheidung zwischen Staat und bürgerlicher Gesellschaft, worauf Mager seine Gedanken von der Selbständigkeit der Schule im Staat baut. Jede Gesellschaft hat nun die Aufgabe, die praktischen Ideen der inneren Freiheit, der Vollkommenheit, des Wohlwollens, des Rechts und der Billigkeit zu realisieren.**) Weil nun der bürgerlichen Gesellschaft diese Aufgabe zukommt, so soll der Staat nicht Schulherr sein.***) Der Bürgerstand in Preußen sei klug genug, um das eigentliche Administrative des Schulwesens (nicht das Technische, das müßte ganz und gar Sache der Staatsregierung werden) durch seine Kommunal-, Kreis- und Pro vinzialbeamten besorgen zu lassen. In der Provinzialverwaltung, als höchster Spitze der Selbstverwaltung, die freilich groß genug sein muß, eine Universität zu unterhalten, denkt sich Mager eine Schulsynode, als Vertretung der Schulgenossenschaft und außerdem als ausführenden Schulbeamten einen Direktor mit den nötigen Räten und Schulinspektoren. *) Über Magers Anschluß an die Herbarlsche Ethik siehe unten. **) Schließt sich hier Mager in der Terminologie an Herbart an, so rügt er doch an demselben, daß er den Begriff der bürgerlichen Gesellschaft im Gegen satz zur politischen gar nicht gekannt habe. ***) Das Staatsschulwesen nennt Mager gelegentlich eine Erfindung des Teufels.