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Esr cheint jeden Wochentag früh S Uhr. Inserate wer den bis Nachmittags 3 Uhr sllr die nächst erscheinende Nummer angenommen. Freiberger Anzeiger gespaltene Zeile oder , — , , derm Raum mit S L Tageblatt. Mittwoch, den I». Januar. ia 1857. Tagesgeschichle. Dresden, am 9. Januar. St. Königliche Majestät ha ben Len bisherigen Gerichtsrath im Bezirksgerichte zu Chem nitz Karl Maximilian Ehregott Edlen von der Planitz zum Obcrbergrath und Mitglied des Oberbergamts zu ernennen geruht. Freiberg. Das „Dr. I." berichtet: In verschiedenen öffentlichen Blättern ist wiederholt die Lage der sächsischen Un- terthanen, welche für die fiscalischen Bergwerke zu Maidanpek in Serbien engagirt worden und dahin größtentheils ohne Auf gabe ihres sächsischen Untcrthanenrechts, nur mit auf die Dauer der Contractzeit gütigen Reisepässen versehen, gegey^Ende des Jahres 1855 und zu Anfang deS vergangenen Jahres sich zeit weilig übergesiedelt haben, Gegenstand der Besprechung gewesen. Wir sind in der Lage, zu versichern, daß die sächsische Staats regierung dieser Angelegenheit fortwährend ihre besondere Auf merksamkeit geschenkt und kein im Bereiche ihrer Einwirkung liegendes Mittel unbenutzt gelassen hat, um den ihr auch auf anderm Wege zugegangenen Klagen wegen der Behandlung, welcher diese Arbeiter dadurch ausgesetzt sein sollten, daß densel ben die bei ihren Engagements gemachten Zusicherungen nicht gehalten würden, insoweit sie sich als begründet erweisen wür den, thunliche Abhilfe zu verschaffen. Der mit Lankenswerther Bereitwilligkeit gewährten Vermittelung des k. k. österreichischen Generalconsuls zu Belgrad, welcher, von 'der österreichischen Regierung hierzu beauftragt, an Ort und Stelle sich begeben und mit erfolgreicher Thätigkeil zu Gunsten der betreffenden sächsischen Untershanen gewirkt hat, ist es nun auch gelungen, durch Verhandlungen mit der fürstlich serbischen Regierung meh rere von Len sächsischen Arbeitern csntractmäßig übernommene Verbindlichkeiten, deren geforderte Erfüllung zunächst die Klä- gen hervorgerufen haben mag, völlig zu beseitigen und über haupt die Lage Ler Uebergesiedeltcn — soweit dies in einem fremden Lande bei andern Sitten und unter wesentlich ver änderten Lcbensverhältnissen möglich ist — dergestalt zu ver bessern, daß ihnen Lie Füglichkeit geboten wird,.nicht nur selbst sich eine sorgenfreiere Existenz zu verschaffen, sondern auch noch ihre in Sachsen zurückgebliebenen Familien Nachkommen oder aber diesen Unterstützungen zufließen zu lassen. Namentlich wird auch feiten der serbischen Regierung dafür gesorgt werden, daß die von ihren Aeltern bereits mitgenommenen Kinder Unterricht in deutscher Sprache erhalten. Man darf mit Zuversicht hoffen, daß die in den fraglichen Beziehungen von Ler serbischen Negie rung gegebenen Zusicherungen gewissenhaft erfüllt werden, sowie denn auch das k. k. österreichische Generalconsulat zu Belgrad sich erboten hat, seinerseits das Möglichste zu thun, um etwai gen von Neuem auftauchenden Beschwerden und Unzuträglich keiten mit Nachdruck entgegen zu treten. Aus Roßwein wird unterm 9. Januar berichtet: Heute wurde auf Lem Saale des hiesigen Handwerkshauses ein koloyaler Stammbaum von 27 Ellen Länge und 5 Ellen Breite, Ler vom Lehrer Schmidtchen in Schlettau gefertigt, in deutscher und englischer Sprache 6000 Namen trägt und einen Kostenaufwand von 3000 Thlrn. bereits nöthig gemacht hat, von den hiesigen Erben eines bedeutenden Vermögens gezeigt. Es gilt nämlich Lie Hinterlassenschaft eines in London 1728 verstorbenen Schiffscapitänö Kandler von 180,000 Pfd. St. (circa 1,250,000 Thlr.) zu heben, zu welchem Zwecke derselbe nebst Stammbuch «»gefertigt worden ist. Der Ertrag der Aus stellung (Entrve 2 Ngr.) ist bereitwillig von den hiesigen Kand- ler'schen Erben der hiesigen Armenkasse nach Abzug der unum gänglichen Regiekosten überlassen worden. Es ist nach Aller Meinung der mit größtem Flciße und einem Zeitaufwande von über drei Jahr gefertigte Stammbaum eine Sehenswür digkeit, die ihres-Gleichen sucht. Der größte Theil der übrigen Erben lebt im sächsischen Erzgebirge. In Marburg meldete sich Herr Hassenpflug in die Ca sino-Gesellschaft. Als aber abgestimmt wurde, siehe, da fiel Herr Hassenpflug durch. Andern Tages fanden die Mitglieder die Gesellschaftsräume verschlossen und versiegelt, dagegen eine» Anschlag an den Thüren, worauf Folgendes zu lesen stand: „Da die Versagung der Aufnahme des Herrn Geheimrath Hassenpflug in die Casino-Gesellschaft als eine feindliche Demon stration gegen das bestehende Regierungssystem und getroffene Regierungsmaaßregeln sich darstellt, ein Verein aber, von wel chem ein solcher politischer Act ausgeht, nicht ferner zugelaffen werden kann, so wird die Casino-Gesellschaft hiermit für ge schlossen erklärt und das Zusammenkommen der Mitglieder in dem GesellschaftSlocale bei fünf Thaler Strafe für jedes Mit glied und für jeden Fall, vorbehaltlich verwirkter gerichtlicher Bestrafung, untersagt. Die zur Ordnung der Vermögensver hältnisse nothwendigen Handlungen bleiben dem Ausschüsse uü- verwehrt. Marburg, den 3. Januar 1857. Kurfürstliche Po- lizeidirection." — Man glaubt nicht, daß höhern OrtS eine Zurücknahme dieser Maaßregel erzielt werden wird. Stuttgart, 9. Jan. Wie der Schwäbische Merkur mit- theilt, hat die hier aufgelegte Schweizer Anleihe eine sehr be deutende und rasche Betheiligung gefunden. Berlin. Die Oesterreichische Zeitung schreibt unterm 8. Jan.: Am 4. Jan. Abends erschien in Berlin die erste Nummer der von Hrn. Eli Samter begründeten dritten Börsenzeltung unter dem Titel Börsen-Correspondenz, und wurde sofort mit Beschlag belegt. Anlaß zur Confiscation gab, wie man hört, eine Stelle in dem Leitartikel des Blattes bezüglich der kriegerischen Politik in der Neuenburger Frage. Um gegen die Beschlagnahme zu reclamiren, begab sich Hr. Samter zum Po- lizeipräsitenten, den er jedoch nicht antraf: darauf zu dem Mi nister Lcö Innern, von dem er den Bescheid erhielt, sich mit einer Eingabe an das Polizeipräsidium zu wenden. Herr Sam ter, der sich hierbei nicht beruhigte, wandte sich noch an demsel ben Abend um 9 Uhr an den Prinzen von Preußen und wurde auf der Stelle zur Audienz gelassen. Nachdem er den Sachbe- stand angehört, erwiderte der Prinz ungefähr Folgendes: Ueber die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit der fteien Presse, ob dieselbe mehr Heil als Unheil stifte, möge man verschiedener Ansicht sein; in Preußen existire aber einmal gesetzlich die Preß freiheit und müsse demgemäß aufrecherhalten werden. Der Prinz soll ferner geäußert haben: der preußische Staat sei zu fest unv sicher begründet, als daß er durch einige Worte, und wenn die selben auch verletzender Natur wären, erschüttert werden köünte. AuS Suhl. Wir lieben Len Frieden; wenn wir aber mehr Flinten und Pistolen zu machen bekämen, so hätten wir nichts dagegen. Es geht gar zu flau in dem Artikel; sogar die Sonn tagsjäger sterben aus. Viele junge Leute ziehen vor, im AuS- lande Arbeit zu suchen und innerhalb 3 Jahr^t haben wir 1000 Köpfe weniger hier. München, 9. Jan. Was die Conferenzen des National- raths Furrer mit dem Ministerpräsidenten v. d. Pfordten be trifft, so vernimmt man jetzt, daß sich dieser zunächst sehr auf gebracht über die Schweiz geäußert und auf Herrn Furrer'S Entgegnung, daß ihm kein Fall bekannt sei, in welchem sich die Schweiz nicht freundnachbarlich gegen Baiern benommen, auf das Asyl hingewiesen habe, welches die Schweiz politischen ! Flüchtlingen sei. Hr. Furrer erwiderte hierauf, daß die Schweiz auch hierin ganz neutral sich verhalte und den Fürsten unL ihren Dienern, wenn sie Lessen je bedürfen sollten, ebenso gut, ein Asyl sein werde, als sie es jetzt den von ihnen Verfolgten sei. Das Ergebniß der Besprechung soll gewesen seist, daß Daiern, > abgesehen von allen andern Rücksichten, schon wegen der ver- > wandtschaftlichen Verhältnisse, in welchen seine Dynastie mit der preußischen stehe, mit Preußen gehen werde, ohne jedoch - aggressiv zu Werke zu gehen, wenn es nicht die Umstände hter- ! zu zwingen sollten. (D. A. Z.) Nürnberg, 31. Dec. Am ersten Weihnachtstag, den 25. Dec. 1856, war es gerade ein halb Jahrtausend, daß zu Metz i auf der großen Reichsversammlung unter Kaiser Karl IV. da» ! deutsche Reichsgrundgesetz über die Rechte des Kaisers und der ! Kurfürsten unter Bezeichnung der „goldenen Bulle" — von l Lem anhängenden goldenen Siegel des Kaisers also genannt -i-